opc777 0 Posted February 19, 2008 Report Share Posted February 19, 2008 Hallo,nun hat es meine Frau erwischt, und wir haben Psot bekommen.Also folgender Sachverhalt. Landstraße hat auf einer Länge von ca. 4 km eine neue Fahrbahndecke bekommen. Zeitweise mit einspuriger Verkehrsführung und Ampel etc.Straße ist fertig geteert, Fahrbahnmarkierungen fehlen noch. Also standen dort auch mal 60 km/H Schilder. Nun ist meine Frau unterwegs zur Arbeit, und wird mit 85 km/h gelasert, und angehalten. Der Polizist sagt zu schnell bla bla bla sie bekommen Post. Am nächsten Tag haben wir uns unterhalten und sie sagt, also ich meine da stehen gar keine Schilder mehr mit 60. Also zwei Tage später als sie wieder zur Arbeit gefahren ist mal drauf geachtet und kein Schild mehr zu finden. Diese Baustelle führt auch durch eine 70 km/h Zone (drei Bauernhöfe), die Schilder waren auch nicht beklebt, was sie ja eigentlich sein müßten wenn das 60 durchgehend ist. War aber nicht so. 70 km/h Anfang und nach 300 Metern 70 durchgestrichen und keine Spur von 60 er Schild. Meine Frage, kann ich irgendwie prüfen ob dort am Tag der Messung noch Schilder standen bzw. wann sie entfernt wurden. Die Straße ist immer noch nicht markiert, also hat sich seit dem Tag des Laserns nichts am zustand geändert. Wie kann ich am besten dem Ergebnis wiedersprechen. Vielen dank im Voraus. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted February 19, 2008 Report Share Posted February 19, 2008 Wie kann ich am besten dem Ergebnis wiedersprechen.Rechtsberatung duerfen wir hier nicht betreiben. Widersprechen kann man formlos, man kann aber z.B. auch darauf hinweisen, dass keine Geschwindigkeitsbeschraenkungen angebracht waren.... Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted February 19, 2008 Report Share Posted February 19, 2008 Hallo,nun hat es meine Frau erwischt, und wir haben Psot bekommen. So ganz auf die schnelle und wenn man den Verstoss einsehen würde (keine Tricks mit drumherum kommen etc.) dann kann man auch durchaus mal eben beim Sachbearbeiter anrufen, dann klären sich vielleicht einige Dinge schon am Telefon. Quote Link to post Share on other sites
Schuetzin 1 Posted February 19, 2008 Report Share Posted February 19, 2008 Meine Frage, kann ich irgendwie prüfen ob dort am Tag der Messung noch Schilder standen bzw. wann sie entfernt wurden. Die Straße ist immer noch nicht markiert, also hat sich seit dem Tag des Laserns nichts am zustand geändert. Am besten zunächst bei der Straßenverkehrsbehörde fragen, wer für die Landstraße zuständig ist. Wenn es eine Landesstraße ist, wird dies der Landesbetrieb Straßenwesen (oder Straßenbau o.ä.) des betreffenden Bundeslandes sein.Dort dann den Bauleiter der Baumaßnahme ausfindig machen und den bitten, in das (hoffentlich korrekt geführte ) Bautagebuch zu schauen. Dann müßte sich die Baustellensituation evtl. rekonstruieren lassen. Quote Link to post Share on other sites
Bauloewe 3 Posted February 19, 2008 Report Share Posted February 19, 2008 Meine Frage, kann ich irgendwie prüfen ob dort am Tag der Messung noch Schilder standen bzw. wann sie entfernt wurden. Die bauausführende Firma hat eine verkehrsrechtliche Anordnung eingeholt, in der detailliert beschrieben ist wie und für welchen Zeitraum die Baustelle abzusichern ist.Eine freundliche Anfrage beim zuständigen Bauleiter (der mitm Helm) ist in den meisten Fällen erfolgreich. MfG Baulowe Quote Link to post Share on other sites
Schuetzin 1 Posted February 19, 2008 Report Share Posted February 19, 2008 Anfrage beim zuständigen Bauleiter (der mitm Helm) Wenn keiner mit Helm vor Ort ist, dann ist derjenige der BL, der permanent telefoniert. (Wobei ich eher glaube, daß auf der Baustelle da gar keiner von der Firma mehr vor Ort sein könnte...) Quote Link to post Share on other sites
opc777 0 Posted February 19, 2008 Author Report Share Posted February 19, 2008 Hallo,erst mal vielen dank für die vielen Tips und Antworten in so kurzer Zeit.Tja, leider ist auf der Baustelle im Moment niemand zu finden, aber ich will mal sehen ob ich da was erreichen kann.Werde mir morgen das schreiben mal mit zur Arbeit nehmen und versuchen ob ich das evtl. mit dem Sachbearbeiter klären kann, oder ich rufe mal bei der Baufirma an. Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted February 19, 2008 Report Share Posted February 19, 2008 Hallo, ich sehe eher geringe Chancen für einen Widerspruch. Und zwar aus 3 Gründen: 1. Die Meßbeamten sollen (und machen das in der Regel auch) sich die aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder anschauen. In der Regel geschieht dies bereits dadurch, das sie sich der Meßstelle aus der späteren Meßrichtung nähern. 2. Warum hat deine Frau nicht gleich interveniert, wenn es dort keine Schilder gab und der Vorwurf falsch war? 3. Selbst wenn deine Frau, weil sie geschlafen hat und sich der Beschilderung nicht sicher war, die Messung erst mal akzeptierte, müssten jede Menge anderer Autofahrer intervenieren, die dann ja auch zu unrecht geblitzt worden sind. Dann hätten die Meßbeamten die Beschilderung noch einmal überprüft (vielleicht wurden die Schilder ja während der Messung abgebaut) und alle bisherigen Messungen annuliert, da brechen die sich überhaupt nichts ab. Das da alle einfach einen falschen Vorwurf akzeptieren halte ich für äußerst unwahrscheinlich. Gruss MrMurphy Quote Link to post Share on other sites
Seatfahrer 0 Posted February 19, 2008 Report Share Posted February 19, 2008 Hallo,erst mal vielen dank für die vielen Tips und Antworten in so kurzer Zeit.Tja, leider ist auf der Baustelle im Moment niemand zu finden, aber ich will mal sehen ob ich da was erreichen kann.Werde mir morgen das schreiben mal mit zur Arbeit nehmen und versuchen ob ich das evtl. mit dem Sachbearbeiter klären kann, oder ich rufe mal bei der Baufirma an.Wenn dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h aufgestellt worden ist, so muß diese auch verkehrsbehördlich angeordnet gewesen sein.Dies erledigt die untere Verkehrsbehörde beim Landkreis oder Ordnungsamt.Dort und auch bei der Baufirma und beim Auftraggeber muß eine Verkehrsbehördliche Anordnung in Schriftform vorliegen, wo die Geltungsdauer und Beschilderung enthalten ist.Wenn die Beschilderung nicht angeordnet ist oder der Zeitraum ist abgelaufen, würde ich dagegen vorgehen. MfGSeatfahrer Quote Link to post Share on other sites
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