Guest Guest Posted June 25, 2003 Report Share Posted June 25, 2003 Hallo, vor dem Haus habe ich Anwohnerparkplätze (habe aber keinen Ausweis dafür). Alternativ Parkscheibe von 10-18 uhr für 3 Stunden. Ab und zu erwischt mich ein Knöllchen: Parkscheibe falsch eingestellt, 5€ - durchaus ok heute jedoch der hammer: höchstparkdauer überschritten, 25 EUR. was machen? einspruch einlegen, sagen dass nur parkscheibe falsch eingestellt war? Quote Link to post Share on other sites
Samos 0 Posted June 25, 2003 Report Share Posted June 25, 2003 höchstparkdauer überschritten, 25 EUR. was machen?Ob 25 € zulässig sind, kommt darauf an, um wieviel Stunden Du denn die zul. Höchstparkdauer überschritten hast. Das richtet sich nach den Regelsätzen. Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 13 Abs. 1, 2, § 49 Abs. 1 Nr. 13 5 € 63.1 bis zu 30 Minuten 5 € 63.2 bis zu 1 Stunde 10 € 63.3 bis zu 2 Stunden 15 € 63.4 bis zu 3 Stunden 20 € 63.5 länger als 3 Stunden 25 € Sag uns doch mal, was Dir genau vorgeworfen wird. Einspruch erheben kannst Du immer. Ich wüßte nur keinen guten Gegenbeweis gegen die Tatsachenfeststellung der Polizei. Vielleicht hattest Du ja beim Einstellen der Parkzeit "zufällig" einen Zeugen dabei, der deine Theorie bestätigen könnte ? Wenn Dir da zu heiß ist, einfach Nichts tun, dann wird das Bußgeldverfahren eingestellt und vor dem Eintritt der Verfolgungsverjährung ein Verfahrenskostenbescheid i. H. v. ca 18 € gemäß § 25a StVG, § 107 Abs. 2,3 OWiG fällig. Vielleicht hat noch jemand eine schlauen Tip. Gruß Samos Quote Link to post Share on other sites
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