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Fahrtenbuch


Guest talon12

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Guest talon12

Hi,

ich hätte gerne mal ein paar Infos was das Thema Fahrtenbuch betrifft.

Googeln brachte nur zum Vorschein dass man wohl einen Punkt bekommt (dürfte aber nach der neuen Punktereform auch nicht mehr so sein, da kein sicherheitsrelevanter Verstoß) und 50€ abdrücken muss, sollte man das auferlegte Fahrtenbuch nicht vorweisen können.

 

Meine Fragen:

wird die Auferlegung eines Fahrtenbuchs irgendwo vermerkt (im FS oder KfZ-Schein) oder erfährt der Kontrolletti dies nur bei einer Funkabfrage meiner Daten?

 

Soweit ich mitbekommen habe bezieht sich das Fahrtenbuch immer auf das oder die KfZ´s. Was ist wenn ich das betroffene KfZ an meine Freundin verkaufe, es auf ihren Namen anmelde und zwei Wochen später wieder zurückkaufe und auf meinen Namen anmelde?

 

Sollte es zu einem Verstoss kommen, ich den Fahrer nicht benennen können, da ich das Fahrtenbuch nicht geführt habe ... bin ich dann automatisch der Fahrer oder muss nur die Strafe für das Nichtführen das Fahrtenbuchs bezahlen?

 

 

Denn: alles was ich bisher gelesen habe macht eigentlich das Damoklesschwert "Fahrtenbuch" ziemlich stumpf.

 

Gruß

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Hallo,

 

alles was ich bisher gelesen habe macht eigentlich das Damoklesschwert "Fahrtenbuch" ziemlich stumpf.

 

Das ist teilweise richtig.

 

einen Punkt bekommt (dürfte aber nach der neuen Punktereform auch nicht mehr so sein, da kein sicherheitsrelevanter Verstoß) und 50€ abdrücken muss, sollte man das auferlegte Fahrtenbuch nicht vorweisen können.

 

50 Euro und 1 Punkt gibt es für jeden falschen oder fehlenden Eintrag, das kann sich also läppern. Zudem wird dann in der Regel auch der Zeitraum der Fahrtenbuchauflage verlängert.

 

wird die Auferlegung eines Fahrtenbuchs irgendwo vermerkt

 

Nein, nicht in deinen Papieren.

 

oder erfährt der Kontrolletti dies nur bei einer Funkabfrage meiner Daten?

 

Das wird ihn bei einer Funkabfrage nicht interessieren, da das Fahrtenbuch gar nicht mitgeführt werden muss.

 

Wenn die Behörden das Fahrtenbuch kontrollieren möchten fordern sie den Betroffenen in der Regel auf, es zur Durchsicht vorbeizubringen.

 

bezieht sich das Fahrtenbuch immer auf das oder die KfZ´s.

 

Wenn das Fahrtenbuch für mehrere Kfz auferlegt wird, muss für jedes Kfz ein eingenes geführt werden.

 

Was ist wenn ich das betroffene KfZ an meine Freundin verkaufe,

 

Dann brauchst du das Fahrtenbuch nicht zu führen.

 

es auf ihren Namen anmelde und zwei Wochen später wieder zurückkaufe und auf meinen Namen anmelde?

 

Dann musst du das Fahrtenbuch wieder führen. In der Regel lautet die Formulierung der Fahrtenbuchauflage, das es auch für zukünftige Fahrzeuge gilt, die während des Zeitraums der Fahrtenbuchauflage angeschafft werden. Also auch, wenn man sich ein ganz anderes Auto zulegt.

 

Sollte es zu einem Verstoss kommen, ich den Fahrer nicht benennen können, da ich das Fahrtenbuch nicht geführt habe ... bin ich dann automatisch der Fahrer oder muss nur die Strafe für das Nichtführen das Fahrtenbuchs bezahlen?

 

Du musst als Halter dann nur die Folgen für das Nichtführen des Fahrtenbuchs tragen. Allerdings wird wie schon geschrieben 1. der Zeitraum verlängert werden und 2. wird es häufiger kontrolliert werden.

 

Gruss

 

MrMurphy

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