Peli 1 Posted May 12, 2011 Report Share Posted May 12, 2011 Hallo zusammen, folgende Grundsatzfrage hätte ich zum "2x25km zu schnell innerhalb eines Jahres Sachverhalt": Wenn man aufgrund des ersten, bereits rechtskräftigen" Verstoßes schon einmal sicher drüberwar, und jetzt ein zweiter Verstoß, ebenfalls über 25km zu schnell, aufgetreten ist, wird dannein Fahrverbot zwangsläufig von den Behörde verhängt, da die Daten in Flensburg abgeglichenwerden, oder kann man da auch "durchrutschen", zum Beispiel, wenn der eine Verstoß in Branden-burg und der andere in Sachsen oder Berlin passiert ist? Ich möchte keinen Anwalt einschalten und den Bescheid nicht anfechten, falls es zu einem Fahr-verbot von einem Monat kommen sollte. Und ich würde es durch Taktieren und Einsprüche auchnicht schaffen, die Jahresfrist zu überbrücken. Mich interessiert vielmehr, ob der Sachverhalt des Fahrverbots dann ZWANGSLÄUFIG erfolgt,oder ob es bei zwei unterschiedlichen Bußgeldbehörde passieren kann, dass die eine nichts vom Verstoß bei der anderen weiß und man ungeschoren davon kommt. Vielen Dank im Voraus + herzliche Grüße Peil Quote Link to post Share on other sites
gurkeaufkreuzzug 1 Posted May 12, 2011 Report Share Posted May 12, 2011 da, das ja in flensburg gespeichert ist, werden die das schon merken. sicher kann es wohl passsieren, das mal wer durchrutscht. Aber ich denke, dass dies eher sehr sehr selten ist! Quote Link to post Share on other sites
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