Guest wobkom Posted May 24, 2007 Report Share Posted May 24, 2007 Ich bin mit dem dem auto einer anderen Halterin geblitzt worden. Ort, Kennzeichen und Bild sind eindeutig. In der Anhörung wird aber ein anderer Fahrzeughersteller angegeben. Kann ich damit einen Einspruch mit Erfolg starten? Ich bin außerorts nach Toleranzabzug 21KM/h zu schnell gewesen bei erlaubten 50. Kann man durch einen gute Begründung weitere Toleranz erhalten, um keinen Punkt zu bekommen? Quote Link to post Share on other sites
brightstar 0 Posted May 24, 2007 Report Share Posted May 24, 2007 In der Anhörung wird aber ein anderer Fahrzeughersteller angegeben.Heilbarer Mangel. Ich bin außerorts nach Toleranzabzug 21KM/h zu schnell gewesen bei erlaubten 50. Kann man durch einen gute Begründung weitere Toleranz erhalten, um keinen Punkt zu bekommen?Wenn du keine Zweifel am Meßverfahren glaubhaft machen kannst: aussichtslos. mfgbrightstar Quote Link to post Share on other sites
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