Guest danielem Posted May 18, 2007 Report Share Posted May 18, 2007 Hallo So die sache sieht so aus das ich im Oktober 2005 mein Führerschein wegen Drogenmissbrauch am steuer für ein jahr entzogen wurde. Im Oktober 2006 habe ich nach bestehn der MPU mein Führerschein wieder gekriegt. Wurde jetzt leider mit umgefähr 30Km/h zu schnell von einem Radarkasten auf einer landstrasse gebltzt da vor einer kurve ein 50Km/h schild stand das ich leider übersehn habe. Wollte euch nur fragen was jetzt genau auf mich zu kommt. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 18, 2007 Report Share Posted May 18, 2007 Es kommt auf dich ein Bußgeld mit vermutlich 3 Punkten zu (mit Glück nur 1 Punkt), wie auf jeden anderen auch. Das hat keinen Bezug zu der anderen Sache. Quote Link to post Share on other sites
Guest danielem Posted May 18, 2007 Report Share Posted May 18, 2007 Achso ich hab noch eine wichtige sache vergessen ich bin noch in der probezeit, die bei mir jetzt auf vier jahre verlängert worden ist Quote Link to post Share on other sites
brightstar 0 Posted May 18, 2007 Report Share Posted May 18, 2007 Das verändert die Lage. Solltest du mehr als 20 km/h zu schnell gewesen sein dann ist das ein A-Verstoß. Ein A-Verstoß in der Restprobezeit fürht in der Regel zu einer MPU. Solltest du bis 20 km/h zu schnell gewesen sein dann passiert nichts da es auch kein B-Verstoß ist. (Nur Bußgeld) §§ 2a Abs 5 StVGAuf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.Die Behörde wird dich also nach Rechtskraft des BGB erneut auffordern eine MPU beizubringen mit Fristvorlage von ca. 2 Monaten. Bringst du die nicht bei folgt der FS-Entzug. VerkehrsrechtsMPU: ca. 330€. mfgbrightstar Quote Link to post Share on other sites
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