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Provida Anfechtbar?


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Moin!

Ich bin heute gefilmt worden, Autobahn, Vmax 80 km/h, Ist abzgl. Toleranz 114 km/h.

Sicherheitsabstand war auch unterschritten. (Im letzten Jahr keine Punkte.)

Kann man eine ProViDa-Messung irgendwie anfechten, oder ist das aussichtslos?

Zweite Frage: Wie ist das mit der Punktetilgung, dafür dürfen doch 2 Jahre keine Punkte hinzukommen, oder?

Und maßgeblich ist seit neuestem der Tattag, auch richtig? Daraus ergibt sich die dritte Frage, was passiert bei 9 Punkten auf dem Konto?

Gruß

Bremens Haushaltssanierer Nr. 1

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Hallo.

 

Ohne den Abstandsverstoß zu kennen, wird es wohl auf folgendes hinauslaufen:

 

TB-Nummer: 103776

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 34 km/h .

Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h

Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 114 km/h

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.6 BKat

 

100,00€ + 25,60€ + 3 Punkte (+ 2 Jahre Probezeit + Nachschulung)

 

Klar kannst Du die Messung anfechten, ob es was bringt, wage ich aber zu bezweifeln. Um ohne Punkte als "Sieger rauszugehen, müßten die Beamten sich aber um weitere 14 km/h verrechnet haben. Die Frage kannst Du Dir aber am besten selbst beantworten, indem Du überlegst, ob Du nicht wirklich zu schnell warst. :geil:

 

Punktetilgung:

Richtig, solange Du innerhalb von 2 Jahren keine Punkte sammelst, werden diese wieder gelöscht. Aber diese zwei Jahre gelten nur für Pipifax wie zu schnell etc., nicht für Verkehrsstraftaten >ohne Alkohol und Drogen<, dafür gibt es 5 Jahre Zeit. Für Delikte unter Alkohol- oder Drogeneinfluß gibt es eine Tilgungsfrist von 10 Jahren.

 

Tatzeit:

Ja, es gilt der Zeitpunkt der Tat, nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft.

 

Frage über 9 Punkte:

Ab 8 Punkten gibt es eine schriftliche Verwarnung (kostet natürlich, weil wegen Haushaltssanierung und so :kopfschuettel: ) mit der Empfehlung zur Teilnahme an einem Seminar.

Ab 14 Punkten erhältst Du weitere Verwarnung (und nochmal sanieren bitte) mit der Auflage der Teilnahme an einem Seminar, falls Du nicht innerhalb der zurückliegenden 5 Jahre ein Seminar absolviert hat. Wenn Du kein Seminar mitmachen willst und in den 5 Jahren auch keines mitgemacht hast, dann kannst Du schon mal die Monatskarte beantragen :D

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Watt? 100 Euro? Die haben was von 75 € gesagt, und der Bußgeldrechner gibt das auch so an. Plus Gebühr hier, Gebühr, ist ja klar, aber Strafe "pur" 75, wie kommst Du auf 100?

Ein Seminar? Hm, warum nicht, ich wollte schon seit längerer Zeit an einem Önologie-Seminar teilnehmen. Ob das anerkannt wird?

Ich hätte auch mal Staatspirat werden sollen...

Hier in Bremen werden immer mehr Reviere nachts geschlossen, und wenn man die Förster mal braucht, steht man auf dem Schlauch, aber zum Abkassieren ist immer genug Personal vorhanden. Ich liebe es...

 

By the way, liebe Bremer, wenn ihr mal nen dunklen BMW, HB - WY 132 hinter euch habt, nehmt besser den Fuß vom Gas. (Könnte auch WV gewesen sein.)

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Oh ja, tut mir leid, daß ich Dich so geschockt habe. Bin wohl im Bußgeldkatalog in der Spalte verrutscht und habe auf "innerorts" geschaut. Sorry!!! :kopfschuettel::geil::D

 

KORREKTUR:

TB-Nummer: 103776

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 34 km/h .

Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h

Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 114 km/h

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.6 BKat

 

75,00€ + 25,60€ + 3 Punkte (+ 2 Jahre Probezeit + Nachschulung)

 

 

Ich hätte auch mal Staatspirat werden sollen...

Hier in Bremen werden immer mehr Reviere nachts geschlossen, und wenn man die Förster mal braucht, steht man auf dem Schlauch, aber zum Abkassieren ist immer genug Personal vorhanden. Ich liebe es...

 

Selbst schuld, was wohnst Du auch in der Großstadt? :wand: Ich weiß bei uns (30.000 Einwohner) nach einer Runde immer genau, wo Schnittlauch rollt :lol: Dann kann man so richtig aufdrehen und "Fußgymnastik" machen. Und wir haben auch nachts nur einen Wagen zur Verfügung, der aber nicht die ganze Nacht hier rumkutscht, weil die Police vor ca. 2 Jahren dazu angehalten wurde, daß sie nur eine bestimmte Durchschnitts-km-Zahl pro Schicht zur Verfügung haben, um STREIFE zu fahren; natürlich nicht für "sinnvolle Einsätze". Die Kilometer dürften sie allerdings schon zur Hälfte runter haben, wenn sie iaus dem Nachbarkaff zu uns fahren und zur Wache zurück. Da bleibt nicht mehr viel übrig. ;) *oooooohhhh* Dann stellt man sich lieber irgendwo hin und kassiert "Wegezoll" oder sie schauen mal am McDrive vorbei....

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