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Fahren Ohne Fahrerlaubnis - Wusste Es Nicht


Guest Christian Schmidt

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Guest Christian Schmidt

Hallo an alle!

 

Also es leigt mir folgendes Problem vor:

 

Vor über einem halben Jahr habe ich ein Auto abgeschleppt, ca. 1,5 km ohne jegliche Vorkommnisse.

 

Dieses Fahrzeug hatte zuvor einen Unfall. In der folgenden Nacht wurde das Fahrzeug von unbekannten vollständig demoliert, wodurch die Polizei die Ermittlungen aufnahm.

 

Nun wurde ich gestern vorgeladen als Tatverdächtiger wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (bin in Besitz der Klasse B).

 

Der Polizist meinte, da es sich nicht um eine Notsituation handelte, hätte ich zum schleppen (nicht mehr abschleppen) Klasse 2 benötigt.

 

Die Frage ist nun:

 

1. Anklage erhebt die Polizei auf Basis der Aussage eines Bekannten von mir (Besitzer des geschleppten Fahrzeugs), er wusste vorher auch nicht dass dies verboten ist und sagte deshalb versehentlich gegen mich aus. Wir wurden nicht von der Ploizei angehalten während des Schleppens.

 

2. Die 'Tat' liegt jetzt schon 6 Monate und 12 Tage her, und werde erst jetzt vorgeladen. Gibt es da so etwas wie verjährung?

 

3. Ich habe dass nie vorher in der Fahrschule gelernt (Habe die Klassen M, A1, B und den Mofa Schein) war also oft in der Fahrschule und mir hat das nie jemand erzählt oder Beigebracht das man das nicht darf denn sonst hätte ich es auch nicht getan.

 

Was kann jetzt auf mich zukommen? Bin jetzt 19, hatte mit 15 schon mal was mit Fahren ohne Fahrerlaubnis ( Mofa frisiert :-) ).

 

 

Gibt es eine möglichkeit da irgendwie rauszukommen (Anklage beruht ja nur auf einer Aussage)?

 

Der4 Polizist meinte höchsten ein paar Punkte.

 

 

 

Danke im vorraus.

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Der Polizist meinte, da es sich nicht um eine Notsituation handelte, hätte ich zum schleppen (nicht mehr abschleppen) Klasse 2 benötigt.
Das ist der Knackpunkt!

Überlegt Euch, ob es nicht doch eine Notsituation war (havariertes Fzg. stand behindernd/gefährdend im öffentlichen Verkehrsraum, ...).

Die kurze Distanz (zur Werkstatt? nach Hause?) ist ein Pluspunkt für Dich.

Sonst ist es tatsächlich eine Straftat! Verjährung kannst Du dabei natürlich vergessen.

 

Und zur Fahrschule: Entweder taugte die nichts oder Du hast im entscheidenden Moment nicht aufgepaßt.

Imho ersteres. Ich habe auch so viele knifflige Dinge in der Fahrschule nicht gelernt und es wurden totlangweilig immer wieder die gleichen Vorfahrtsregeln durchgekaut.

Die vorgeschriebenen 14 (?) Stunden könnte man auch knallhart mit Stoff füllen, wie an der Uni wenn der Prof sein Manuskript runterbetet und man mit dem Schreiben nicht mehr mitkommt (und dann besser das Manuskript kauft).

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