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Re: Kennzeichenmissbrauch?????


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Posted by Kai on October 28, 1998 at 21:47:46:

In Reply to: Re: Kennzeichenmissbrauch????? posted by Casi on October 28, 1998 at 20:32:54:

Also daß das grundsätzlich den Tatbestand des Kennzeichenmißbrauchs (§ 22 II StVG) erfüllt, ist klar. Jedoch dürfte Dein Verschulden gering sein, insbesondere wenn Du angegeben hast, daß ein sicheres Anbringen außen oder innen am Fahrzeug nicht möglich war und Du früher keinen Werkstattermin gekriegt hast. Ich nehme mal an, daß der zust. StA das gegen Zahlung einer Geldbuße i.H.v. wenigen hundert Mark oder sogar wegen Geringsfügigkeit ohne Geldbuße einstellt. Zu einem Gerichtsverfahren wird es ohne Deinen Einspruch gegen eine evt. Geldbuße bestimmt nicht kommen.
Bei der Polizei wegen dem AZ anfragen, würde ich nicht, vielleicht haben die das ja tatsächlich vergessen ;-)

Gruß
Kai


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