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Vorsicht bei der Verjährungsberechnung


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Posted by Kai on November 03, 1998 at 15:53:32:

In Reply to: Re: Kennzeichenmissbrauch????? posted by Casi on November 02, 1998 at 19:02:01:

: Danke Euch beiden!...Ich denke mal, dass die jetzt auf die Abstandsmessung warten, wenn da was ist, dann ist wohl alles am dampfen, wenn nicht, dann hoff ich mal, dass das alles ad acta gelegt wird..also jetzt 3 Monate bangen.

Nee nee, Kennzeichenmißbrauch ist eine Straftat; Verjährung nach § 78 III Nr. 5 StGB in drei Jahren ! Übliche Unterbrechungstatbestände in § 78 c StGB, z.B. erste Vernehmung und viele andere. Die Verjährung beginnt dann jeweils neu (max. aber bis zum doppelten ab der Zeit vom Tatzeitpunkt, also max. 6 Jahre). Aber jetzt keine Panik: wenn nach einiger Zeit nix mehr kommt, dürfte das erledigt sein. Die haben auch schwerere Straftaten ;-)




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