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Re: ...ohne Mittelstreifen.


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Posted by Kai on September 22, 1998 at 09:45:35:

In Reply to: Re: ...ohne Mittelstreifen. posted by Michael on September 21, 1998 at 19:46:14:

Hi Michael (gibt's jetzt aber viele hier ;-) )

: Also genauer:
: Wieviel ist "ausreichender Abstand" ?

Würd' mal sagen, so 2m müßten reichen. Muß man mal in einen StVO-Kommentar schauen

: Übrigens bin ich genau dort angezeigt worden, und zwar von einem, der sich nicht an STVO §2 Satz 2 gehalten hat, wobei ich mich nicht an STVO §5 Satz 1 (Linksüberholgebot) gehalten habe...

also liegt das Problem ohnehin nicht in der Straßenbreite, weil selbst wenn die 100m breit wäre, hättest Du nicht rechts vorbeifahren dürfen (sofern außerorts).
Zu dem ganzen siehe was ich bei dem Rechtsüberholer hier drunter geschrieben hab' ! Also erstmal Deine Fahrereigenschaft bestreiten. Das kann der Dir i.d.R. durch seine Zeugenaussage nicht nachweisen, daß Du das warst und nicht jemand anders, der zufällig Dein Auto fahren durfte und dessen Namen Du schon wieder vergessen hast ;-) Normalerweise wird das auch mangels Ermittlungsdrucks recht schnell eingestellt. Auf jeden Fall nicht gleich zugeben und den Spinnern, die gleich zur Polizei rennen, noch zu einem Erfolg verhelfen.

Gruß
Kai


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