Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Re: ...ohne Mittelstreifen.


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Posted by Michael on September 21, 1998 at 19:46:14:

In Reply to: Re: ...ohne Mittelstreifen. posted by Matze on September 21, 1998 at 16:26:51:


Okay, etwas genauer:
Es gibt bei Weinsberg eine Straße, deren beide Fahrspuren ca. 10m breit sind, in der Mitte durch eine Leitplanke getrennt. Durch die enorme Breite kann man locker überholen, ohne die geringste Behinderung. Allerdings gibt es da keinen Mittelstreifen, der zwei Fahrspuren für jede Richtung kennzeichnen würde. Man ist beim überholen also auf
STVO §2 Satz 2 (Rechtsfahrgebot)
STVO §5 Satz 4 (ausreichender Abstand beim überholen)
angewiesen.

Also genauer:
Wieviel ist "ausreichender Abstand" ?

Übrigens bin ich genau dort angezeigt worden, und zwar von einem, der sich nicht an STVO §2 Satz 2 gehalten hat, wobei ich mich nicht an STVO §5 Satz 1 (Linksüberholgebot) gehalten habe...



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