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Re: rechts überholt...


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Posted by Kai on September 19, 1998 at 21:52:25:

In Reply to: rechts überholt... posted by Michael on September 19, 1998 at 11:01:03:

: Hallo, Leute,

: ich bin angezeigt worden, wegen rechts überholen.
: Jetzt soll ich auf die Polizei, der Polizeibeamte möchte eine "Belehrung" machen. Was ist das? Was wird da gemacht?

Noch nie gehört. Wenn Du auf eine derartige mündliche Ladung hin nicht erscheinst, können sie nix machen, ebenso bei einer schriftlichen ohne Androhung der Vorführung.
ANSONSTEN würd' ich zunächst abstreiten, selbst gefahren zu sein, solange Du nicht sogar rechts überholen durftest. Dies ist (neben innerorts, da sowieso) der Fall bei dichtem Kolonnenverkehr (Merkmal: mind. 6 Autos ohne größere Lücke hintereinander) und mit nicht viel höherer Geschwindigkeit (max. 20 km/h Differenz).
Ob der oder die Zeugen Dich überhaupt zweifelsfrei erkennen können, hängt natürlich vom Einzelfall ab. Wenn's nur einer war und Du das bestreitest, sind Deine Chancen gut, solange Du nicht schon 15 Punkte hast ;-) Der Ermittlungsdruck bei derartigen Ordnungswidrigkeiten ist auch nicht sehr groß.

*Schlimmstenfalls* kostet's 100 DM (+ 36 für das Bußgeldverfahren) und 1 oder 3 (weiß gerade nicht) Punkte. Eine Strafbarkeit wegen Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c I Nr. 2b scheidet aber aus, solange Du nicht grob verkehrswidrig und rücksichtslos überholt UND dadurch eine konkrete Gefahr verursacht hast.

Kannst hier ja schreiben, was rausgekommen ist.

Gruß
Kai


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