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Nachtrag zu 33 km/h zuviel auf der Autobahn

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Nachtrag zu 33 km/h zuviel auf der Autobahn
By Tommy (217.88.198.113) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 14:30:

Hallo alle zusammen!

Ich hatte mal vor ca. 2 Monaten schon mal im Board angefragt, was in meinem Fall wohl am günstigsten zu machen wäre. Für alle Interesierte hier der Link aus dem Archiv: /messages/4450/4133.html?1023274319

Für alle die die keine Lust haben den ganze Fall zu lesen, hier eine kurze Zusammenfassung:

Ich wurde am 18.04.02 auf einer BAB mit 33 km/h zuviel geblitzt. Bei dem Wagen handelt es sich um den Firmenwagen meiner Freundin. Am 29.05 kam der Anhörungsbogen an meine Freundin adressiert, am 11.06. kam nochmals ein Anhörungsbogen, weil wir Anfang Juni umgezogen sind; wieder an meine Freundin adessiert. Auf beide Bögen haben wir nicht reagiert. Nun ist der Bußgeldbescheid da. Trägt das Datum vom 26.07. (Freitag!!) ;-) und ist am 01.08.02 vom Postboten eigenhändig übergeben worden.
Meine Frage jetzt ist der Bescheid ein Fall fürs Müllheizkraftwerk oder wie sieht die Sachlage aus.
Freue mich auf eure Tipps.
Gruss
Tommy

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 14:34:

Auf jeden Fall INNERHALB der Frist Einspruch (per Einschreiben) erheben, sonst wird der BG rechtskräftig. Zu befürchtigen hat sie ja nichts, da sie nicht gefahren ist.

By Tommy (217.88.198.113) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 14:45:

Hm klingt logisch so wollte ich's ja auch machen, aber können die ihr dann nicht ankreiden, das sie auf den Anhörungsboden nicht reagiert hat?
Wollte mich da nur nochmals absichern, nicht das nacher noch mehr Probleme entstehen...
Und was sollte dann in dem Einspruch stehen????

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 14:55:

Nein - den AB muss man nicht beantworten.

In den Einspruch kann sie hineinschreiben, dass sie es nicht war.

By Tommy (217.88.204.201) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 15:05:

Aha. Aber dann kann der Sachbearbeiter ja sagen "Warum haben sie das nicht schon im Anhörungsbogen gesagt" Oder?

By EinBetroffener (141.76.1.121) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 15:08:

Kann er - es kann aber auch in China ein Sack Reis umfallen...

By Fahrer (80.128.228.1) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 15:16:

Du kannst ja sagen:

Was ist denn ein Anhörungsbogen , ich kenne nur BuGeBes **GGG***

By Tommy (217.88.204.201) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 15:29:

Ok. Können die mir denn dann noch Kosten auferlegen? Steht ja drin das auch wenn der Bußgeldbescheid fallen gelassen wird, Kosten entstehen können.

By Fahrer (80.128.232.89) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 16:19:

Nein - wieder so ein Trick von den Bütteln.
Papier ist geduldig.

Wenn ein OWI-Verfahren eingestellt werden muss entstehen Kosten.ABER NICHT FÜR DEN BETROFFENEN sondern nur für den Steuerzahler!!!

By Tommy (217.88.204.201) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 18:39:

Ok dann mache ich das mal so.
Mache mich jetzt ans Einspruch schreiben.
Kann der ganz formlos geschehen oder gibt es Dinge die beachtet werden müssen? Will ja nix verkehrt machen ;-)

By Fahrer (62.224.81.92) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 20:39:

Deine Freundin schreibt erstmal sinngemäss:

Gegen den BuGeBe erhebe ich fristgerecht Einspruch.Ich bin zum fraglichen Zeitpunkt nicht Führer des KFZs gewesen.Weitere Angaben, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren ist kann ich aufgrund der langen Zeit,die der Verstoss her ist leider nicht mehr machen.Es tut mir herzlich leid,
dass ich Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht helfen konnte.

Das PER EINSCHREIBEN an die Büttel schicken und das wars - gegen Dich ist die Sache verjährt!*GG*


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