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33 km/h zu schnell auf BAB

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: 33 km/h zu schnell auf BAB
By Tommy (217.88.201.49) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 14:23:

Hallo!

Habe die Seite heute neu entdeckt und habe schon so den einen oder anderen Tip hier aus dem Forum gezogen.

Nun hab ich aber selber ein Problem:

Bin in dem Firmenwagen meiner Freundin mit 33 km/h zuviel nach Abzug der Toleranz (erlaubt waren an der Stelle 100 km/h auf der BAB) geblitzt worden.
Meine Freundin hat nun (nachdem wohl die Firma sie als Fahrerin benannt hat) einen Anhörungsbogen erhalten.
Als Beweismaterial ist angegeben: Negativmaterial sowie Lichtschrankengerät.
Ereignet hat sich das ganze am 18.04. und der Anhörungsbogen ist am 29.05. gekommen. Seit dem 1.06. arbeitet meine Freundin nicht mehr bei der Firma (tut dies etwas zur Sache?).

Würde jetzt gerne wissen, ob einer der hier erfahrenen Board-Füchse mir ein paar gute Tips geben kann, da dies das erste mal ist wo ich geblitzt wurde (hab schon 4 Jahre meinen Führerschein).
Ps: Rechtsschutz habe ich (leider) nicht.

Gruss
Tommy

By farendil (217.225.247.242) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 14:32:

wohnst du bei deiner freundin? kennen die nachbarn der freundin oder die in der firma deinen namen??

By Tommy (217.88.201.49) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 14:39:

Hui, echt schnell seid ihr hier im Forum ;)

Ja, ich wohne überwiegend bei meiner Freundin (bin dort aber nicht angemeldet.) Kennen tut mich in dem Haus wohl nur der Hausmeister sonst keiner. In der Firma kennt mich keiner.

By farendil (217.225.247.242) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 14:52:

@tommy: Hui, echt schnell seid ihr hier im Forum
deshalb sind aj auch die meisten hier... :-)

kann man mit dem hausmeister reden, daß der dich nciht kennt - zumindest nicht deinen vollständigen namen??

dann hält deinen freundin einfach nur die klappe und antwortet auf den bogen gar nicht.

kommt jemand vorbei, so verweigert sie KOMPLETT die aussage! KEIN WORT! KEINE DISKUSSION!!!

kommt ein bg-bescheind (unwahrscheinlich), legt sie widerspruch ein und besreitet den vorwurf - sonst nichts.


DU musst aufpassen, daß sie dich nicht beim kommen oder gehen oder an der tür erwischen. bis zum 18.07. halt ein versteckspiel.
immer aufpassen und nicht nachlässig sein. schon hast du gewonnen.

By Alberto (62.158.210.121) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 15:04:

@farendil
Ich widerspreche dir ungern....
aber - ich halte es für besser, wenn die Freundin nun schon mal auf dem Anhörungsbogen steht, der ja wohl schon der zweite sein muß, - denn der erste ging ja an die Firma ...., daß sie nun einfach - schusselig, wie sie ist, ihre Personalien angibt, und "aus Versehen" ankreuzt, daß sie den verstoß zugibt...
Das gewinnt zunächst die meiste zeit, denn bei einem solchen regelfall läuft ja alles nach Plan - und die Verw.-Behörde wird irgendwann (sie hat ja dann jetzt auch noch viel zeit) einen BuGeBe ausstellen.. - gegen die Freundin.. na wunderbar!

Einspruch - auf Anwalt verweisen - warten.... das übliche Spiel.

Aber.... den "schlafenden Hund" - namens Hausmeister - den würde ich gar nicht erst wecken.

Wer weiß, was der für Probleme mit diesem Mädel hat - und sich hier wunderbar rächen kann?

By blauer bmw (213.68.164.60) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 15:22:

Die günstige Ausgangslage läßt doch verschiede Möglichkeiten zu.

Damit auch die Freundin nicht als die Böse dasteht, könnte doch folgender Fall eingetreten sein:

Freundin schickt A-Bogen kurz vor Fristablauf zurück, sie kann sich erinnern, Auto an B verliehen zu haben (B sollte nachweislich zur Tatzeit vom -ort weit entfernt gewesen sein).
B bekommt Bußgeldbescheid, denkt eine Woche darüber nach und erhebt Einspruch. Bestreitet nicht mit dem Auto gefahren zu sein, aber Zeit und Ort. Behörde fragt Freundin was das soll. Freundin ist mit Tommy im Urlaub und antwortet Ende Juli wie leid ihr die Fehlinformation tut, hat sich bei der Angabe, an wen das Auto verliehen, um eine Woche vertan.

By Tommy (217.88.201.49) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 15:26:

Ok danke erstamal für die 2 (unterschiedlichen) Tips.

Wenn Sie den Busgeldbescheid wenn er denn kommt nicht bezahlt, kann dann an die Firma (Halter des Fahrzeigs) eine Forderung zur Zahlung gehen?

By blauer bmw (213.68.164.60) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 15:30:

Firma ist aus dem Schneider, hat mit Angabe von Freundin oder Weitergabe von A-Bogen an Freundin mit Behörde kooperiert und dürfte von dem Fall nichts mehr hören.

By Alberto (62.158.213.117) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 15:50:

Und - um Himmels willen.... nicht das Bezahlen des BuGeBe - sondern der EINSPRUCH! ist hier das Wichtigste!

Die Firma ist aus dem Schneider - das ist richtig - das Verfahren läuft im Moment gegen deine Freundin - PRIMA!

Die aber kann niemals mit irgendetwas bestraft werden, weil sie nicht auf dem Foto ist.... es sei denn, sie versäumt die Einspruchsfrist!!!!!!
Aber... erst beim Bußgeldbescheid - nicht beim Anhörungsbogen - dieser ist unwichtig!!

Dann ist sie in diesem Bußgeldverfahren rechtskräftig - und ohne weitere Chance - verurteilt, - gleichgültig, ob sie es war oder nicht!

Also.... ein BuGeBE verliert seinen Schrecken, - so lange er nicht "rechtskräftig" ist - und das wiederum wird er nie, so lange eben Einsprüche aufrecht erhalten werden...

Irgendwann später wird dann wohl mal die Identifizierung vorgenommen - und dann wird das Verfahren gegen die Freundin eingestellt, denn sie ist es definitiv nicht gewesen.

Dann kommt die Frage auf: Wer war es denn?

Aber diese Frage ist bedeutungslos, weil es dann (nach gut 3 Monaten) gegen den richtigen Täter - also gegen Dich - verjährt ist.

Hast du es nun kapiert?

Und.... lass alle weiteren Personen weg.. - das schafft ihr über die Freundin alleine.

By blauer bmw (213.68.164.60) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 16:13:

@Alberto

Nach der bisherigen Lebenserfahrung hast Du recht!

Was wäre aber, wenn die Behörden sich einen Fall rauspicken und mal so beschleunigt abarbeiten, daß Verfahren gegen Freundin vor Ablauf von drei Monaten nach Tat eingestellt wird und zu der dann aufkommenden Frage: "Wer war es dann?" noch Ermittlungen angestellt werden können?
Eine dritte Person müßte zusätzlichen Zeitgewinn bringen.

By Tommy (217.88.201.49) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 16:18:

Ok habs kapiert soweit.

Also auf den Anhörungsbogen nicht reagieren und warten bis der Bußgeldbescheid kommt und dann innerhalb der Frist widersprechen.
Aber beginnt denn die Frist auch sicher ab dem 18.04. ("Tatzeitpunkt") an zu laufen oder ab Zustellung des Anhörungsbogens oder des Bußgeldbescheids???
Habe vom Kollegen gehört, das die Verjährung nicht 3 Monate sondern 6 Monate ist stimmt das?

Schon mal Danke für die vielen Anregungen, ihr seid echt klasse hier.. :-)

By Alberto (62.158.212.127) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 16:23:

Nein, verdammt noch mal.....
Die Freundin soll den Anhörungsbogen korrekt mit ihren eigenen Personalien ausfüllen - und auch ankreuzen, daß sie den verstoß zugibt.!!!!!

Erst dann lassen die sich zeit - und schicken irgendwann einen BuGeBe - aber dann eben zur Freundin.
Und dann - dann muß sie EINSPRUCH einlegen - mit der begründung, daß sie zunächst mal ihren Anwalt um rat fragen möchte... das gewinnt wieder zeit - aber der BuGeBe ist immer noch nicht rechtskräfteig. Das darf er auch niemals werden!!!

By starship (217.83.9.108) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 20:24:

Guten Abend alle zusammen,

folgendes Problem. Bin in HN geblitzt worden vor 3 Wochen. Außerorts. Es war 70. Ich dachte (leider falsch) es wäre 100 und bin ca 110 gefahren. Letztendlich waren es dann 102 KM/H mit Anzüge. Das würde auf jeden Fall heißen Lappen weg. Da ich den aber geschäftlich brauche ist das ein Problem

eso µP 80/VIII-4

Das war das Gerät. Die hat angeblich nur 4 KM/H Toleranz bei dem Meßergebnis kann das sein.

Bzw. kann ich gegen die Messung vorgehen ?

By Grobi (80.135.24.2) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 20:49:

@starship: Zunächst einmal ist der Lappen bei +32 außerorts noch nicht weg (siehe Bußgeldrechner auf Radarfalle.de), es sei denn du bist innerhalb der vergangenen 12 Monat schon mal mit +26 geblitzt worden!

Was die Toleranz angeht ist das so in Ordnung. Bei der ESO Lichtschranke werden bis 100 kmh 3kmh abgezogen, ab 100 sind es 3%, der Wert muß aufgerundet werden.

Grobi

By farendil (217.225.247.242) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 00:16:

@alberto: ja, man könnte es auch so machen.
ich hab halt nur immer angst, die behörde merkt es sich, wer sie so verarscht.

aus dem grunde versuche ich das so wenig wie möglich zu raten.

Wer weiß, was der für Probleme mit diesem Mädel hat - und sich hier wunderbar rächen kann?
ich habe ja extra gefragt und bin von einem funktionierenden nachbarschaftsverhältnis ausgegangen - ist das nicht der fall, so muss auf jeden fall anders gehandelt werden.

@b bmw:
wird und zu der dann aufkommenden Frage: "Wer war es dann?" noch Ermittlungen angestellt werden können?
zunächst mal ist man ganz schnell verlobt - und schon kann man die aussage verweigern und trotzdem taucht "er" nicht auf der liste der verdächtigen auf.
zum anderen schaffen die es ncith, die freundin vor fristablauf zur aussage zu zwingen - das schafft nur der staatsanwalt mit einer vorladung.
alle anderen versuche, an eine aussage zu kommen (zeugenfragebogen, hausbesuch) sind zum scheitern verurteilt, wenn die freundin nicht mitspielt.

By blauer bmw (213.68.164.85) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 12:03:

@farendil, @alberto

Ich bin ja auch dafür, in die Mannschaft so wenig Spieler aufzunehmen wie möglich. Aber auch in Euren eigenen Postings an anderen Stellen wurde auf den simplen Plausicheck hingewiesen, den der Sachbearbeiter ja vielleicht anstellen könnte: Beweisfoto (Tommy) = mänlich, angegebener Fahrer (Freundin) = weiblich.
Insofern würde ein angegebener männlicher Fahrer (B) die Aussage zunächst plausibel machen.

By farendil (217.235.54.104) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 12:51:

@bbmw: nur stellen sich hier zwei fragen:
1: wird HIER wirklich die plauisbilität geprüft? es ist sch schon ein a-bogen (ken zeugenfragebogen!!) an die frau gegenagen.

2. muss es plausibel sein? wenn man die aussege verweigert, dann nicht. richtig angestellt, ist nämlich gar nicht viel nötig, die auflaufen zu lassen.


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