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Alberto hilf mir bitte!!!!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Alberto hilf mir bitte!!!!
By dirk (62.104.212.87) on Mittwoch, den 18. April, 2001 - 16:44:

Bin mit 62 zuviel auf Abahn geblitzt worden. Auto auf jemand anderen zugelassen, abogen befindet sich nun dort.... Wie ist nun weiter vorzugehen? Brief muß heute raus sonst ist eine Woche rum, bitte hilf mir!!! Welche Folgen hat es für den Fahrzeughalter wenn er nur de Pflichtabgaben macht? Ist die Verjährung wirklich nur 3 monate? ich dachte immer 6.

Vielen Dank für deine Hilfe

Dirk

By farendil (217.0.227.66) on Mittwoch, den 18. April, 2001 - 19:32:

schau doch mal im forum, dann findest du alles weitere!
du hast bisher anscheinen nur sehr oberflächlich gesucht!
gibt es dann noch konkrete fragen, melde dich noch mal.

ganz kurz:
-6 mon. verjährung nur wenn BG bescheid
-pflichtangaben -> nachforschungen der behörden nach dem fahrer
-a-bogen muß nicht beantwortet werden - aber günstig, wenn die behörde nicht nachforschen soll.
bist du über die meldeadresse des halters nicht zu identifizieren, evtl. zeitgewinn

By dirk (62.104.212.85) on Mittwoch, den 18. April, 2001 - 19:51:

Danke für die Antwort, noch eine Frage was ist jetzt die bessere Lösung? Mich als Fahrer nicht anzugeben und wenn, kommt dann Polizei zur Meldeadresse? Wobei ich dort nicht wohne...
Wenn ich als Fahrer angegeben werde und erst mal garnicht auf abogen reagiere? In dem jetzigen Schreiben steht schon drin das "Diese Anhörung unterbricht die Verfolgungsverjährung" also gewinne ich jetzt gerade noch zeit oder ist das schon nicht mehr mir anzurechnen? Ich wurde vor genau 1 Monat und 2 Tage geblitzt, habe ich überhaupt eine Möglichkeit das verjähren zu lassen?

Vielen Dank

Gruß Dirk

By farendil (217.0.227.66) on Mittwoch, den 18. April, 2001 - 20:48:

mensch - nimm die suche! *grrr*

verjährung wird nur gegen den unterbrochen, gegen den das schreiben geht, das steht aber nun wirklich genau so schon -zig mal da!

um näheres sagen zu können, mußt du schon mehr rausrücken:
-ist der halter ein familienangehöriger (welcher)
-wenn die in der nachbarschaft des halters nachfragen, wirst du dann identifiziert

By Dirk (62.104.212.91) on Mittwoch, den 18. April, 2001 - 21:37:

ja dann werde ich wahrscheinlich identifiziert.... Kein Familienangehöriger, ist der vater meiner Freundin. Also was soll ich denn jetzt machen, mich als Fahrer angeben und wenn ja wie soll ich dann weiter vorgehen?

Danke für deine Geduld

Gruß Dirk

By indy (195.93.64.172) on Mittwoch, den 18. April, 2001 - 21:53:

Hier wird die "Alberto-Methode" recht ausführlich erklärt!

By farendil (217.0.227.66) on Mittwoch, den 18. April, 2001 - 23:27:

@dirk: wieso wirst du identifiziert? kennen die deinen namen??

wenn deine freundin mit dir verlobt wird, gibt es sogar ein aussageverweigerungsrecht, auch vom vater.
in diesem fall kann man sogar davon gebrauch machen, da die beamten zwar wissen, wo sie suchen müssen, aber nicht weiter kommen...

By dirk (62.104.212.74) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 02:34:

ok, den namen wissen sie nicht sie werden dann wohl sagen der verkehrt öfters in der familie, habe ich schon oft hier gesehen.... wenn das das ok ist dann werde ich natürlich keine angaben zu meiner person machen im abogen.... hey so langsam schöpfe ich hoffnung, danke auch an indy echt cool das man hier so schnell hilfe bekommt, ich danke euch, vor allem farendil !

der müde Dirk

By dirk (62.104.212.74) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 02:35:

achso verlobt ist sie nicht mit mir aber das läßt sich ja schnell und formlos einrichten, oder? aber was solls mir bringen?

By alfa (193.221.47.93) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 09:08:

@dirk
Alberto Methode bitte genau lesen, aber wesentlich ist, dass die 3 Monatsfrist gegen dich als Fahrer bisher läuft und läuft und läuft. Und solange du keinen A-Bogen bekommst, läuft sie. Also lass die Grünen gegen deinen Schwiegervateranwärter so lange ermitteln wie es geht. Wenn die sehen ,dass er das nicht ist, werden sie ihn mit Fragen löchern. Wichtig ist, dass er nicht sagt, ich weiss nicht wer meinen Wagen gefahren hat, dann könnte u.U. im Wiederholungsfall ein Fahrtenbuch anstehen. Er soll nur sagen, ...kann ich nichts zu sagen. Bei einer Verlobung hat er dann de jure das Aussageverweigerungsrecht. Nur würde, wenn er das expressis verbis auch anwendet, er die Schnitlauche schneller auf deine Spur bringen, sofern er nicht ein Dutzend Töchter hat.
Die Grünen gehen dann zum Einwohnermeldeamt und sehen sich von der Familie die Fotos an, ob sie da einen finden. Wenn du in dem Kaff nicht gemeldet bist, hast du Chancen. Schwierig wirds auf kleinen Dörfern, wo auf dem Rathaus dich alle kennen, aber normalerweise ....
Für deinen Schwiegervateranwärter wird es demnächst dann ein bischen unbequem wenn er da mehrfach grüne männchen zu ´Besuch hat, aber das geht ja auch vorbei.

By EinBetroffener (216.104.228.158) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 09:42:

@dirk
Solltest Du bei den Nachbarn Deiner Freundin (ab jetzt natürlich Verlobten ;-) ) bekannt sein, ist es auf jeden Fall besser, dass Dein "Schwiegervater" (irrtümlicherweise) einen anderen als Fahrer angibt. Damit ist nahezu ausgeschlossen, dass sie auf Dich kommen werden, da erst mal der andere einen neuen AB bekommt. Und die Zeit läuft und läuft und läuft... und zwar für Dich.

By farendil (217.0.226.233) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 10:51:

@einbetroffener: solange aus der nachbarschaft keine identifizierung sondern nur ein "der verkehrt dort öfter" zu erfahren ist, ist es so genau so sicher...

@alfa: das beste ist dann immer zu sagen: "ich sage nichts" oder "ich mache keine aussage" und, EGAL was die grünen dort erzählen (die haben dann manchmal eine phantasie, das geht auf keine kuhhaut), KEIN einziges weiteres wort....

deine bemerkung: sie siuchen halt dann halt auf dem EWMA alle fotos raus, funktioniert nur in kleinen käffern...
ansonsten versuchen sie soetwas gar nicht...

By EinBetroffener (216.104.228.119) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 11:01:

@farendil

Im Prinzip hast Du recht.

Bei einem Feund von mir lief´s aber halt so, dass er von den Nachbarn seiner Freundin (Halterin des PKW, in dem er geblitzt wurde) identifiziert worden ist und samt Namen und Herkunftsort an den ermittelnden Beamten preisgegeben wurde. Das war damals im Norddeutschen - ca. 250 km von seinem eigentlichen Wohnsitz entfernt. Resultat: GB und 3 Punkte!

By farendil (217.0.226.233) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 11:37:

@einbetroffener: ja, aber nur wenn die nachbarn den namen kennen! - ansonsten kommen die halt nicht auf den fahrer..

By alfa (193.221.47.93) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 12:38:

@farendil
deinem Kommentar zu meinen Ausführungen kann ich nur voll zustimmen!! Wie so üblich in der Sache sind die Risiken ein kleiner Ort (wo ich z.B. lebe; ca. 11000 EW) oder böse Nachbarn. Je nach Verhältnis mit denen kann man die vorher impfen und denen sagen, dass ihnen nichts passiert, wenn sie nichts sagen. Manche sind halt noch so obrigkeitshörig.

By EinBetroffener (216.104.228.119) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 13:22:

@alfa

Man sollte dabei allerdings den Nachbarn sehr gut kennen und vertrauen können. Im übelsten Fall kann einem so etwas nämlich als Zeugenbeeinflussung ausgelegt werden.

By Dirk (62.104.212.74) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 20:52:

also ich habe mich dafür entschieden erst mal einen freund als fahrer anzugeben... kann da denn wirklich nichts schiefgehen, wenn er nach dem bußgeldbescheid widerspruch einlegt?? Ich möchte nämlich nicht das er dann den Lappen los ist. Vielen Dank an alle die hier ihre Hilfe angeboten haben.

Grüße Dirk

By farendil (217.0.226.233) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 21:15:

wenn er immer rechtzeitig (innerhalb der frist) einspruch einlegt, dann nicht...

By Dirk (62.104.212.91) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 21:53:

@farendil

kennst du denn jemand der mit der alberto-methode erfolgreich gewesen ist? Hast du selber schon Erfahrungen mit dieser Methode gemacht? Wie geht es weiter wenn mein freund nach dem bußgeldbescheid widerspruch eingelegt hat? Ist für ihn dann die sache erledigt oder was könnte noch passieren? (gerichtstermin, etc.)

Danke

Gruß Dirk

By alfa (213.196.94.14) on Donnerstag, den 19. April, 2001 - 21:55:

und er sollte möglichst nicht fast genau so aussehen wie der wahre Fahrer oder ein nachweisbares Alibi haben.

By Dirk (62.104.212.64) on Samstag, den 21. April, 2001 - 19:39:

so jetzt sieht es so aus das ich doch als fahrer eingetragen wurde... Jetzt habe ich verloren,oder??

By farendil (217.0.227.59) on Samstag, den 21. April, 2001 - 20:19:

@dirk: wer hat dich wo als fahrer eingetragen?
woher weißt du das?
warum hat er/sie/es dich als fahrer eingetragen?

By polizist (217.88.36.86) on Sonntag, den 22. April, 2001 - 11:38:

@dirk: verlobt ist sie nicht mit mir aber das läßt sich ja schnell und formlos einrichten, oder?
Lässt sich schon schnell und formlos einrichten, nur wenn der Polizist fit ist, weiß er die richtigen Fragen zu stellen um das Verlöbnis als Luftblase zerplatzen zu lassen.
Bevor ihr nachhakt - ich verrate sie nicht. Dürfte aber in einigen Kommentaren zur StPO zu finden sein...

viele Grüße,

ein Polizist

By polizist (217.88.36.86) on Sonntag, den 22. April, 2001 - 11:40:

Ich habe noch was vergessen: Alberto, krieg ich ein Autogramm von dir?
SCNR :-)

viele Grüße,

ein Polizist

By Dirk (62.104.212.91) on Sonntag, den 22. April, 2001 - 16:22:

@farendil:

Der Vater meiner Freundin... Weil ich dabei war und weil wir keinen gefunden haben der es erst mal auf seine Kappe genommen hätte... Es war im Anhörungsbogen den der Vater meiner Freundin (Auto auf ihn zugelassen) bekommen hat. Schöne Scheiße nicht?!

Dirk

By farendil (217.0.226.193) on Sonntag, den 22. April, 2001 - 16:57:

@dirk: tut mir leid - wer so saublöd (entschuldige das wort) ist, und sich von einem fetzen papier einschüchtern läßt, hat es nicht anders verdient!


wenn ihr kostenlos der behöde die arbeit abnehmt und ihr die suche nach dem fahrer nicht nur erleichtert, sondern sogar überflüssig macht....

@alle: eigentlich nicht schlecht, denn die alberto-methode wird nur solange funktionieren, wie sie nur von einem kleinen kreich von personen (und auch dann nur einmalig bzw. sehr, sehr selten) angewendet wird!

SCNR!

By HarryB (203.198.24.4) on Montag, den 23. April, 2001 - 02:58:

denn die alberto-methode wird nur solange funktionieren, wie sie nur von einem kleinen kreich von personen (und auch dann nur einmalig bzw. sehr, sehr selten) angewendet wird!

Und wovon traeumen Sie nachts, mein Herr? Mit dem Verbreiten und staendigem Anfuehren der sog. Alberto-Methode wird dieser, seit langen Zeiten in Kraftfahrerkreisen nicht unbekannte Trick von Hinz und Kunz angewandt, und das fuer jedes 30 Mark Ticket. Frueher oder spaeter, bei dem Geschwindigkeitsmodus der Behoerden wohl eher etwas spaeter, aber immerhin irgendwann, wird auch der letzte Behoerdenvertreter sensibel gegen diese Spielchen sein und dementsprechende Gegenmassnahmen ergreifen. Folge: Die Alberto-Methode gehoert der Vergangenheit an, genauso wie jetzt schon Tricks gegen die MPU, die vor 20 Jahren noch funktionierten, passe sind. Dann wird es vielleicht Zeit, die soeben begruendete HarryB-Methode einzufuehren, gegen die die Behoerden nun gar nichts machen koennen: Geschwindigkeitsuebertretungen immer nur so hoch, dass sie nicht den Fuehrerschein kosten koennen und das Punktekonto nicht allzu sehr strapazieren. Und wenn man mal einen BG erhaelt, zaehneknirschend abdruecken..... ;-)

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 23. April, 2001 - 09:50:

Wer sich für die Einzelheiten der (vom Erfinder leider nur lückenhaft beschriebenen) sogenannte "HarryB-Methode" interessiert:

Von HarryB am Freitag, den 13. August, 1999 - 04:05:

meine erfahrung dazu: in berlin mit dem motorrad angehalten worden von einer zivilstreife, weil ich - lt. aussage der beiden polizisten - mit 90 km/h durch die stadt gebrettert sei. meine reaktion: erst mal schlucken, in gedanken (!!) scheisse und idioten bruellen, um dann freundlich zu reagieren mit dem hinweis, ooops, das war wohl ein wenig schnell, oder ? mir war sehr wohl bewusst, dass ich oberhalb der geschw.begrenzung gefahren bin. resultierende reaktion der beiden beamten: belehrung ueber verhalten im strassenverkehr (in meinen gedanken ja, ja, bla bla, ich weiss... nach aussen: betretener blick, kopfnicken, freundlichkeit) und eine verwarnung von 40 dm ! bezahlt, abgehakt (war ja mein eigener fehler, haette mich ja bloss an die vorschrift halten muessen), und vor allem keinen stress mit anwalt, gericht und was weiss ich noch alles. und dabei alles in allem noch gut bei weggekommen, denn selbst mit abzug aller moeglichen toleranzen, 'ne uebertretung von 30 km/h waere in jedem falle haengen geblieben, und die ist deutlich teurer.

By Alberto (62.224.97.170) on Montag, den 23. April, 2001 - 09:56:

@Polizist
Warum willst Du ein Autogramm?
Glaube mir, ich habe den Namen "Alberto-Methode" nicht erfunden - und ich bin auch nicht sehr stolz darauf.
Es war am Anfang einfach so, daß ich einigen Leuten helfen wollte, weil die behörden mir selbst - vor mehr als 10 Jahren - böse mitgespielt haben.
Ich habe dann - mit viel Denkaufwand - diese Verjährungsmethode - und aber auch die "Vermummungsmethode" entwickelt - und seitdem habe ich keine Punkte mehr - und gelte vor Gericht als Bürger 1. Klasse.
Ich kann mich gerne mal privat mit Dir unterhalten, wenn Du Wert auf eine Aussprache legen solltest.

Und nun zu dem anderen Fall:
Es ist leider meine eigene traurige Erfahrung, daß viele Leute Angst vor den Behörden haben und grundsätzlich - um Gottes Willen - nichts falsches in ein offizielles Formular hineinschreiben.
Dabei opfern sie sogar nahe Verwandte und geben sie der verfolgung preis. begründung (heimlich): Der hätte ja bloß anständig fahren brauchen, wie ich es auch tue. (Strafe muß schließlich sein).

Wir sind eben noch ein Volk von "obrigkeitshörigen" - ganz anders, als z.B. die Franzosen. Aber, was soll´s. ich bedauere, daß der Vater der Freundin, wie viele andere auch, keinen Mut hat - und eben zu den "anständigen Bürgern" gehören möchte.
Pech gehabt - Du wirst wohl zufuß gehen müssen.

Alberto, der wieder da ist.

By EinBetroffener (216.104.228.155) on Montag, den 23. April, 2001 - 10:02:

@ N.N.

Vielleicht fuktioniert die "HARRY.B"-Methode nur am FREITAG, DEN 13ten...

By Walker (62.158.203.238) on Montag, den 23. April, 2001 - 13:05:

@EinNichtBetroffener:

"Vielleicht fuktioniert die "HARRY.B"-Methode nur am FREITAG, DEN 13ten... "

Nein, funktioniert immer, ich habe seit Jahren damit gute Erfolge erzielt, als ich noch nicht einmal wußte, daß sie "HarryB-Methode" heißt: Keine Punkte, keine Kohle abgedrückt, trotzdem immer angekommen und nie unterwegs eingeschlafen. Einfach nachmachen, und schon hat die Abzockerei ein Ende!

Und möglchst viel zu Fuß gehen, denn nur so merkt man, wie schnell 50 km/h innerorts wirklich sind. Und was für Verkehrshindernisse die sogenannten Hauptverkehrsstraßen. Sorry, das war jetzt aber OT.

By EinBetroffener (216.104.228.158) on Montag, den 23. April, 2001 - 14:00:

@ walker

Toll, bin echt beeindruckt!

By Walker (62.153.17.207) on Montag, den 23. April, 2001 - 14:38:

Nicht wahr, und dabei ist es so einfach!

By Walker (62.158.198.147) on Montag, den 23. April, 2001 - 14:46:

@Alberto:

"Wir sind eben noch ein Volk von "obrigkeitshörigen""

Ihr Armen. Aber damit kennst Du Dich ja gut aus, deshalb mal eine Frage: Was kann man tun, wenn man sich an Vorschriften halten möchte, also nur mal so hypothetisch, weil man sie für richtig hält, könnte ja schließlich sein, und sich trotzdem nicht diesem furchtbaren Verdacht aussetzen möchte, "obrigkeitshörig" zu sein, weil, is ja klar, wenn das passiert, ist der Ruf ruiniert. Alberto, hilf mir bitte! (Dadurch ist das jetzt nicht OT.)

Übrigens, schön, daß Du wieder da bist. Ohne Dich ist das Forum echt langweilig: Fast nix zu beißen!

By EinBetroffener (216.104.228.150) on Montag, den 23. April, 2001 - 14:52:

@ walker

"Nicht wahr, und dabei ist es so einfach!"

Du bist also von Dir überzeugt, niemals eine Vorschrift zu übersehen? Immer jedes Schild zu beachten? Nie und nimmer mal was zu missachten?

By Walker (193.159.111.209) on Montag, den 23. April, 2001 - 15:23:

@EinNichtBetroffener:

Lies noch mal nach, wie die HarryB-Methode geht, dann weißt Du es.

By EinBetroffener (216.104.228.118) on Montag, den 23. April, 2001 - 15:31:

@ walker

Also was nun: Machst Du das so wie Harry, oder hälst Du Dich an die Vorschriften?

By HarryB (203.198.24.4) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 03:01:

@walker:
Nein, funktioniert immer, ich habe seit Jahren damit gute Erfolge erzielt, als ich noch nicht einmal wußte, daß sie "HarryB-Methode" heißt:...

Danke fuer die Bestaetigung. Hab' doch irgendwie geahnt, dass ich nicht der einzige bin, der sich so durch das Verkehrsgeschehen bewegt. Uebrigens, dass diese Methode HarryB-Methode heisst, ist mir absolut erst gestern eingefallen, ich lege keinen Wert auf copyright oder so, weil es ja sein kann, dass dieses Verfahren auch einen ganz anderen Namen traegt. Vorschlag: Wir koennten es ja Elchdrive taufen.....
Was mich allerdings erfreut, dass ich mittels dieser Methode meinen alten Spezi N.N., auch bekannt unter HarryB-Beobachter und wahrscheinlich Traeger weiterer Nicks in diesem Forum, wieder von den Toten erweckt habe.

@Hammel EinBetroffener:

Du bist also von Dir überzeugt, niemals eine Vorschrift zu übersehen? Immer jedes Schild zu beachten? Nie und nimmer mal was zu missachten?

Was soll das denn nun? Hat solches irgendjemand behauptet?

By KJK (194.138.37.46) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 08:23:

EinBetroffener: Du bist also von Dir überzeugt, niemals eine Vorschrift zu übersehen?

HarryB: Was soll das denn nun? Hat solches irgendjemand behauptet?

Ja, Du: "Geschwindigkeitsuebertretungen immer nur so hoch, dass sie nicht den Fuehrerschein kosten koennen und das Punktekonto nicht allzu sehr strapazieren. Und wenn man mal einen BG erhaelt, zaehneknirschend abdruecken..... ;-)"

Damit auch Du es begreifst: Du überschreitest die zul. Vmax z. B. um mind. 20 km/h und übersiehst dann ein Schild... Das ist dann führerscheinkritisch. Entweder Du schließt diese Möglichkeit für Dich kategorisch aus oder das fällt unter die Rubrik "zähneknirschend abdrücken".

By Walker (193.158.169.227) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 09:29:

@EinNichtBetroffener:

"Machst Du das so wie Harry, oder hälst Du Dich an die Vorschriften?"

Damit Du wieder ruhig schlafen kannst, hier mein offenes Geheimrezept: Ich versuche, mich weitgehend an die Verkehrsregeln zu halten. Das ist außerordentlich schwer, kann nicht jeder und gelingt auch mir nicht immer, so daß ich schon mal für ein paar Sekunden 15 Punkte zuviel habe - auf dem Tacho, nicht in Flensburg. Und ich habe auch nicht immer Lust, mir von irgendwelchen Dränglern Knutschflecke auf den Kofferraumdeckel drücken zu lassen, also sind's nach Tacho oft ca. 5 km/h mehr als erlaubt, das ist so etwa innerhalb der Toleranzen von Tacho und Messung. Nur wenn ich es mal ganz eilig habe (Scheiße, Aldi macht gleich zu!), erlaube ich mir weitere 5 km/h und kann an dem Abend ewig nicht einschlafen - da haben's die schon leichter, die kein Gewissen haben.

Das Verfahren hat sich in den letzten 20 Jahren bewährt und ist mit etwas Übung und gutem Willen durchaus praktikabel. Vielleicht ist es doch geringfügig anders als die von HarryB beschriebene Methode, aber ich beanspruche dafür nicht das Urheberrecht auf die Bezeichnung "Walker-Methode" - das würde nur weitere Verwirrung stiften.

By Alberto (217.5.203.107) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 09:51:

Ja, ja, Walker...
das Problem liegt bei dem Thema:"erlaubt"
Wer "erlaubt" und wer "verbietet" uns eigentlich etwas?
Ich bin eben der Ansicht, daß da irgendwelche Verwaltungsbeamten sehr schnell im "großzügigen Verbieten" sind. Und das darf man doch kritisch sehen, oder?

Mir geht es ja gar nichtr darum, Regeln zu übertreten. Ich halte doch sonst auch alle sinnvollen Regeln ein, weil es eben ohne Regelungen nicht geht.

Doch bei den vielen verschiedenen Geschwindigkeitsbegrenzungen bin ich schon der Ansicht, daß sie zum Großteil falsch - oder wenigstens "zu niedrig" angesetzt sind.

Kommt dann noch hinzu, daß bei besonders niedriger Tempovorschrift (die Du ja kritiklos einhältst) ausgerechnet auch noch "geblitzt und abgezockt" wird, dann ruft das meinen Widerstand auf den Plan.

Es kann nichts schaden, wenn mündige Bürger sich wehren - gegen zu viel Reglemenmtierungswut - mit anschliueßender "Finanzierung dieser Regelungs-Beamten"

By Walker (212.184.145.95) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 13:16:

@Alberto:

Danke für Deine Hinweise, aber Deine Antwort auf die Frage finde ich nicht: Was tun gegen den Vorwurf "obrigkeitshörig", was muß ich tun, damit man mir abnimmt, daß ich mit den vorgefundenen Regelungen in der Regel einverstanden bin? Und wenn ich dies nicht wäre, ich mich mit meinen Argumenten an die zuständigen Institutionen wenden würde, um eine womöglich sinnvollere Lösung vorzuschlagen? Daß ich aber nicht besonders darunter leide, nur so schnell zu fahren, wie es erlaubt ist?

Zumindest hier gibt es wohl nicht viele Leute, die eine solche Haltung für glaubwürdig halten. Da kommt sofort der Stempel "obrigkeitshörig". Ich habe das hinter mir: Fand es mit 20 Jahren toll, in Berlin in der U-Bahn schwarz zu fahren. Nein, ich habe ja aufgepaßt, die Kontrolleure immer rechtzeitig erkannt und mich unauffällig verdrückt. Die Angst war überwunden. Bis mir auffiel, daß ich gegen den Vorwurf, auf Kosten anderer zu reisen, kein brauchbares Argument habe - von dem Tag an habe ich's gelassen, immer brav bezahlt. Aus Einsicht, nicht mehr aus Angst.

Dein Zuschnellfahren schadet ja angeblich keinem. Weil die Limits Deine exzellenten Fahrkünste (ist keineswegs ironisch gemeint, mag ja so sein) nicht berücksichtigen. Und dann regt Ihr Euch hier immer wieder auf über Leute, die offenbar unterdurchschnittliche Fahrer(innen)qualitäten aufweisen und mit vielen Situationen überfordert sind - aha, die gibt es also auch: Für die sind manche Geschwindigkeitsbegrenzungen vielleicht noch zu hoch angesetzt. Manchmal kommt dann hier der Vorschlag, solche Leute sollten auf's Autofahren verzichten - und das kann es eben nicht sein. Wer sollte das entscheiden? Und diese Leute, denen Ihr derartige Ratschläge geben wollt, haben dasselbe Recht auf Mobilität wie Ihr es für Euch in Anspruch nehmt.

Und daher müssen sich Tempolimits am durchschnittlichen Verkehrsgeschehen orientieren.

By KJK (194.138.37.46) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 14:52:

Sie müssen sogar an unterdurchschnittlich begabten Autofahrern ausgerichtet werden, da sonst jeder 2. Gefahr liefe, einen Unfall zu bauen. Und das ist ja gerade die Crux: Man schaltet (genau wie bei der Rechtschreibreform) die Mehrheit einer minderbegabten Minderheit gleich.
An vielen Stellen wäre es viel angebrachter, Empfehlungen anstelle strikter Limits auszusprechen. Davon unberührt bliebe die Möglichkeit einer härteren Bestrafung, falls sich jemand dann doch überschätzt.
Stattdessen werden Limits, die von der Mehrheit gefahrlos überschritten werden können, rigoros überwacht.

By Walker (212.184.144.175) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 16:42:

@KJK:

"Man schaltet ... die Mehrheit einer minderbegabten Minderheit gleich."

Genau, und so sieht eine menschliche Gemeinschaft aus, wenn sie diese Bezeichnung verdient: Wenn sich die einen den anderen nicht anpassen können, dann müssen sich eben die anderen den einen anpassen - was für diese aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Begabung kein wirkliches Problem darstellt, sondern lediglich die Bereitschaft dazu erfordert.

"Davon unberührt bliebe die Möglichkeit einer härteren Bestrafung, falls sich jemand dann doch überschätzt."

Das leider kann keine Unfälle verhindern, sondern nur nachträglich irgendwie die Schuld verteilen. Ist für die getroffenen Unbeteiligten leider manchmal etwas unbefriedigend, falls du verstehst, was ich meine.

"Stattdessen werden Limits ... rigoros überwacht."

Nö. Überwacht, ja. Aber nicht rigoros, denn dann müßte die Alberto-Methode erfolglos sein.

By EinBetroffener (216.104.228.151) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 16:57:

@ Walker

Du meinst also, eine Gesellschaft kennzeichnet sich nur dann als menschlich, wenn sich eine Mehrheit der Minderheit anschließt?

By admin (213.240.147.100) on Dienstag, den 24. April, 2001 - 17:56:

Bitte die interessante Diskussion in den Bereich
"OFF-Topic" verlegen.

By KJK (194.138.37.46) on Mittwoch, den 25. April, 2001 - 09:18:

Habe unter "Off-topic" einen neuen Thread "Minderheiten & Demokratie" eröffnet: http://www.radarforum.de/messages/131/1289.html?988182968

By keki (195.93.65.184) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 22:59:

Hi, bin echt froh eure site gefunden zu haben. wurde gegen 20.30 in amazing Tübingen aus einem gelben, mindesten 15 J. alten Auto geblitzt. jetzt meine Frage, ist es überhaupt möglich aus einem fahrende Auto mit rotem ( nicht gelben!) Licht geblitzt zu werden? es saß auch nur ein Typ darin? HÄÄ? Eigentlich wird doch aus fahrenden Fahrzeugen wenn, dann doch nur gefilmt. oder?
war 35 km/h zu schnell. Ach ja, gibt es noch den Toleranzabzug? Das allerbeste jedoch ist, dieser gelbe aso- Kiste hat ist mir noch total dicht aufgefahren, als ich dann noch mehr Gas gegeben habe, blitzte es leider schon... üäh....

By Keki (195.93.65.184) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 23:02:

Hi, bin echt froh eure site gefunden zu haben. wurde gegen 20.30 in amazing Tübingen aus einem gelben, mindesten 15 J. alten Auto geblitzt. jetzt meine Frage, ist es überhaupt möglich aus einem fahrende Auto mit rotem ( nicht gelben!) Licht geblitzt zu werden? es saß auch nur ein Typ darin? HÄÄ? Eigentlich wird doch aus fahrenden Fahrzeugen wenn, dann doch nur gefilmt, oder?
War 35 km/h zu schnell. Ach ja, gibt es noch den Toleranzabzug? Das allerbeste jedoch ist, diese gelbe aso- Kiste ist mir noch total dicht aufgefahren, als ich dann noch mehr Gas gegeben habe, blitzte es leider schon... üäh....

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 13:02:

@keki
Könnte mir denken, das war ein Spinner! So wie ich weiss, gibt es nur in Norddeutschland Omega Kombi, die Hinten raus während der Fahrt blitzen -um das Gesicht aufs Bild zu kriegen (Ohne Fahrergesicht auf dem Foto gibts kein Bussgeld) In der fahrenden Blitzkarre sitzen immer zwei Bullen drin, dr eine fährt, der Andere blitzt und als Zeuge vor Gericht ist der zweite Bulle auch ganz nützlich.

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 13:05:

Ach so,noch vergessen, in einer 15 Jahre alten Karre, fehlen wahrscheinlich auch die technischen Voraussetzungen (z.B. elektrisches Signal der gefahrenen Geschwindigkeit in eichfähigem Zustand) die aufwendigen Blitzanlagen einzubauen.

By Derrow (195.243.60.238) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 13:07:

Wenn er dir so dicht aufgefahren ist, dann kannst du dich darauf berufen, das du um dein Leben gefürchtet hast. Denn es ist ja bekannt, das zu dichtes auffahren eine häufige Unfallfolge verursacht, und deshalb hast du in deiner Not, die Geschwindigkeit erhöht, um aus dem Bereich der Gefahrenquelle heraus zu treten, indem du dich schnellstmöglich in der nächstmöglichen Lücke auf der Rechten Fahrbahnseite einreihst, damit dich der Nötiger überholen kann.


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