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Frage wegen Probezeit

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Frage wegen Probezeit
By voodoohd (194.138.37.46) on Montag, den 2. April, 2001 - 15:26:

Hi,
ich hätte mal ne Frage, ich hatte schon eine Nachschulung wegen eines Unfalls. Jetzt wurde ich mit ca. 118 in der 80 Zone geblitzt.
Meine Probezeit wurde durch die Nachschulung um 2 jahre verlängert. läuft im moment noch ca. 1 jahr.
Im Normalfall währe doch jetzt ca. 150DM und 3 Punkte fällig, was habe ich jetzt zu befürchten.
Oder noch besser wie kann ich was dagegen tun ?

By hoschi (195.30.20.162) on Montag, den 2. April, 2001 - 15:33:

wenn du nicht irgendwie das bußgeld "abwehren" kannst(alberto-methode, verjährung etc.), dann ist das dein zweiter mit punkten behafteter verstoß in der probezeit.

heißt: dir wird nahegelegt an einem medizinisch-psychologischen gespräch teilzunehmen.
(nicht zu verwechseln mit medizinisch-psychologischen untersuchung=idiotentest)

und dieses gespräch (1000,-?!) wird dir irgendwie positiv angewertet... aber inwiefern weiß ich auch nicht... weiß das jemand?

By voodoohd (194.138.37.46) on Montag, den 2. April, 2001 - 15:45:

@hoschi
Danke für die schnelle antwort

muß ich an diesem gespräch teilnehmen ?
und hab ich das richtig verstanden, davon ausgegangen ich nehme am gespräch nicht teil, muß ich nur die Strafe bezahlen ? oder hab ich sonst noch konsequenzen zu tragen ?

By voodoohd (194.138.37.46) on Montag, den 2. April, 2001 - 16:12:

Nur nochmal zur info die strafe macht mir weniger aus (naja macht schon was is aber zu verkraften)
mir geht es hauptsächlich darum meinen Führerschein zu behalten, da ich sonst extreme probleme mit dem weg zur arbeit bekomme.

By hoschi (195.30.20.162) on Montag, den 2. April, 2001 - 16:36:

versuch halt erstmal den delikt von dir irgendwie abzulenken... weil immerhin bist du ja 38 km/h drüber gewesen. das bedeutet auf jeden fall 1 monat fahrverbot. also wenn du die sache nicht irgendwie in die verjährung bringst hast du da wirklich schlechte karten.

zum thema führerschein auf probe gilt:

Wer nach Teilnahme an der Nachschulung innerhalb der Probezeit wieder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, wird von der Verkehrsbehörde gebeten, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Beratung ist freiwillig, wird aber wärmstens empfohlen, da sie zweierlei Vorteile mit sich bringt: Erstens wird ein Punkterabatt von 2 Punkten gewährt und zweitens bleiben Verstöße, die der Kandidat innerhalb der 2-Monats-Frist begangen hat, unberücksichtigt und führen nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis.

alles klar?

ansonsten rate ich dir in zukunft extrem vorsichtig zu fahren...

mfg *hoschi

By voodoohd (194.138.37.46) on Montag, den 2. April, 2001 - 16:50:

@hoschi
danke für deine antworten.und deine Geduld

Aber ein Fahrverbot gibt es doch erst mit 41km/h, oder ?
Es wahr auf der Autobahn.

das auto is auf meinen dad zugelassen.
kann ich eigentlich auch sagen, meine mutter ist gefahren und ich gebe ihr dann das geld. ?
nur mal rein von der theorie her ?

ich hoffe dich richtig verstanden zu haben, daß ich dieses Seminar nicht antreten muß.

ich weiß ich nerve langsam...., sorry
und wie muß ich mich mit der verjährung verhalten, daß hab ich noch nich so richtig geblickt ?
oder gibts hier im forum schon ne gute beschreibung? (die die ich bis jetzt gefunden hab sind mir leider nicht so ganz verständlich)

By Greatblackbird (217.49.111.233) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 12:05:

Zur Verjährung suche mal nach der Alberto-Methode. Fahrverbot gibt es ausserorts ab 41 km/h -, innerorts ab 31 KM/h drüber. Allerdings, wenn Du zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 km/h drüber erwischt wirst, ist der Lappen auch für einen Monat weg.

By Alberto (62.158.213.39) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 17:43:

Damit Du nicht noch weiter suchen mußt, versuche ich mal die "Verjährungs-Methode, zu erklären.
1. Der Anhörungsbogen kommt immer gegen den Halter - also Deinen Vater.
2. Zu diesem Zeitpunkt ist gegen Dich noch keine Verjährungs-Unterbrechung erfolgt, denn dein Vater hat dir davon nichts erzählt, klar?
3. Nun muß der Vater, um die Polizei nicht mißtrauisch zu machen, so tun, als wäre er ein anständiger Bürger, der immer nach Recht und Gesetz handelt, was dazu führt, daß er selbstverständlich den Fahrer oder die Fahrerin benennt. (Obrigkeitshörig und treu)
Das macht er so nach 10 Tagen.
Dabei unterläuft ihm bedauerlicherweise ein Irrtum (irren ist menschlich). Denn er schreibt eine andere Person etwa gleichen Alters und auf alle Fälle gleichen Geschlechts hinein - in dem Glauben, daß diese Person, die idealerweise tatsächlich schon mal mit seinem Auto gefahren ist, es gewesen sein müsse.
4. Nun ist die Obrigkeit zunächst zufrieden, denn der Vater hat alle Angaben vollständig gemacht.
5. Man wird nun dieser Person erneut einen Anhörungsbogen schicken, damit sie sich zur Sache äußern kann.
6. Diese Person ist aber etwas schlampig und gestreßt und füllt den Anhörungsbogen einfach aus - wieder mit allen Personalien, FS-Daten etc. und kreuzt in ihrer "Schusseligkeit" unten an...
Wird der Verstoß zugegeben? mit JA.
7. Daraufhin ist die Behörde sehr zufrieden, denn das Geld scheint ihr sicher. Man läßt sich also etwas Zeit, denn gegen diese vermeintliche Person beginnt ja die Verjährungsfrist (3 Monate) erneut zu laufen, wenn der Anhörungsbogen ausgefüllt eingetroffen ist.
8. Nun schickt die Behörde - nach ca. 4 Wochen einen Bußgeldbescheid - gegen diese Person.
9. Nun wird es ernst....
10. Gegen diesen Bußgeldbescheid muß diese Person - am besten per Einschreiben-Rückschein - Einspruch einlegen, und zwar unbedingt innerhalb von 14 Tagen - sonst ist sie - unschuldig - verurteilt und kann nichts mehr machen.
11. Als Begründung schreibt sie hinein: "Ich habe nochmals meinen Terminkalender durchgesehen, und festgestellt, daß ich an diesem Tage niemals in dieser Gegend, sondern ganz wo anders war, deshalb komme ich als Fahrer auch nicht in Betracht. Selbstverständlich kreuzt man dann bei der erneuten wichtigen Frage "Wird der Verstoß zugegeben? mit NEIN an. Dort steht dann noch: Wenn "nein", bitte mit Begründung....
Diese Begründung, wie oben, schreibt man dann hinein.

Nun haben die aber großen Stress!
Denn, wenn diese Person es nicht war, wer war es dann? Und wann war es? Du warst es, das wissen die aber immer noch nicht. Was sie jedoch wissen, ist, wenn sie dich nun ermitteln könnten, wäre es ohnedies zu spät, denn die Verjährung gegen dich (3 Monate ab Tattag) ist bereits eingetreten.

So, nun klammern sie sich an den letzten Strohhalm, den sie haben, nämlich diese von deinem Vater benannte Person. Sie werden die Ausführungen "ich bin an diesem Tage ganz woanders gewesen" nicht glauben, und deshalb eine Polizeistreife zu dieser Person schicken, die natürlich die Beweisfotos dabei hat.

Dann werden sie klingeln, und die Fotos vorlegen, dabei muß diese Person immer noch keine Aussage machen (sie ist immer noch "Betroffener"). Der Polizist wird nun selbst das Foto mit der echten Person vergleichen, und feststellen, daß sie es nicht ist. Auf die Frage, wer das denn sei, schüttelt diese Person nur den Kopf und verweigert erneut die Aussage. (Muß aber nicht zwingend sein, ist aber besser, weil sie dich sonst doch noch ermitteln und bei nächster Gelegenheit möglicherweise schikanieren - als Rache für die Niederlage).
Dann werden sie abziehen und die Sache kann gegen dich gar nicht mehr eröffnet werden, wg. Verfolgungsverjährung.
Jetzt gibt es noch eine Schwachstelle....
Sollte diese "Ersatz-Person" dir zu ähnlich sehen, wäre es sehr gut, wenn sie für die Tatzeit ein astreines Alibi hätte, - denn sonst könnte es passieren, daß ein übereifriger Polizist diese falsche Person trotzdem als Täter identifiziert, was zunächst dann zu einer Gerichtsverhandlung führt. Mit Alibi ist die aber astrein zu gewinnen.

IST JETZT ALLES KLAR?

By Shearer (217.0.120.70) on Sonntag, den 15. April, 2001 - 18:44:

Hallo Alberto,

Bist du sicher, dass die Verjährungs-Methode funktioniert?
Was ist wenn ich mit dem Auto, das auf meinen Vater zugelassen ist geblitzt werde und der das Busgeld einfach bezahlt und den Verstoß zugibt? Bekommt er dann die Punkte?

Danke für die Antwort

By farendil (217.0.226.244) on Sonntag, den 15. April, 2001 - 20:33:

ja kalr, wenn er zahlt, gibt er den verstoß zu und bekommt - sofern die ünerschreitung "hoch genug" ist punkte und ggf. fahrverbot.

By christophstark (62.104.203.81) on Mittwoch, den 2. Mai, 2001 - 18:15:

Hi Alberto!
Bin lezte Woche mit dem Wagen meines Vaters geblitzt worden. Ausserorts um ca. 41 Km/h zu schnell. Mein Vater war zu diesem Zeitpunkt ausser Landes. Wenn das Schreiben jetzt kommt und da ist mein Bild darauf, hat er nicht das Recht die Aussage zu verweigern, wenn es um die nächsten Angehörigen geht (Frau, Bruder, Kind)?
Wäre die Sache dann nicht aus der Welt?

By farendil (217.0.227.60) on Mittwoch, den 2. Mai, 2001 - 18:48:

@christophstark: die werden die familienfortos vom einwohnermeldeamt mit dem blitzfoto vergleichen...


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