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Falschparken & BuGeBe

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Falschparken & BuGeBe
By spsln (172.185.172.227) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 06:51:

Hallo,

habe imMärz habe ich ein Ticket wegen Falschparkens bekommen und bald darauf den Anhörungsbogen mit Zahlschin. Den hab ich erstmal in die Rundablage gelegt und wartete auf eine Erinnerung. Nur kam als nächstes gleich ein BuGeBe. Gegen den hab ich Einspruch eingelegt, weil ich ja nicht die Verwaltungsgebühren bezahlen will. Nu dachte ich, da werden die mir nur noch einen neuen Zahlschein schicken und fertig, aber nein, jetzt hab ich den Termin für meine Gerichtsverhandlung bekommen (Falschparken für 15,- Euro). Erst hab ich mich ja geärgert, aber dann fiel mir was ein und ich will nun von euch wissen, ob das klappt:

Wenn ich jetzt da hingehe mit 'ner Eidesstattlichen Erklärung von jemandem, der den verstoß zugibt, dann muss doch niemand was zahlen, oder? weil ich wars ja nicht und gegen den anderen sind ja die drei monate schon verstrichen, also verjährt. Ist das korrekt oder hab ich nen denkfehlen?

Und: geht das auch bei Geschwindigkeitsvertößen bei genügend schlechtem Foto, also Alberto rückwärts?
Vielen Dank, Spsln

By MillenniumTT (217.82.62.185) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 09:02:

Nein, Nein, mein Freund,

da hast Du Dich etwas geirrt ;-)) ..


Bei Parkverstößen gilt die Halterhaftung.
Heißt: Zahlt der Fahrer das Knöllchen nicht, haftet der Halter mit 18 € dafür.
Also lohnt es sich bei einem 25 € Knöllchen nicht zu reagieren und auf den Bußgeldbescheid mit der Halterhaftung zu warten...

DU hast allerdings ein 15 € Knöllchen bekommen und nicht reagiert...
Dein Bußgeldbescheid lautete vermutlich schon auf 18 €, weil Du nicht reagiert hattest...

Jetzt, wo aber eine Gerichtsverhandlung ansteht, wird es ziemlich teuer...
Ich würde Dir raten, den Widerspruch schnellstens zurückzuziehen, die Aufhebung der Ladung zu beantragen und das Knöllchen und die Gebühren zu zahlen.

Bei der Sache ziehst Du leider den Kürzeren !!


MillenniumTT

By farendil (217.225.253.96) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 10:06:

@spsln: was hast du denn in deinen einspruch geschrieben?

By spsln (172.185.94.146) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 10:30:

@MillenniumTT

Halterhaftung ja, aber ich denke nur, wenn der Fahrer nicht ausfindig gemacht werden kann, oder nicht? Der BuGeBe war ja gegen mich 15€+ Gebühren und durch den einspruch wollte ich nur die gebühren abwenden.

@farendil

ich hab nur geschrieben, daß ich nichts vorher bekommen hab, vor dem BuGeBe meine ich, und das die mir das doch nochmal zusenden sollen.

By farendil (217.225.253.96) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 11:01:

@spsln: hast du die tat zugegeben oder ncith???
was stand GENAU im einspruch???

p.s.: halterhaftung gilt auch, wenn fahrzeugführer nicht innerhalb der verjährung ermittelt wurde.

By Greatblackbird (217.227.78.152) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 13:46:

@MilleniumTT

Jetzt, wo aber eine Gerichtsverhandlung ansteht, wird es ziemlich teuer...

Warum?

Ich würde Dir raten, den Widerspruch schnellstens zurückzuziehen

Das ist keinesfalls ratsam

@spsln

jetzt hab ich den Termin für meine Gerichtsverhandlung bekommen

Wurdest Du zu der Verhandlung geladen?

Du kannst in der Sache jetzt nur noch "Schadensbegrenzung" betreiben. Es sieht aber gut aus, daß Du mit den €18,00 davonkommst. Wahrscheinlich kommen aber noch Zustellkosten für die Zustellungsurkunde der Ladung hinzu.

By krujtzschoff (217.235.8.174) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 11:42:

@SPSLN Habe das gleiche Spiel gerade durch bzw. bin gerade beim Gericht zugange. Allerdings habe ich die ganze Zeit die Aussage verweigert bzw. der Halter.

Wenn die Behörde das Verfahren gegen dich eröffnet hat ist meiner Meinung nach das Verfahren Halterhaftung ausgebremst. Das wurde nämlich in meinem Thread diskutiert. Und ich denke persönlich das Alberto und farendil recht haben.

Die Behörde hat sich dich als Halter gleichzeitig als Täter ausgesucht. Was in dem Fall dein Glück sein müsste da wenn du die Aussage verweigerst(was dein gutes Recht) sie dich als Täter überführen müssen. Und nur wenn du überführt wurdest können sie dir das alles überhelfen. Da am Ende der Richter ein Urteil spricht ist das Rechtsgültig und danach wird weitergearbeitet. Wenn der Richter das Verfahren einstellt heißt das das du keine Kostenrückerstattung bekommst aber auch nicht mehr zu Bezahlungen gebetten werden kannst weil das Verfahren ja eingestellt wurde. wenn du einen Freispruch bekommst gibts es sogar Kostenrückerstattung.

Mein erneuter Gerichtstermin ist im Juli. mal sehen was beim rum kommt.

mfg krujtzschoff

PS: Schau auch mal hier rein:

http://www.radarforum.de/messages/12/3867.html?1025083691


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