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Frage zum erneuten Bußgeldbescheid

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Frage zum erneuten Bußgeldbescheid
By krujtzschoff (217.224.230.57) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 11:25:

Bräuchte mal euren Rat.Meine Mutter hat ein Ticket über 25€ bekommen für falsch parken.Sie ist allerdings nicht gefahren bzw. hat das Fahrzeug da geparkt.Ich habe ihr gesagt sie soll Einspruch ohne Begründung einlegen.Sie hat das gemacht!Fristgerecht allerdings per Fax.Gestern kam per Einschreiben das Sie 25€ + 18€ zahlen soll oder 14 Tage Einspruchsrecht hat.Jetzt meine Frage: Haben die Beamten ihren Einspruch nicht anerkannt oder wollen sie meine Mutter bloß einschüchtern?Was sollen wir jetzt machen wieder Einspruch ohne Begründung oder auf den vorigen Einspruch verweisen.Dachte eigentlich das das mit der Halterhaftung einfach funktioniert und wußte nicht das sie da noch so ein Theater machen.Stimmt es das wenn man das Verwarnungsgeld+Halterhaftung nicht bezahlt es wirklich vor das Gericht geht?Wenn meine Mutter vor Gericht die Aussage verweigern würde könnte sie dann sogar mit einen Freispruch rechnen oder wird es dann noch teuerer?

mfg krujtzschoff

By Grobi (217.228.101.14) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 11:46:

@krujtzschoff: Das erste Schreiben war kein Bugebe, sondern ein Verwarngeldangebot. Wenn man auf dieses nicht reagiert, wird ein Bußgeldbescheid erlassen.
Gegen diesen (der mit den +18€...) legt ihr Einspruch ein (entweder ohne Begründung, oder Anforderung eines Fotos) Dann wird das Verfahren gegen Zahlung von 18€ eingestellt.

Grobi

By Alberto (62.158.213.88) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 12:45:

Moment mal .... so ganz stimmt das nicht!

Der EINSPRUCH hat eigentlich schon ein Verfahren in Gang gesetzt. Kommt dann wirklich ein BuGeBe, dann muß zwar erneut Einspruch eingelegt werden, dann aber gibt es keine Halterhaftung mehr, sondern die Einstellung des Verfahrens oder einen Gerichtstermin. Dieser wird dann wahrgenommen, die Aussage verweigert, was wiederum zur Einstellung des Verfahrens führt.

Die Halterhaftung tritt nur dann ein, wenn man auf den ersten A-Bogen keinerlei reaktion zeigt.

Dann schreiben sie dem halter, daß die Ermittlung des Fahrers leider unmöglich war - und sie belegen ihn mit den Kosten von € 18,00 (allgemein bekannt als Halterhaftung) - gleichgültig, wie hoch das ursprüngliche Verwarnungsgeld war.

Im voeliegenden Fall geht nur noch der Weg über den BuGeBe - der ist zwar aufwendig, - darf aber nichts mehr kosten!

By dagegen (134.147.103.17) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 13:00:

Wie jetzt? Dann warte ich doch einfach bei Parkverstößen immer auf den Bußgeldbescheid und dann ist das Parken für mich in Zukunft ganz kostenlos, wenn ich erst beim BuGeBe sage, ich war's nicht?

By krujtzschoff (217.235.22.2) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 13:39:

Hallo
DANKE euch erstmal!Heißt also so wie ich das Land Berlin kenne sehen wir uns vor Gericht.@Alberto und wenn meine Mutter die Aussage verweigert heißt es dann wirklich Freispruch?Ist das etwa auf der Grundlage im Zweifel für den Angeklagten!Dann werden sie aber bestimmt meine Mutter doof anmachen vor Gericht, oder?Dann bin ich ja echt gespannt wie das Ding weitergeht also Einspruch werden wir sowieso machen.Und Fahrtenbuch können sie ja glaube auch nicht auferlegen da meine Mutter ja nicht innerhalb von 14 Tagen zu dem Fall persönlich gefragt wurde sondern nur den A-Bogen bekommen hat, ist doch so oder?

mfg krujtzschoff
PS:Wisst gar nicht was mir für ein Stein vom Herzen fällt wenn ich das lese da ich mir schon viele Diskussionen anhören musste das wir doch lieber bezahlt hätten!Und wenn man sich den Bußgeldbescheid durchliesst kommt man sich ja auch wie ein Schwerverbrecher vor.

By Alberto (62.158.213.47) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 14:43:

@krujtzschoff
Kein FREISPRUCH! - sondern: Einstellung des verfahrens - das ist ein wesentlicher Unterschied.

@dagegen
Auf einen BuGeBe kannst du lange warten... der wird nicht kommen - sondern die 18 Euro-Halterhaftung!

Ein BugeBe kommt nur, wenn du auf den A-Bogen Einspruch einlegst und damit den BuGeBe provozierst... - selbst dann schicken sie eigentlich lieber die Halterhaftung (sichere 18 Euro). Wenn aber nicht, wie im vorliegenden Fall - dann käme ausnahmsweise mal der BuGeBe - dann mußt du ja notfalls nochmals vor das AG - und die Aussage verweigern - dann wird zwar das Verfahren eingestellt - du wirst aber aktenkundig.
Machst du das mehrmals, dann werden sie diesem Fahrzeug wirklich mal ein Fahrtenbuch aufdrücken.

Selbst die schriftliche Androhung eines Fahrtenbuches hat vor einigen Jahren schon 40 DM gekostet - ich weiß nicht, was die heute dafür verlangen.. also - nicht reagieren und Halterhaftung zahlen - ist immer noch der gemütlichste Weg - lohnt sich aber nur ab Sperrfläche aufwärts (25 - 37,50 Euro)

By krujtzschoff (217.81.115.34) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 18:48:

@Alberto

Der Unterschied zwischen einen Freispruch ist also das du Aktenkundig wirdst, oder wie?Wie lange bleibt das mit der Aktenkundigkeit?Ist das auf die Person bezogen oder auf das Auto oder das Kennzeichen?Ab wievielen Vergehen kann man ein Fahrtenbuch bekommen?

mfg krujtzschoff

By krujtzschoff (217.81.115.34) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 18:55:

Sorry an alle habe schon bei genauen durchlesen festgestellt das ein Fahrtenbuch auf das Fahrzeug bezogen ist.Wie sieht das dann eigentlich aus wenn ich mir ein anderes Auto kaufen würde und das Kennzeichen übernehmen würde und der gleiche Halter in den Papieren steht können sie es dann auf das andere Auto beziehen?

mfg krujtzschoff

By farendil (217.85.236.85) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 01:43:

@kru...: Der Unterschied zwischen einen Freispruch ist also das du Aktenkundig wirdst, oder wie?
nein, der unterschied ist, daß du auf deinen dir entstanden kosten und auslagen sitzen bleibst.


fahrtenbuch:
kommt nicht nin betracht bei:
-einzelnen kleinen verstößen
-mehr als 14 tagen zwischen anhörung und tat (ohne foto)


@alberto:
sorry, aber bitte nicht von deiner bg-stelle auf alle schließen!
Ein BugeBe kommt nur, wenn du auf den A-Bogen Einspruch einlegst und damit den BuGeBe provozierst...
nein. in dresden z.b. passiert es regelmäßig daß die - reagierst du auf den a-bogen nicht - sofort einen bg-bescheid schicken.

klar ist es nicht rechtens, von der haltereigenschaft auf die fahrereigenschaft zu schließen - trotzdem passiert es immer wieder.

hab gerade vorhin nen brief beim OA persönlich eingeworfen - einspruch gegen einen auf die art erlassenen bg-bescheid. (naja, diesmal werden wir denen etwas arbeit machen)

By Alberto (62.224.97.2) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 08:50:

@farendil
Das ist doch prima...
Die verzichten in Dresden offensichtlich auf die einfache Methode, per Halterhaftung kampflos 18 Euro zu kassieren..
na dann könnt ihr ja jedesmal Einspruch auf den BuGeBe einlegen - vor Gericht gehen - grinsen und schweigen...
Irgendwann begrüßt dich der Richter (wie bei mir mal vor vielen Jahren eine Richterin am AG München) - gleich als alten "Bekannten" mit den Worten.... "Nicht Sie schon wieder!"

Viel Spaß.... irgendwann wird auch Dresden das aufgeben...

By farendil (217.235.41.185) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 09:39:

@alberto: eben nicht! nach dem einspruch stellen die das verfahren gegen die halterhaftung ein!

ich hab auf die andere methode auch schon spekuliert (z.b. einspruch VÖLLIG ohne begründung etc.)


das problem ist nur, daß die ein einschreiben schicken (BG-bescheid), was man dann auch noch von der post abholen muß und dann muss man zusätzlich noch einen einspruch schreiben und den beweisbar zum amt bringen....

By Rennfahrer (217.85.219.17) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 12:05:

@farendil

fahrtenbuch:

-mehr als 14 tagen zwischen anhörung und tat (ohne foto)


Wo steht das denn ? Was wenn jemand nach 3 Wochen nen AB kriegt, ohne Foto. Er hat ne Firma mit 10 Angestellten, 3 Fahrzeugen, und er einfach sagt, er koenne beim besten Willen nicht seine ganzen Fahrer ueberpruefen, dazu habe er auch gar keine Lust.
Kenne jetzt nicht den § in der StVO(Fahrtenbuch..), der ist aber erfuellt.
Kommt es da nur auf die Begruendung an ?

Ich hab einen Fall gelesen, da hat einer (Fotofirma, muessen Bilder abholen und zustellen) den AB nach 1 Monat bekommen, diese Begruendung angegeben, nach 2 Monaten wurde das Verfahren eingestellt, nach genau 3 Monaten bekam er dann ein Fahrtenbuch.

By farendil (217.235.45.237) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 12:54:

@rennfahrer: dazu habe er auch gar keine Lust = keine mitwirkungsbereitschaft
sich nciht mehr erinnern können = keine möglichkeit mitzuwirken

im übrigen muß die anordnung eines fahrtenbuchs noch lange nicht rechtmäßig sein...

By Rennfahrer (217.85.219.17) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 13:17:

@farendil

im übrigen muß die anordnung eines fahrtenbuchs noch lange nicht rechtmäßig sein...

Wie geht denn das ??
Einfach anordnen, wenn der Betroffene keinen Einspruch oder aehnliches einlegt gilt es akzeptiert, oder wie ist das zu verstehen ?!

Ein Freund hat mir gesagt, er haette vor 1 MOnate ein Fahrtenbuch aufgebrummt gekriegt, weil der Fahrer eines Verstosses !Mitte letzten Jahres nicht festgestellt werden konnte.
Mit diesem FAhzeug konnten aber so einige Fahrer nicht festgestellt werde *g*

Ist das dann auch nicht rechtmaessig ?

By Alberto (62.158.211.68) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 13:55:

@farendil - das wäre mir neu - Einstellung eines BuGeBe - vor Gericht - gegen 18 Euro Halterhaftung?

Na dann werde ich mal, wenn mir so etwas passieren sollte, auf einen Freispruch drängen - nach dem Motto: In dubio pro reo... denn ich bin nicht der Halter - das ist die Firma.

By farendil (217.235.45.237) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 15:50:

@alberto: nein! wieder falsch verstanden.

du legst gegen den bg-bescheid einspruch ein. dann stellt das ORDNUNGSAMT das verfahren ein und dem halter einen kostenbescheid über 18 EUR aus...

es geht nicht vor gericht!

By Alberto (62.158.211.110) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 16:03:

Ach so... das ist ja die ganz feine Tour....
Wer nichts von der Halterhaftung weiß, - der zahlt dann - mittels BuGeBe noch etwas mehr.... wie fein!

By krujtzschoff (217.235.21.186) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 12:29:

Hi,
also werde jetzt Einspruch gegen den BuGeBe einlegen und euch sagen was passiert ist!Einspruch ohne Begründung reicht doch ,oder?

@Farendil reicht das wenn ich den Einspruch per Post schicke also kein Einschreiben oder kann ich es auch wieder Faxen dann habe ich ja den Sendebericht als Beweismittel.

mfg

By farendil (217.225.254.63) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 12:54:

@krujtschoff: ja, einspruch ohne begründung reicht. wenn du das hier in dd machst, passiert etwas lustiges:
di8e schreiben dir, daß du keine begründung hast und bieten dir grosszügig an, diese bis zu einem bestimmten termin anchzureichen.
tust du das nicht, so drohen sie dir, daß sie sich dann gezwungen sehen, ohne deine begründung zu entscheiden, was nachteile für dich haben könnte.
*gröl*

reicht das wenn ich den Einspruch per Post schicke
theoretisch schon. praktisch würde ich das nicht tun.
entweder persönlich in den kasten einwerfen, wenn man sowieso dran vorbei kommt, oder aber per fax.

nur so kann man einigermasen sicher sein, dass man im falle eines falles einen beweis hat.

By Alberto (62.158.213.162) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 12:58:

@farendil
Ich schreibe in solchen Fällen immer noch drauf....
"Einem Verfahren - ohne Hauptverhandlung - wird zunächst widersprochen"


Das müßte eigentlich den Vorteil haben, daß sie dann tatsächlich eine Hauptverhandlung anberaumen müssen - damit wäre das verfahren... Halterhaftung - ausgebremst.

Vielleicht ist das der Grund, warum ich dann, wenn es schon mal passierte, tatsächlich vor Gericht mußte - die Einstellung erreichte - und eben keine Halterhaftung mehr nachkam?

By Greatblackbird (145.254.149.102) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 13:09:

@krujtzschoff

kann ich es auch wieder Faxen dann habe ich ja den Sendebericht als Beweismittel.

Faxen reicht völlig aus.

@Rennfahrer

Wo steht das denn ? Was wenn jemand nach 3 Wochen nen AB kriegt, ohne Foto.

Das ist eine ständige Rechtssprechung. Selbst wenn der A-Bogen vor Ablauf von 14 Tagen kommt, muß die Behörde beweisen, daß Du ihn innerhalb der zwei Wochen erhalten hast. Das kann sie nicht, da er per einfachem Brief verschickt wird. Die Fahrtenbuchauflage ist dann immer erfolgreich anfechtbar.

Er hat ne Firma mit 10 Angestellten, 3 Fahrzeugen, und er einfach sagt, er koenne beim besten Willen nicht seine ganzen Fahrer ueberpruefen, dazu habe er auch gar keine Lust.

Die Firma sollte es so formulieren, daß zu den Fahrern grundsätzlich keine Angaben gemacht werden, da die Fahrzeugführer potentielle Betroffene sind. Die Firma kann auch erstmal einen Fahrer benennen, der es nicht gewesen ist. Am besten den Fahrer, der das Fahrzeug häufig nutzt. Dann wurde bei der Aufklärung ausreichend mitgewirkt und das Fahrtenbuch ist ebenfalls hinfällig. Nach der Verjährung hat man sich dann eben geirrt. Im übrigen kommt es auch noch auf die Schwere des Verstoßes an, um ein FB zu rechtfertigen.

By farendil (217.225.254.63) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 13:11:

@alberto: mhh, obs funktioniert?? ich probiere es beim nächsten ticket ganz sicher aus!

(ansonsten muß ich mal nachschauen, ob dieser zusatz für die behörde bindend ist...)

By Greatblackbird (145.254.149.102) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 13:31:

@farendil

das problem ist nur, daß die ein einschreiben schicken (BG-bescheid), was man dann auch noch von der post abholen muß

Wenn Du weißt, worum es geht, brauchst Du das Einschreiben nicht abholen. Du kannst auch so Einspruch einlegen.

Ansonsten wird das bei uns aber zum Teil auch so gehandhabt, daß nach dem A-Bogen ein BG gegen den Halter folgt. Hat man dagegen eingentlich eine Vorgehensmöglichkeit?

By Alberto (62.158.210.78) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 17:43:

@GB
Ein BG gegen den Halter? - einfach so, ohne Beweise?

Na - da hoffen die wohl, daß man diesen übersieht und rechtskräftig werden läßt.

Das finanziert die Bußgeldstelle kräftig mit
(Owi-Gebühr + Verw-Gebühr)

Diesen Leuten würde ich, wie beschrieben, den Zahn ziehen...

EINSPRUCH - und Widerspruch gegen ein Verfahren - ohne HV - mal sehen, wasa sie dann tun...
Dann dürfen sie meiner Meinung nach keine Halterhaftung mehr aussprechen... - dann müssen sie einstellen - klanglos - oder eben noch mehr Geld sinnlos investieren - eine HV durchführen - und dann einstellen.

By krujtzschoff (217.235.21.205) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 20:05:

@Alberto

Wir werden es dazuchreiben.Alberto ich frage nur noch einmal bitte nicht böse sein aber muß mich wirklich absichern sonst macht meine Mutter mir die Hölle heiß.Wenn die Sache wirklich vor Gericht geht und meine Mutter die Aussage verweigert gibt es dann wirklich Einstellung des Verfahrens?Nicht das noch die Gerichtskosten auf mich zukommen!

mfg krujtzschoff

Werde euch mitteilen was alles passiert!

By Greatblackbird (145.254.149.102) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 23:56:

@Alberto

Ein BG gegen den Halter? - einfach so, ohne Beweise?

Ja! Das ist die übliche Praxis, die unzulässigerweise getrieben wird. Wie willst Du denen denn den Zahn ziehen? Selbst wenn es zur Verhandlung kommt und der Fahrer nicht festgestellt werden kann, bleibt der Halter trotz Verfahrenseinstellung auf den Verfahrenskosten sitzen!

By farendil (217.225.251.18) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 02:28:

@gb: gegen den bg-bescheid kann man freilich vorgehen. diesmal versuchen wir es mit derm einspruch ohne KONKRETE begründung und dem hinweis, daß eine schlußfolgerung von der ahltereigenschaft auf die fahereigenschaft unzulässig ist und deshalb die zusendung der beweismittel, die für die fahrereigenschafdt des halters sprechen in kopie zugesendet werden sollen.

eine aussage über die fahrereigenscht zur tat wurde bewußt kompletzt vermieden.
mal sehen, wie die reagieren...


@alberto:
EINSPRUCH - und Widerspruch gegen ein Verfahren - ohne HV - mal sehen, wasa sie dann tun...
ist ganz fett vorgemerkt. sobald wieder jemand für die ahlterhaftung prädestiniert ist, wird es sofort ausprobier und hier bericht erstattet! - versprochen!

@krujtzschoff:
gibt es dann wirklich Einstellung des Verfahrens?
mehr als die halterhaftung kann dir definitiv nicht passieren!!
beraumen die wirklich eine verhandlung an, hast du das große los gezogen!! der halter gewht hin und verweigert komplett die aussage. - das verfahen wird kostenfrei eingestellt und für 2 min vor gericht hast du 18EUR gespaart.

By Alberto (62.224.97.73) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 09:26:

Korrekt - das Verfahren wird eingestellt - zu Lasten der Staatskasse.

Einziger Nachteil - gegenüber einem echten Freichspruch:

Auch der Betroffene kann keinerlei Kosten geltend machen...

Viel Erfolg!

By Greatblackbird (172.178.244.30) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 09:31:

@farendil

Dieses Vorgehen wird trotzdem nichts bringen. Sie werden das Verfahren einstellen und die Halterhaftung auferlegen. Ich meinte eigentlich, wie man gegen die Behörde vorgehen kann, die den BG unzulässig erlassen hat.

Wie kommt ihr eigentlich darauf, daß nach einer Hauptverhandlung dem Halter keine Kosten mehr auferlegt werden? Es hat doch nichts daran geändert, daß der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.

By Alberto (62.158.213.151) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 10:07:

Nich ganz, GB...
Das Verfahren wurde ja eröffnet - und die behörde war in der Beweisnot - da müßte man nun wieder die Prozessordnung studieren..

Jedenfalls ist die Halterhaftung ein Verfahren - ohne HV...das ist etwas anderes.

Sonst könnte man ja bei jedem Verfahren, das man aus Mangel an Beweisen einstellen muß - auf dem Umwege die Verfahrenskosten irgendiwe hereinholen - das aber sollte so nicht gehen..

Ich bin jedoch auch nicht so 100%-ig bewandert, - möglicherweise haben sie sich ja auf dem Verordnungswege so eine kleine Hintertür neu aufgemacht?

Jedenfalls wäre es mal interessant, einen kompetenten Anwealt dazu zu befragen...
Ich komme leider in der letzten zeit nicht mehr zu meinem Anwalt - weil ich einfach keine Verfahren mehr habe - ich drücke sie alle vorher elegant weg.

By krujtzschoff (217.224.224.129) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 12:44:

@all

Nach langen warten und ewig schauen in den Briefkasten ist es passiert.

Ladung des Amtsgericht Berlin wegen 25€ bzw 43,50€!

Das war wohl die Reaktion auf das kleine Sätzchen "Einem Verfahren - ohne Hauptverhandlung - wird zunächst widersprochen"!

Ich Schreibe es einfach mal kurz ab!

Sehr geehrte Frau ....

werden sie als Betroffene zur Hauptverhandlung geladen. Bleiben Sie in der Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung aus, obwohl Sie von der Verpflichtung zum Erscheinen nicht entbunden waren, hat das Gericht Ihren Einspruch ohne Verhandlung zur Sache durch Urteil zu verwerfen.

1. Frage würde es reichen wenn meine Mutter hinschreibt da sie sowieso keine Aussage machen will das sie nicht zum Termin hingehen brauch oder muß sie persönlich erschein. Sie haben den Termin nämlich wunderbar auf eine Zeit gelegt wo normale Menschen arbeiten.

2.Frage hat sich rechtlich was verändert bezüglich der Aussageverweigerung so das es sich lohnt für das Land Berlin vor Gericht zugehen oder ist das einfach nur Geldgeilheit?

Ich verstehe das nicht warum da so ein Aufwand betrieben wird.

mfg krujtzschoff

By krujtzschoff (217.81.120.95) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 13:03:

@farendil

Ich habe auf der Radarfalle Site nochmals rumgeschaut und das gefunden.

Im ruhenden Verkehr (d.h. bei Parkverstößen) gibt es die sogenannte Kostentragungspflicht des Halters gemäß § 25a StVG.
Der Begriff "Kostentragung" bezieht sich allerdings nicht auf das Buß- bzw. Verwarnungsgeld selbst, sondern auf die in diesem Verwaltungsverfahren anfallenden Gebühren.

Konkret bedeutet das folgendes:
Der Halter erhält nach dem Verkehrsverstoß einen Anhörungsbogen. Schickt er ihn nicht zurück oder beantwortet er die Frage nach dem verantwortlichen Fahrer (Täter) nicht, dann muß die Behörde wie bei jeder anderen Ordnungswidrigkeit den Täter ermitteln. Die Fahrerermittlung kann und sollte i.d.R. aber abgebrochen (d.h. das Verfahren eingestellt) werden, wenn die Ermittlung einen unangemessenen Aufwand bedeuten oder nicht innerhalb der Verjährungsfrist erfolgen würde. In diesem Fall darf allerdings dem Fahrzeughalter die Verwaltungsgebühr auferlegt werden. Dies sind bei Verfahrensabschluß

durch die Verwaltungsbehörde 25 DM (§ 107 Abs. 2 OWiG),
durch die Staatsanwaltschaft 25 DM (GKG Kostenverzeichnis Nr. 7710) und
durch das Gericht (Einstellung oder Freispruch) 50 DM (GKG Kostenverzeichnis Nr. 7700)
zuzüglich eventuell anfallender Auslagen (z.B. für Zustellung per Postzustellungsurkunde = 11 DM).
Das Verwarnungs-/Bußgeld selbst bleibt quasi uneintreibbar, da der Fahrer ja nicht festgestellt werden konnte und das Bußgeld nur dem Täter höchstpersönlich auferlegt werden kann.

Verstehe ich das falsch oder kann man meiner Mum jetzt 25€ Bearbetungsgebühr aufbrummen?

By krujtzschoff (217.81.120.95) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 13:05:

PS: der Link zur Quelle: http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/halterhaftung.php

mfg krujtzschoff

By krujtzschoff (217.81.113.238) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 11:28:

So sieht es zur Zeit aus.

1. Gerichtstermin war! Leider konnte meine Mutter nicht kommen. Mein Dad ist mit Vollmacht hingegangen was sie aber nicht akzeptiert haben.Der POM wurde auch vorgeladen, hielt es aber nicht für notwendig zur erscheinen. Warum auch als Verfahrenszeuge! Richter befragte mein Dad ob meine Mum Aussagen machen möchte. Mein Dad beantwortete diese Frage mit nein. Was ein schmunzeln in das Gesicht des Richters brachte. Dann stellte er noch fest das der ort ja gar nicht bei uns in der Nähe sei. Was mein Dad mit Ja beantwortete. Ergebniss: Vertagung auf irgendwann im Juli. Blödsinn! Steuergelder verbrauchen bis es nicht mehr geht. Schreibe was bei raus kommt.

mfg krujtzschoff

By Alberto (212.185.252.131) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 20:11:

Ihr seid wirklich Helden!
Sei froh, daß du kein Versäumnisurteil bekommen hast.
Denn - der Vater kann nicht einfach - trotz Vollmacht - hingehen - und valide Aussagen zur Tat machen.
Glück war, daß der Polizist auch nicht erschienen ist.
So - und jetzt will ich es wirklich wissen....

Wenn zum nächsten termin deine Mutter hingeht - der Polizist kann sie ja nicht identifizieren - sie macht keinerlei Aussage - dann MUSS das verfahren eingestellt werden!

Und - normalerweise müssen die verfahrenskosten - allerdings ohne Entschädigungen für deine Mutter - der Staatskasse auferlegt werden.

Alles andere würde mich wundern.

By krujtzschoff (217.81.112.165) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 22:45:

@Alberto Du bist ein schlauer Mensch! Wenn Frauen sich was in den Kopf gesetzt haben was passiert dann? Ich habe auf sie eingeredet wie wild. Aber ihre Arbeit war dann wichtiger. Aber auf der Belehrung stand auch drauf das meine Mum jemanden in Vertrettung schicken kann.

mfg krujtzschoff

By krujtzschoff (217.224.239.168) on Sonntag, den 28. Juli, 2002 - 16:27:

Aktueller Stand:

Am glaube 13.07.2002 war die Verhandlung angesetzt. 1 Woche vorher wurde der Termin schriftlich abgesagt aus verfahrenstechnischen Gründen.Seitdem keine Regung mehr. Nur mal Intressehalber würde das heißen wenn seit dem letzten Schreiben 6 Monate + 14 Tage vergangen sind die Behörde keine Ansprüche mehr stellen kann oder ist das egal?

mfg krujtzschoff

By krujtzschoff (217.235.18.65) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 12:17:

Angelegenheit ist eingestellt! VIELEN DANK an ALLE die mir geholfen haben!

BIN WIRKLICH TOTAL GLÜCKLICH DAS MAN MAL WAS AUSRICHTEN KONNTE!!!

PS:Ich muß nichts bezahlen alles zu Lasten der Staatskasse

By Fahrer (80.128.228.129) on Freitag, den 30. August, 2002 - 15:29:

@Alberto , Farendil

"Der EINSPRUCH hat eigentlich schon ein Verfahren in Gang gesetzt. Kommt dann wirklich ein BuGeBe, dann muß zwar erneut Einspruch eingelegt werden, dann aber gibt es keine Halterhaftung mehr, sondern die Einstellung des Verfahrens oder einen Gerichtstermin. Dieser wird dann wahrgenommen, die Aussage verweigert, was wiederum zur Einstellung des Verfahrens führt. "


Habe ich das richtig verstanden?
Es kommt ein "Knöllchen" an mich als Halter.
Ich reagiere nicht.
Es kommt ein BuGeBe
Ich erhebe Einspruch und wünsche eine Hauptverhandlung.Ich verweigere die Aussage und der Richter stellt das Verfahren ein.
Kosten für mich: nur die eigenen Auslagen.

---> ich bezahle nie wieder einen Verstoss im ruhenden Verkehr.


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