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Warnen vor Radarkontrollen -leider verboten


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Posted by Farendil on September 05, 1998 at 13:55:33:

In Reply to: Warnen vor Radarkontrollen posted by Viola on August 31, 1998 at 20:50:48:

Tja liebe violo, leider ist das was du da "begangen" hast eine ordnungswiedrigkeit.
im beamtendeutsch nennt sich soetwas naemlich "eingriff in eine polizeiliche massnahme".
das mit der verbotenen lichthupe (10,-dm) ist nur das bagatelldelikt, das angewendet wird, wenn die beamten dir nicht nachweisen koennen, dass du vor einer radarfalle gewarnt hast...
wenn du noch nicht gezahlt hast, ist das einzige was du tun kannst, dich an deine werkstatt wenden, und die fragen, ob sie dir nicht bestaetigen, dass dein lichtgeber kaputt ist/zum faglichen zeitpunkt defekt war.

Ansonsten: NOCH EINMAL GANZ; GANZ HERZLICHEN DANK AN ALLE DIE MICH BISHER DURCH LICHTHUPE ODER HANDZEICHEN VOR EINER RADARKONTROLLE GEWARNT HABEN!!!!
MACHT TROTZDEM WEITER SO!!!!!
AUCH ICH NEHME (das zugegebenermassen recht geringe) RISIKO IN KAUF UND WERDE WEITER ALLE SO GUT ES GEHT VOR DER ABZOCKEREI WARNEN.


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