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Verjährt, oder nicht?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährt, oder nicht?
By Olli (217.225.217.43) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 13:35:

Hallo,

am 9.9.2002 mit 161 km/h bei 100 geblitzt.
Am 11.01.2003 wurde der Bußgeldbescheid vom 7.1.2003 zugestellt.
Einspruch erhoben wegen Verjährung und Zustellung einer geöffnettenPostzustellurkunde.
Heute kam die Antwort, diie Verjährung wäre nicht eingetreten, weil durch die Anhörung
vom 09.10.2002 eine Unterbrechung der Frist bewirkt wurde.
Selbst wenn ich vom 9.10.2002 3 Monate rechne ist das doch verjährt, oder?
Was kann man jetzt machen?

Gruß Olli

By rennfahrer (80.140.51.251) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 13:42:

weil durch die Anhörung
vom 09.10.2002 eine Unterbrechung der Frist bewirkt wurde.

Am 11.01.2003 wurde der Bußgeldbescheid vom 7.1.2003 zugestellt.

By Olli (217.225.217.43) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 13:50:

@rennfahrer, ich kann Dir nicht ganz folgen.
Verjährt?

Gruß Olli

By Goose (217.225.233.45) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 13:52:

nein, nicht verjährt, da der Bußgeldbescheid 2 Tage vor Eintritt der Verjährung ausgestellt wurde.

Gruß
Goose

By olli (217.225.217.43) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 14:30:

@goose,
zugestellt wurde der Bußgeldbescheid am 11.1.3 und am 9.10.2 wurde 'angehört'

Es zählt doch der Tag der Zustellung, oder?

Gruß Olli

By Goose (217.225.233.45) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 14:33:

nein, es zählt der Tag der Ausstellung.
Die Verjährung ist hier nicht eingetreten.

Gruß
Goose

By Olli (217.225.217.43) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 14:47:

Danke, ich dachte es zählt die Zustellung.
Wie muss denn diese Anhörung ausgesehen haben, denn ich wurde weder vernommen noch habe ich
einen Brief bekommen. Wenn die Postzustellungsurkunde geöffnet zugestellt wurde, kann man da etwas draus konstruieren?


Gruß Olli

By blauer bmw (192.35.17.11) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 17:23:

Die Anhörung wird ein Anhörungsbogen zur Fahrerermittlung gewesen sein und der war offensichtlich an Dich gerichtet (Du bist Fahrzeughalter?).

Ob Dich der Anhörungsbogen erreicht hat ist unwichtig, wichtig ist, daß er an Dich gerichtet beauftragt wurde und das in der Akte nachzulesen ist. Das ist eine verjährungsunterbrechende Maßnahme.

Falls Du nicht der Halter sein solltest, wäre evtl. eine Akteneinsicht (durch einen Anwalt) interessant, was lt. Aktenlage am 09.10.02 wirklich passiert ist.


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