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Halter Fahrer Verjährung

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Halter Fahrer Verjährung
By ulzim (62.153.34.18) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 13:51:

Habe meinen Wagen als Zweitwohnsitz bei meiner Schwester angemeldet.

Wurde als Fahrer (gut zu erkennen, trotz Sonnenbrille)am 30.9.2002 mit Starkasten vor Bahnübergang auf Landstraße wg Geschwindigkeitsverstoß( 25,00 €!!!) geblitzt.

Am 11.11.02 erhält meine Schwester schriftliche Verwarnung gem. §56 Ordnungswidrigkeitsgesetz, die sie erst einmal liegen lässt und dann kurz vor Ablauf der Frist zurückschickt mit der Begründung, ich sei nicht anwesend und die sollten es einmal unter meiner Arbeitsadresse, die sie genannt hat, versuchen, die nicht mein Erstwohnsitz ist. Leider haben die Kerle über Einwohnermeldeamt meinen Hauptwohnsitz herausbekommen und so erhielt ich am 3.1.2003 (mehr als 3 monate später) den gleichen Brief direkt.

Ich zurückgeschrieben: Nichts zugegeben, nur Personaldaten und erklärt sei verjährt!!!

Darauf erhielt ich mit Datum vom 20.1.2003 Schreiben: Nicht verjährt, da die Verfolgungsverjährung gemäß § 33 Abs.1 Nr.1 OWiG am 11.11.2002 unterbrochen wurde. Es sei unerheblich danach, ob die angetroffene Anordnung den Betroffenen erreicht. Es sei weiterhin zu prüfen, ob ich der Meldepflicht der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen (habe ich, da Schwester Adresse bekanntgegeben hat)bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein nachgekommen bin (§27 Abs. 1 Straßenverkehrszulassungsordnung)

Wie kann ich denen trotzdem noch ein Schnippchen schlagen und nicht wie gefordert innerhalb einer Woche zahlen?
Es geht mir nicht um die 25,00 €, sondern um Learning by doing, falls gleicer Vorfall aber schlimmer.
Bußgeldbescheid steht noch aus.

By rennfahrer (80.140.35.101) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 14:13:

Learning by doing

Learning by beating...
Versuchs mal mit deiner Schwester!

By dagegen (134.147.103.18) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 13:47:

Da deine Schwester deinen Namen verraten hat (bedanke dich nochmals bei ihr!), war der Behörde ab November der wahre Täter bekannt. Ab da läuft die Verjährungsfrist von neuem. Also ist deine Tat nicht verjährt. Du kannst denen kein Schnippchen mehr schlagen, du machst es nur noch teurer, weil im Bußgeldbescheid nochmal 18 Euro Gebühren dazukommen.

By ulzim (152.163.189.235) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 14:30:

Den AB hat nicht meine Schwester zurückgeschickt, sondern meine Nachbarin und die hat einen anderen Namen. In dem Begleitschreiben zur Rücksendung des AB, wurde nur geschrieben, dass der Empfänger des AB (ich als Halter) nicht unter dieser Adresse anzutreffen sei und deshalb der AB zurückgeschickt wurde. Mit Vermerk, dass ich als der Halter unter angegebener Arbeitsplatzadresse vielleicht erreichbar sei. Dahin haben sie den AB aber dann nicht geschickt, sondern gleich an meine richtige Adresse Hauptwohnsitz (siehe oben).

Chancen??

By ulzim (217.224.253.24) on Freitag, den 31. Januar, 2003 - 21:40:

Was ist? Weiss keiner Bescheid?

By dagegen (134.147.103.18) on Montag, den 3. Februar, 2003 - 12:55:

Versteh ich nicht? Bist du jetzt Halter oder Fahrer? Und an wen war der AB adressiert? Welche Person wurde darin angegeben?
Wieso öffnet die Nachbarin die Post? *unglaublich*


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