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Alberto Methode und kein Ende in Sicht

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Alberto Methode und kein Ende in Sicht
By driver55 (213.6.198.204) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 21:56:

Mittlerweile dauert mein Fall schon insgesamt 8 Monate und das Thema scheint kein Ende zu nehmen.
Ablauf des Falles war wie folgt:
17.05.2002 mit angebl. 136km/h auf L-Srasse geblitzt worden (Bremsung in das Radar, Tacho zeigte 120km/h beim Blitz)
04.06.2002 A-Bogen erhalten (F1=Halter=Fzg-führer)
18.06.2002 Verstoss nicht zugegeben, F2 angegeben
26.06.2002 F2 erhält A-Bogen u. reagiert nicht
30.07.2002 F2 erhält BuGeBe u. erhebt fristgemäss Einspruch.
Obwohl F2 von Anfang an deutlich gemacht hat, „ich war es nicht und kann es auch nicht sein“, da Passbild zugesandt, Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber, dass er am besagten Datum nicht das Fzg. Führen konnte, waren sie bei Ihm auch ziemlich hartnäckig. Insgesamt gab es 2-3 mal Schriftwechsel. Nachdem sie es dann endlich geschluckt hatten, F2 war es nicht, es muss also F1 sein, waren die 3Monate+14 Tage schon längst vorüber. Bin also in die Verjährung gekommen. Das war Mitte September.
Als ich dann schon dachte „Ok, das war’s“ kam Anfang Oktober ein Schreiben vom Polizeirevier; Betreff: Anzeige wegen falscher Verdächtigung“, da hätte ich bei den Herren auftauchen sollen. Habe den Rat hier aus dem Forum befolgt und habe darauf nicht reagiert. Auch auf zweites Schreiben vier Wochen später, gab es keine Reaktion von mir.
Seit der letzten „Einladung“ sind mittlerweile wieder zwei Monate vergangen und jetzt kam folgendes von der Staatsanwaltschaft:

Ich zitiere:

Sehr geehrter Herr XXX,

im Rahmen eines zwischenzeitlich erledigten Bussgeldverfahrens wegen einer am 17.Mai 2002 mit dem PKW xyxy, begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung hat sich gegen Sie der Verdacht einer Straftat der falschen Verdächtigung (§ 164 des Strafgesetzbuches ) ergeben, der sich auf folgenden Sachverhalt gründet.
Nachdem Ihnen als Fahrzeughalter wegen der fraglichen Geschwindigkeitsüberschreitung ein Anhörungsbogen zugesandt worden war, haben Sie xxxx als Fahrer zum Tatzeitpunkt benannt, obwohl nach dem Lichtbild Sie selbst das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt haben; es spricht daher einiges dafür, dass Sie xxx bewusst wahrheitswidrig und in der sicheren Erwartung, dass die Bussgeldbehörde dann gegen diesen ermitteln werde (was tatsächlich auch geschah) als Fahrer benannt haben.
Sie erhalten somit Gelegenheit, sich zu diesem Vorwurf zu äussern, wobei ich darauf hinweise, dass
- es Ihnen nach dem Gesetz freisteht, ob Sie sich äussern oder nicht,
- Sie jederzeit einen Verteidiger Ihrer Wahl befragen und
- Zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungsbogen beantragen können.

Sollte ich bis zum 30. Januar 2003 nichts von Ihnen hören, werde ich davon ausgehen, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

Mit freundlichen Grüßen yyyy


Für alle die den Fall nicht oder nicht mehr kennen. Es war die zweite Geschw.-überschreitung >26km/h innerhalb eines Jahres, deshalb die AM.

Frage an die Experten:
Wie soll ich auf dieses Schreiben reagieren? Was geschieht, wenn ich mich nicht äussere? Werde ich dann geladen?
Wer hat Erfahrung mit solchen Fällen……..ich rufe Alberto

Die schreiben …..“…obwohl nach dem Lichtbild Sie selbst das Fzg zum Tatzeitpunkt geführt haben“. Also ich habe nie ein Lichtbild zu Gesicht bekommen!
Und noch etwas. Ich fahre diese Strecke mittlerweile 3Jahre fast täglich (ausser Wochenende versteht sich). Diese Überschreitung war an einem Freitagnachmittag gegen 14:30Uhr. Normalerweise fahre ich auch am Freitag nie vor 17:00Uhr an dieser besagten Stelle vorbei. Ich bin also in den verg. 3Jahren erst EINMAL (kein Scherz) so früh dort vorbeigekommen. Hilft mir das irgendwie weiter, wenn ich sage, dass ich aus diesem Grund gesagt habe, dass ich das eigentlich nicht gewesen sein kann (um diese Uhrzeit).

Ich wünsche, der eine oder andere weiss Rat
Danke im Voraus

(Sorry, weil’s etwas länger wurde)

By rennfahrer (80.140.51.14) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 23:11:

Wie soll ich auf dieses Schreiben reagieren?

Anwalt beauftragen, Stichwort Irrtum!
Also ich habe nie ein Lichtbild zu Gesicht bekommen!
Das ist das Wichtigste, wird der Richter auch aus den Akten entnehmen!

By Alberto (62.158.218.93) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 09:17:

@driver55
Ich predige immer....
1. Laßt den "Ersatzfahrer" selbst den Bogen "irrtümlich" ausfüllen!

2. Der Ersatzfahrer soll auf seinen erneuten AB reagieren - und zunächst "irrtümlich" alles zugeben!

Dann seid Ihr sicher vor solchen Anschuldigungen!!!!!!

Aber gut.. nun ist dies so passiert...

Nun laß dich mal nicht ins Boxhorn jagen..

Du schreibst nun dem Staatsanwalt, daß du auf keinen Fall jemanden falsch beschuldigt hast, sondern vermutlich einem "Irrtum" aufgelaufen bist. Denn, wenn ein Bild dabei gewesen wäre, hättest du selbstverständlich die Chance gehabt, dich selbst zu erkennen und du wärst natürlich dann auch zu deiner tat gestanden.

Nun tut es dir leid, daß es so gelaufen ist, aber, wie genau damals der Vorgang vonstatten ging, kannst du nun - nach dieser langen zeit - leider auch nicht mehr nachvollziehen.

Du bittest deshalb den Staatsanwalt höflich, dieses verfahren gegen dich einzustellen.

Damit kommst du durch, weil nun mal die Staatsanwaltschaft dir deinen "Vorsatz" nachweisen muß...

Noch eines... dein Ersatzfahrer sollte natürlich im äußersten Notfall beschwören können, daß er ab und zu mal von dir das Auto ausgeliehen hat - und daß er damals irgendwie der Überzeugung war - zunächst - daß er das gewesen sein könnte...
erst als der Anhörungsbogen erneut zu ihm kam, hat er nochmals genau nachgesehen, und festgestellt, daß er an diesem tage ganz wo anders war... (all dieses muß er für den Notfall bereit halten, wenn der Staatsanwalt ein ganz Hartnäckiger sein sollte - oder gar hier mitliest)

Und in Zukunft? - siehe oben Punkt 1 und 2 !!!!

By rennfahrer (80.140.51.14) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 09:24:

@Alberto

Wenn der "Ersatzfahrer" ja den AB angeblich selbst ausgefüllt hat (siehe Punkt 1), kommt doch gar kein erneuter AB (siehe Punkt 2)

By Alberto (62.224.100.70) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 09:41:

@rennfahrer
Möglicherweise hast du recht...
Aber - heutzutage sind oftmals diese neuen "Zeugefragebogen" im Umlauf - und das ist ja das gefährliche... man benennt den Halter als zeugen und zwingt ihn dadurch, die Wahrheit zu sagen..

Das kann er nur umgehen, wenn eben der "Ersatzfahrer" auf diesem Bogen die "Wahrheit" dahingehend sagt, indem er bestätigt, daß die Personalien (und das sind die Angaben) der Wahrheit entsprechen..
Hat dieser selbst ausgefüllt, ist es ja so!

Und - der Irrtum, daß er irrtümlich die tat selbst zugibt, der ist ihm immer noch gestattet. Diesen Irrtum kann er später aufklären und alles widerrufen..

In diesem falle bekommt er aber erneut einen - verjährungsunterbrechenden - Anhörungsbogen gegen sich selbst. Meistens wenigstens.

Aber ich gebe schon zu... die haben kräftig dazugelernt und schöpfen ihre derzeit gültige Rechtslage voll aus.

Dennoch, um es wasserdicht zu machen, müßten sie viele Gesetze ändern. das dauert.

By rennfahrer (80.140.51.14) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 10:22:

@Alberto

Wenn nun der erste AB vom "Ersatzfahrer" nur unter 1 ausgefüllt wird, aber die Frage ob mans war nicht ankreuzt, den AB dann auch unterschreibt, kommt ja ein zweiter AB, höchstwahrscheinlich.
Was, wenn der "Ersatzfahrer" den zweiten AB von jemand anderen ausfüllen lässt, in seinem Namen allerdings, und dieser jemand auch für ihn a)unterschreibt, jedoch völlig anders, als seine gewohnte Unterschrift und b) nicht unterschreibt.

Meinst du, die auf der Behörde würde die beiden AB's bzgl. der Schrift und der UNterschrift vergleichen, wenn ja, und sie den UNterschied merken würden, glaubst du, die schicken den BuGeBe trotzdem raus, in der Hoffnung er wird bezahlt werden ?
Was, wenn der zweite AB nicht unterschrieben ist?

By rennfahrer (80.140.51.14) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 10:35:

Ich frage deshalb, weil bei einem Bekannte von mir der erste AB vom Täter ausgefüllt wurde (auch Halter) und er dann einen AB bekam, Foto war allerdings seeehr mies.
Er hat dann bei 1) alles ausgefüllt und "JA" angekreut nur nicht unterschrieben.
Da er EU-Ausländer ist, hat das EWMA kein Foto von ihm, Polizeibesuch kam auch erst später *g*.
Hier wurde der AB, der von jedem hätte ausgefüllt werden können und auch von jedem ein "JA" hätte angekreuzt werden können (aber vom FAX zuhause abgefaxt) geschluckt!

By Alberto (62.158.213.161) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 11:03:

Ein bißchen verwirrend das Ganze..
Ich gehe also davon aus, daß der "Bekannte" zunächst den fatalen Fehler gemacht hat und sich selbst da hineingeschrieben hat (weil auch halter) - in den zeugenfragebogen..
So - und nun kommt ein AB wiederum an ihn und ein anderer füllt diesen mit seinem Namen aus und unterschreibt ihn auch...

Dann wäre folgendes - für dioe Behörde - passiert...

Der Halter hat zuerst sich selbst angegeben und dann später gemerkt, daß es ein anderer gewesen sein könnte und diesem den AB gegeben, mit der Bitte, sich darum zu kümmern.
Er wollte also de facto seinen "Fehler" wieder gut machen.
So weit so gut.

Wenn die dann den anderen "schlucken" und ihn als Täter anerkennen, indem sie ihm einen BuGeBe schicken, dann jklappt es ja zunächst... die Verjährung tritt ein - für den halter.

Der andere erhebt einspruch und gewinnt, weil er nicht auf dem Foto ist.

Problem dürfte aber sein, daß da der wahre Täter später erkannt wird - denn er ist ja auch auf dem Foto - und daß man ihm unterstellt, er habe dann versucht, einen falschen Täter zu präsentieren.

Das liegt ja nahe, weil er zunächst sich selbst dort angegeben hat.

Wenn er auf einen bösen Staatsanwalt trifft, macht dieser die Straftat der falschen Anschuldigung daraus... das könnte schief gehen - muß es aber nicht.

Der halter kann eben nicht sehr gut argumentieren, daß er sich geirrt hat, denn am Anfang hat er sich ja auch nicht geirrt, sondern erst später, als es brenzlig wurde. Das glaubt ihm vermutlich niemand.


Darum... der "Irrtum" muß gleich von Anfang an erfolgen...

By rennfahrer (80.140.51.14) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 11:26:

@Alberto

Halter A wird geblitzt, bekommt einen AB.
Halter A schreibt in den AB Fahrer B.
Fahrer B bekommt einen AB.
Fahrer B schreibt seine Personalien rein, kreuzt JA an, unterschreibt aber nicht!

Ob Halter A unterschrieben hat, weiss ich nicht, denke aber nein.

By Alberto (62.224.97.239) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 14:45:

Hätte er auch "irrtümlich" unterschreiben können, so lange er selbst "irrtümlich" ausgefüllt hat.

Aber gut... wenn er nun einen BuGeBe bekommt, erhebt er Einspruch - und hoffentlich versuchen sie nicht, nochmals an A) heranzutreten.... nicht, wegen des verstoßes - dieser ist verjährt - sondern wegen einer "Falschen Anschuldigung"

By Goose (80.135.118.59) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 16:23:

Wir sind jetzt hier im Bereich einer Straftat. Wenn du nicht zur Polizei gehst (was natürlich dein Recht ist), wirst du voraussichtlich irgendwann von der Staatsanwaltschaft geladen. Dorthin mußt du dann gehen. Verweigerst du die Aussage, wird es voraussichtlich zu einer Hauptverhandlung kommen.

Dort stellen sich natürlich einige Fragen:

1: Wenn du jeden Tag um 17:00 Uhr die Strecke auf dem Nachhauseweg fährst, wie kommst du dann zu der Annahme, daß dein F2 den Wagen dort um 14:30 Uhr geführt haben kann

2: Kann es sein, daß du den Blitz nicht bemerkt hast (schwer zu glauben, wenn du auch nur ansatzweise nach vorne schaust).

3: Wenn du den Blitz bemerkt haben könntest, wie kommst du dann, wenn 18 Tage später der AB kommt, darauf, daß es dein Kumpel war der geblitzt wurde.

4: Führt dein Kumpel das Fahrzeug tatsächlich auch manchmal (und hier bitte bei der Wahrheit bleiben, sonst kommt noch eine Falschaussage hinzu, für dich ggf. die Anstiftung zu einer solchen, und das ist deiner augenblicklichen Situation nicht wirklich förderlich)

Alles in allem hast du jetzt echte Probleme am Hals.

@Alberto:
Zu deinem Posting in einem anderen Thread:
By Alberto (62.224.96.94) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 21:32:
[...]
@Goose
Schöne Einschüchterung, die du uns da geschrieben hast! Danke!

Diese, vor allem der zweite Absatz - geht aber ins Leere, wenn sich der "Angebende" schlichtweg "geirrt" hat!!! Das weißt du nur zu genau!

... nun, ich hoffe, daß du jetzt siehst, daß mein Posting weniger als Einschüchterung als als Warnung vor den drohenden Konsequenzen gemeint war.

Gruß
Goose

By Smith (131.188.243.66) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 17:27:

Also, jetzt geht um den Vorwurf des Vorsatzes. (Ist driver55 übrigens gleich rennfahrer?????)

Das wesentliche hat Alberto schon geschrieben, im dritten posting. Die ganze weitere Diskussion hilft nicht viel weiter. Halten wir folgendes fest:

Das Nicht-Vorliegen eines Fotos macht die Irrtumsthese zunächst einmal wahrscheinlicher. Deshalb freundlich darauf hinweisen, daß entgegen den Behauptungen der Staatsanwaltschaft KEIN Foto dabeilag! Offensichtlich unterstellt sie, daß immer eines dabei liegt.

Nun zu Goose:

1. Ausführungen, wie oft und wann eine bestimmte Strecke befahren wird, sind eh kaum stichhaltig nachprüfbar. Selbst wenns ein Arbeitsweg ist, sagt das nichts, denn es gibt auch ähnliche Hin-und Rückwege zur Arbeit, die nicht an der Meßstelle vorbeiführen. Die diesbzgl. Ausführungen von driver55 sind irrelevant. Man hat halt die Strecke befahren und der Kumpel hat das mit dem eigenen PKW auch schon getan (wahrheitsgemäß). Basta!

2. Mitte Mai um 14.30 einen Blitz nicht zu bemerken ist durchaus möglich. Ferner ist es auch möglich, einen erkannten Blitz drei Tage später wieder vergessen zu haben. Der Staatsanwalt möge nachweisen, man könne es nicht vergessen haben. Viel Spaß, da absolut unmöglich!!

Der AB kam knapp drei Wochen nach der Tat. Ohne Foto ist auch mit Fahrtenbuch nichts mehr. Wenn dafür die Zeit zu lange ist, dann ist auch ein Irrtum möglich.

3. Folge von 2.

4. Der Kumpel sollte das FZ in der Tat von Zeit zu Zeit führen. Das muß er - wahrheitsgemäß - glaubhaft versichern. Dann passiert schlicht nichts.

By rennfahrer (80.140.51.14) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 17:50:

@Smith

Ist driver55 übrigens gleich rennfahrer?????

Wie kommst du darauf ??????

By driver55 (213.6.55.193) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 21:40:

Ich danke Euch für die Antworten, besonders Alberto und Smith!

@Alberto
Ich weiss, auch wenn ich mit solchen „Spielereien“ bislang nicht in Berührung kam, hätte es, um es ganz sauber durchziehen zu können, eigentlich anders laufen sollen…….kann es jetzt leider nicht mehr ändern :-(
Muss jetzt das Beste daraus machen.
Werde Deinen Rat befolgen und kurz u. prägnant zu dieser Sache Stellung beziehen. Ich denke es macht einen „guten Eindruck“, wenn ich nicht bis zum letzten Tag warte, sondern das noch diese Woche erledige. (oder isses eh wurscht?)
Werde mir zwei, drei nette Sätze einfallen lassen.
Soll ich Ihn wirklich höflich bitten, dass er das Verfahren einstellt? Wie gesagt, habe keine Erfahrung damit,………..aber Du bist ja der Profi (was ich dem Forum hier so entnehme.)
@Smith
Du bekräftigst die Sache, wie Alberto, mit dem nie gesehenen Lichtbild. Werde es also so angehen.
PS: wenn ich auch rennfahrer wäre, würde ich ja meine eigenen Fragen beantworten….:-)

Werde Euch auf dem Laufenden halten...

Danke nochmals...

By Smith (131.188.243.66) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 21:40:

Aua, ja, ja. Hatte mich geirrt, da ich die beiden ersten Postings ausgedruckt hatte und da war nur schwarze Schrift.

By Alberto (62.158.218.235) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 09:20:

Es ist wurscht, wie lange du noch wartest, - du kannst es auch gleich schreiben... das macht sogar einen guten Eindruck, weil du nicht die gesamten Fristen ausschöpfst. So vermutet man keinen "Profi" dahinter.

Ich glaube schon, daß du es so schaffen kannst.

@Goose

Du sprichst, wie mein Anwalt, oder mein Steuerberater...

Die können mir auch zu allen möglichen Vorgängen immer den maximalen "worst case" schildern.

Das schüchtert zweifelsohne auch ein...

Diese Sprüche hat auch jeder Polizist drauf..
Wie oft habe ich schon gehört: "Wenn Sie keine Aussage machen, kann ihnen ein Fahrtenbuch auferlegt werden!" EBEN NICHT!!!!

Man versucht immer wieder, an geeignete Aussagen zu kommen - das ist ja die gelernte "Vernehmungstaktik"

Egal, wo man hinsieht.... viele Täter - auch Straftäter - machen sich selbst fertig, indem sie durch Aussagen versuchen, sich zu rechtfertigen!

"SCHWEIGEN IST GOLD"
Hätte die Ermittlungsbehörde hieb und stichfeste Beweise, würde sie nicht mehr ermitteln, sondern anklagen!

Und deine Schilderung der Konsequenzen... die ist absolut richtig! Allein - man muß dieses noch beweisen!

By RA Goetz Grunert (213.7.181.97) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 10:15:

Allgemein empfehle ich, bei einem Straftatvorwurf zu schweigen und einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen.

Aus der Rechtsprechung gibt es auch einschlägige Entscheidungen, z.B. eine des OLG Düsseldorf, abrufbar unter

http://www.strafzettel.de/index.html?/content/1301.htm

By Alberto (62.158.218.129) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 10:20:

Wie wahr, wie wahr.... endlich mal ein Fachmann, der hier das richtige nochmals unterstreicht!

Glaubt es dann doch bitte einem Anwalt, wenn ihr es mir schon nicht glauben wollt.

SCHWEIGEN IST GOLD!!!!!

By Drucker (53.122.34.116) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 15:06:

AM funktioniert 100%, wenn man sich exakt an alle Tips hier hält. Ich vermute aber, daß die Behörden langsam aber sicher hinter diese Tricks kommen - zum Beispiel dank unseren fehlerfreien Polizisten in diesem Forum hier. Hab mich ja schon ausgiebig mit denen gestritten und meine immernoch ganz platt: wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein. Auf jeden Fall werfen sie und irgendwann werden sie die AM zerlegen - ganz klar.

By Goose (217.225.226.148) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 16:19:

Die können mir auch zu allen möglichen Vorgängen immer den maximalen "worst case" schildern.

Das schüchtert zweifelsohne auch ein...


Das soll aber nicht der Einschüchterung dienen sondern ich bin der Meinung, daß es nur fair ist, jemandem bei einem Tip auch die möglichen Kosequenzen aufzuzeigen. Wie ich bereits sagte, ist es eine Straftat. Diese wird selten als solche erkannt und somit auch selten verfolgt, aber daß soetwas nicht ausgeschlossen ist ist ja wohl auch falsch (oder willst du das nach diesem Thread noch bestreiten)
Auch behaupte ich nicht, daß driver55 wegen dieser Straftat mit Sicherheit verurteilt wird, aber ausgeschlossen ist auch dieses nicht.

Gruß
Goose

By Goose (217.225.226.148) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 16:31:

@RA Goetz Grunert: Ich denke, daß das von dir genannte Urteil nur schwer auf diesen Sachverhalt anzuwenden ist.

b) [...] Soweit das Amtsgericht zu der Feststellung gelangt ist, der Angeklagte habe in der Absicht gehandelt, gegen D ein behördliches Verfahren herbeizuführen, hat es sich nicht mit der naheliegenden Möglichkeit auseinandergesetzt, daß der Angeklagte bei seiner Behauptung im Anhörungsbogen davon ausgegangen ist, gegen D werde schon wegen seines Wohnsitzes in England kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Diese Überlegung hätte sich dem Amtsgericht aufdrängen müssen, weil der Angeklagte nur für den Fall mit einem Erfolg seiner objektiv unrichtigen Behauptung rechnen durfte, daß D nicht selbst gehalten sein würde, sich gegen einen Vorwurf der Bußgeldbehörde zu verteidigen und die Behauptung des Angeklagten in Abrede zu stellen. Anhaltspunkte dafür, daß der Angeklagte es bezweckt hat, daß gegen D ein behördliches Verfahren eingeleitet wird, fehlen. [...]

Die Revision befasste sich mit der Frage, ob der Angeklagte es bezweckte, ein behördliches Verfahren gegen D herbeizuführen und stellte fest, daß es nicht ausgeschlossen ist, daß der Beschuldigte ihn in der Annahme angab, gegen den in England lebenden D würde aufgrund der Tatsache, daß dieser eben im Ausland lebe, kein Verfahren eingeleitet.

Passt also nicht wirklich auf diesen Sachverhalt.

Gruß
Goose

By Matthias (80.131.221.101) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 16:53:

@Drucker:

zum Beispiel dank unseren fehlerfreien Polizisten in diesem Forum hier.

Du kannst doch nicht einfach Goose, bluey, Polizist & Co als Spione bezeichnen....
Finde ich schon ein wenig unverschämt.

By Polizist (217.3.253.105) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 21:31:

@Matthias: Lass ihn doch in dem Glauben. Ich reg mich da schon lange nicht mehr drüber auf...

By driver55 (213.7.116.105) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 22:11:

wie auch schon oben zweimal erwähnt, ich habe nie ein Bild vom geblitzeten Fahrer zu sehen bekommen............wie sollte ich mich dann da erkennen???????

Ich hatte überhaupt erst einmal ein Bildchen von mir hinterm Steuer gesehen......sah ganz schön erschrocken aus :-). Das war vor drei Jahren an meinem ersten Arbeitstag beim neuen Arbeitgeber (ein super Einstand sag ich Euch). Das war allerdings in einem anderen Bundesland. Hängt das damit zusammen? War direkt auf dem Bogen geduckt.

Und noch etwas anderes. Meine Freundin hatte einmal einen AB bekommen wo man schön deutlich gesehen hat, dass da keine Frau am Steuer war und das beste war, dass das Kennzeichen des Fzges auf dem Bild, nicht im entferntesten mit dem beschuldigten Kennzeichen zu tun hatte (bis auf den Landkreis). Zudem war das eine ein GOLF (Halterfzg) das abgebildete ein BMW. Da frage ich mich manchmal, wo die eigentlich hinschauen?????????????????????????
Hauptsache der Rubel rollt. Denn da gibt es sicherlich welche, die sich auch bei diesen "Versehen" in die Hose machen und bezahlen!

By Alberto (62.158.211.158) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 09:14:

Also... eines müssen wir strikt trennen:
Verfolgungsbehörden (Ordnungsämter/Bußgeldstellen) - und : Polizisten.

Polizisten machen in so einem Fall nur die Fahrerfeststellungen.. und sogar das macht manchmal der "grüne Sheriff" vom Ordnungsamt.

Und - das Verändern der Rechtslage?
Das kann allenfalls mal in einem Diskussionsforum der Polizei - überregional - zur Sprache kommen.

Wenn unsere - A-Methode - irgendwann mal "zugeschüttet" wird, dann muß das Bundesjustizministerium tätig werden, denn dann müssen sie das gesamte Ermittlungsverfahren neu ordnen und aber auch die Kurzzeit-verjährungen rausnehmen.

Wenn die aber jeden Verkehrssünder, wie einen gewaltverbrecher - mit der gleichen Gründlichkeit dingfest ermitteln wollten, - na dann wären sie aber gut beschäftigt.

Ich glaube eher, daß im Zuge der Europäisierung eine erhöhte Strafe kommen wird, und dann eben alles gegen den Halter gerichtet wird. Dieser muß eben zahlen, wenn nachgewiesen wird, daß "sein" Fahrzeug etwas angestellt hat.

Und.. die Punkte gegen den schwer zu ermittelnden Fahrer... die werden sich auf diese Fälle beschränken, wo er "in flagranti" erwischt und sofort ermittelt werden konnte.

Damit entfallen keineswegs die ach so bequemen "vollautomatischen Abzockmaschinen" - die bringen Geld.
Und die echten Raser, die fischt die Polizei "live" raus. Denkt an mich, wenn es so weit ist. Das ist die einzige Lösung, die ich mir plausibel vorstellen kann.

Denn, dieser Wahnsinnsaufwand, den die Deutschen mit der Fahrerermittlung - oftmals erfolglos - betreiben, der führt zu hohen Kosten, und bringt dann, wenn sie ihn eben nicht ermitteln konnten, auch zu 0 - Einnahmen. Das werden sie nicht ewig so machen.

By Drucker (53.122.34.116) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 13:11:

@Matthias: ich kann natürlich nur mutmaßen, was die Polizisten in diesem Forum suchen. Liegt halt nahe, daß sie sich hier auch informieren über die aktuellen Tricks und da die Behörden auch den einen oder anderen Kontakt pflegen, wird früher oder später die AM "bekannt" sein. So wie die Polizisten hier auch manchmal tönen und recherchieren, könnte man ja eh meinen sie sind beruflich hier und nicht zum Spaß. Goose zum Beispiel geht so leidenschaftlich an all die Themen hier, daß ich bete nie in seine Polizei-Kontrolle zu geraten. Ich finde die Verkehrs-Politik äußerst dürftig, die sind offensichtlich voll überzeugt davon - is doch klar, daß wir uns nicht - grün - sind.

By HugoHiasl (62.159.123.27) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 13:13:

Naja.

Wenn es drum ginge das zu vereinfachen, dann könnten die auch zwischen finanziellen und anderen Strafen trennen.

Nach dem Motto. Die Geldstrafe wird dem Halter auferlegt, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist. (Der Hintergedanke wäre dann, daß dem Halter der Fahrer meistens sehr wohl bekannt ist und der sich das Geld von dem wieder holt.) Und die Punkte und das Fahrverbot eben ohne Halterhaftung bleibt und damit nur auf überführte Täter angewendet werden kann.

Ihr könnt mir glauben. Die Hartnäckigkeit der Verfolgung wegen Punkte und Fahrverboten würde drastisch nachlassen, weil sie das Geld ja auch vom Halter holen könnten.

By Alberto (62.158.210.79) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 13:51:

Wäre doch ein Weg...
Man bezahlt - und gut ist es...
Das "Schnellfahren" kostet eben "vergnügungssteuer"... aber die Punkte... die will ja keiner haben, - das kostet irgendwann die Mobilität.

By Hubert (134.91.150.7) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 17:24:

Ich glaube nicht, dass Eure "Ängste" wirklich begründet sind. Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass lediglich zwischen 3-7% aller Leute mit Ordnungswidrigkeiten überhaupt gegen die Sache vorgehen. Der Rest zahlt sofort. Warum sollte sich also gross was ändern ? Lediglich der sonst so unbedachte Sachbearbeiter wird wahrscheinlich, nachdem er sich hier informiert hat, schlechter zu überlisten sein. Also muss es immer glaubwürdig sein. Je groesser die Räuberpistole ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand veräppelt vorkommt und umso genauer hinschaut.

Auch eine Angleichung im Zuge der Europäisierung wird vielleicht höhere Strafen bringen, trotzdem wird es unser Grundgesetz nicht aushebeln. Schliesslich sind war alle bloss Halter ;-) und keine Täter !!!

Man erinnere sich an meinen Fall. O-Ton des Sachbearbeiters: Mein Kollege und ich haben pro Jahr über 70000 Fälle zu bearbeiten. Das ist ohne Computer, bei dem bestimmte Abläufe automatisiert erledigt werden nicht zu schaffen. Da kann schon mal ein Mahnbescheid aus Versehen rausgeschickt werden.

An dieser chronischen Überlastung wird sich auch so schnell nichts ändern. Und das ist unsere Chance.

Auch macht Ihr hier oft den Fehler, nicht zwischen Polizei und eintreibender Behörde (Stadtkasse, ...) zu unterscheiden. Wenn bei Euch mal die Polizei vor der Tür steht, dann nur, weil Ihr wirklich Mist gebaut habt, oder Eure arme Stadtkasse um Amtshilfe gebeten habt. Sonst hat die Polizei eigentlich ziemlich wenig mit der eigentlichen Verfolgung zu tun. Jetzt hier jedem Polizisten zu unterstellen, er würde hier dienstlich durch Forum stöbern ist ein bisschen weit hergeholt.

By driver55 (213.6.136.202) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 19:14:

wieder zurück zum eigentlichen Thema
.....
- es Ihnen nach dem Gesetz freisteht, ob Sie sich äussern oder nicht,
- Sie jederzeit einen Verteidiger Ihrer Wahl befragen und
- Zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungsbogen beantragen können

Was ist eigentlich mit letzterem gemeint? Kann mich da jemand aufklären?

By Bluey (217.82.95.121) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 22:30:

@Alberto
Man bezahlt - und gut ist es...
Klar. Getreu dem Motto: Geld regiert die Welt. Und was machen die, die sich diese "Vergnügungssteuer" nicht leisten können?
EINEN Vorteil hat das derzeitige System: Es trifft alle gleichermaßen, egal ob reich oder arm.

By M.P. (213.23.68.146) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 22:35:

"EINEN Vorteil.."
Es hat auch einen zweiten: es holt so manchen (als Autofahrer) von der Straße, der da besser nicht hingehört... Wo soll 'die Abschreckung' sein, wenn die Überschreitung von (Verkehrs-) Regeln letztlich nur noch eine finanzielle Kalkulation ist ?

By driver55 (213.6.203.136) on Sonntag, den 26. Januar, 2003 - 18:55:

Mein Schreiben ist am Fr. raus, sollte also Mo. spätestens Di. eintreffen.
Dauert es jetzt wieder ZWEI MONATE, bis ich etwas von den Herrschaften höre?

By driver55 (213.7.121.34) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 03:44:

Schon gestern bekam ich Post…
…das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich mit Verfügung vom 28.01.2003 (da ging mein Schreiben ein) gemäss $ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.

Nochmals ein Dankeschön an ALLE die mir geholfen haben!

PS: Kann jemand mit dem § etwas anfangen?

Allzeit blitzerfreie Fahrt :-)

By Goose (80.135.125.59) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 09:08:

Da hast du ausgesprochenes Glück gehabt

§ 170 StPO [Pflicht zur Anklageerhebung oder Verfahrenseinstellung]

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.


Gruß
Goose

By Alberto (62.224.96.36) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 12:30:

Na also... es geht doch! Glückwunsch!

... und wieder ist den Abzockern einer von der Schippe gesprungen.

By Goose (217.81.241.218) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 12:33:

... und wieder ist den Abzockern einer von der Schippe gesprungen.

man könnte aber auch sagen: und wieder ist ein Straftäter nicht überführt worden.

Gruß
Goose

By 1860 Clausen (80.128.107.233) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 13:20:

Spinner...

By Polizist (217.4.1.178) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 13:43:

Warum überrascht mich dieses Urteil, bzw. diese Art der Verfahrenseinstellung nicht besonders?

Nun, mit der Irrtumsgeschichte kann man sich ganz leicht aus der Vorsatzschuld retten.
Und auf der anderen Seite ist es für die Ermittlungsbehörden unheimlich schwierig, den Vorsatz generell nachzuweisen. Sie haben ja nicht mehr als die Aussagen der Beteiligten.

@goose: Sicherlich ist hier wieder ein Bescheiser von der Schippe gesprungen. Und ich kann nachvollziehen, dass sowas ärgerlich ist.
Auf der anderen Seite allerdings bin ich driver 55 wegen sowas nicht böse.
Solange der Gesetzgeber für solche Fälle ganz legale Schlupflöcher wie die "Alberto-Methode" lässt, kann man es keinem Verdenken, wenn er sie ausnutzt. Ich würde es genauso machen.

Da ist der Gesetzgeber gefordert, nicht wir.

By Goose (217.81.241.218) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 13:54:

@Polizist: Nein, böse bin ich ihm auch nicht. Ich bin aber auch nicht bereit, ihn als den zu sehen, der der "bösen Staatsmacht" entwischt ist.

Gruß
Goose

By Ghostrider (217.80.251.137) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 14:21:

@ Polizist: ganz legale Schlupflöcher wie die "Alberto-Methode"

Seit wann ist die A-Methode "legal"? Legitim ja, legal sicher nicht.

By Polizist (217.3.254.106) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 15:05:

@ghostrider: Ok, hast recht. Eigentlich geschieht es ja schon vorsätzlich, nur der Nachweis wird so gut wie nie gelingen.
"Quasi-legal" zu sagen.

Aber ich denk auch mal, dass man an den entsprechenden Stellen um die Problematik weiß und trotzdem nichts dagegen tut. Es wird sozusagen stillschweigend geduldet...

By dagegen (217.5.19.219) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 16:04:

@Polizist: Wie könnte denn eine entsprechende Lösung vom Gesetzgeber aussehen? Eine Halterstrafe wie in Ö wird doch als grundgesetzwidrig angesehen.

By Grobi (217.82.114.201) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 18:15:

Eine Lösung ist ganz einfach: Schluß mit der automatisierten Fotoabzocke!!

Der Fahrer muß von der Polizei angehalten werden, die Personalien werden festgestellt, der BgB kann sofort zugestellt werden.

Keine Alberto-Methode mehr und keine Abzockblitze mehr -> Allen wäre gedient!!

Grobi

By Polizist (217.3.252.1) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 18:39:

@Grobi: Ich will ja nicht mosern, aber wer soll denn das machen. Ich mein - wir haben auch noch andere Aufgaben. Und - wir sind eh schon nicht all zu viel.

Und sag mir jetzt nicht, dass man dann eben weniger VÜ machen soll...

....alleine der Personalaufwand für eine ganz normale Geschwindigkeitskontrollstelle ist nicht unerheblich, wenn man es richtig machen will.

By driver55 (213.7.116.53) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 20:29:

@Grobi
********************************************
Der Fahrer muß von der Polizei angehalten werden, die Personalien werden festgestellt, der BgB kann sofort zugestellt werden.

Keine Alberto-Methode mehr und keine Abzockblitze mehr -> Allen wäre gedient!!
*********************************************
Das ist jetzt aber nicht ernst gemeint, oder?
Wenn denen mal ab und zu, aufgrund dieser Vorgehensweise einer entwischt, sind die Einnahmen immer noch um ein Vielfaches höher, als wenn Sie jeden gleich rausziehen würden. Das würde doch an manchen (vielen) Stellen nur funktionieren, wenn daneben ein grosses Parkgelände wäre, wo diese „üblen Verkehrssünder“ dann mit Kaffee und Kuchen versorgt werden müssten, um die ein oder zwei Stunden Wartezeit für die Aufnahmen der Personalien etwas erträglicher zu gestalten. Oder Grossaufgebote mit 50 Mann; aber wer soll das bezahlen? Rechnet sich dann nicht.
Ist absolut nicht realisierbar und von denen auch nicht gewollt. Eben weil es fast nur Abzockerstellen sind.
Und wenn es keine Abzockblitze mehr gäbe, hätten sie Einnahmeeinbussen von 80% und mehr. Von meinen letzten Blitzaktionen wüsste ich jetzt auch Anhieb keinen, der keine Abzocke gewesen wäre (das sehen die Blitzherren natürlich ganz anders)

• 2mal ca. 50m vor Ortsende u. weit und breit kein Haus mehr...
• 2spurige Strasse a.g.O. mit 80er Limit....
• 30er Schild a.g.O. weit vor einem Bahnübergang...
• und eben dieser Blitzer...

Würde man an Schulen, Kindergärten, in verkehrsberuhigten Zonen, Spielstrassen an Bushaltestellen o.ä. Stellen blitzen, fände ich das wirklich sinnvoll…..aber nicht so!

Ich kann mich an einen Fall erinnern, wo aufgrund eines schweren Verkehrsunfalls eine Bundesstrasse gesperrt werden musste. Es war Freitagnachmittag zur Feierabendzeit, also extrem viel Verkehr. Auf der Umleitungsstrecke, wo an einem normalen Tag vielleicht 10% der Fzge. vorbeikommen, die an diesem Tag diese Strecke fahren musste, stand dann in der 70er-Zone ein Blitzer!
Für solche Aktionen habe ich kein Verständnis.

By Bluey (217.225.23.157) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 21:28:

@Polizist
Nun ja... wir verfahren aber so bzw. MÜSSEN so verfahren (in NRW). Grundsätzlich muß angehalten werden. Reine Frontaufnahmen sind nur in Ausnahmefällen (Anhalten nicht möglich oder zu gefährlich etc.) "erlaubt".

Und da wir das i.d.R. mit einem Personalaufwand von 1 (Radarwagen) : 2 bis 4 (Anhalteposten/Personalienaufnahme) machen, kann ich auch nicht sagen, daß das sehr personalintensiv ist (unser VD hat eine Stärke von 1:6; dezentral). Normale Stärke halt. Manchmal ist es zugegebenermaßen etwas stressig :-), aber es geht trotzdem recht gut.


@driver55
aufgrund dieser Vorgehensweise einer entwischt
Das passiert beim Anhalten auch schon mal, aber dann wird halt das Foto ausgewertet.

sind die Einnahmen immer noch um ein Vielfaches höher, als wenn Sie jeden gleich rausziehen würden
Nee. Das glaube ich nicht. Du würdest Dich wundern...! ;-)

wenn daneben ein grosses Parkgelände wäre, wo diese „üblen Verkehrssünder“ dann mit Kaffee und Kuchen versorgt werden müssten
*lol* Da muß ich Dir schmunzelnd zustimmen. An manchen Stellen könnte eine Imbißbude oder sonstiger Stand ein riesiges Geschäft machen :-)

um die ein oder zwei Stunden Wartezeit für die Aufnahmen der Personalien etwas erträglicher zu gestalten
Tze... was denkst Du denn, wie lange eine Personalienaufnahme dauert?? Wir haben vorgefertigte Formulare, da wird das ruckizucki eingetragen und dann "Der nächste bitte" :-)

Oder Grossaufgebote mit 50 Mann
Quark. Bei "gut laufenden" Meßstellen reichen max. 4-5 Mann. 1 hält an, 1 bis 2 nehmen die VGs und 2 schreiben. Reicht völlig (Ausnahme: BAB, aber da wird das Anhalten eh etwas schwierig!).

Ist absolut nicht realisierbar und von denen auch nicht gewollt
Siehe oben!

Eben weil es fast nur Abzockerstellen sind
Blödsinn!

Würde man an Schulen, Kindergärten, in verkehrsberuhigten Zonen, Spielstrassen an Bushaltestellen o.ä. Stellen blitzen, fände ich das wirklich sinnvoll
Jau.
1. kommt mir dieses "Argument" schon wie Blumenkohl aus den Ohren
2. kann bzw. braucht man an den meisten Schulen etc. überhaupt nicht messen, weil dort durch entspr. Fahrbahnschikanen und zu relevanten Zeiten parkende Autos eine (gravierende!) Geschwindigkeitsüberschreitung eh nicht möglich ist.

...stand dann in der 70er-Zone ein Blitzer
So. Und Du schließt jetzt daraus, daß die sich aufgrund der Umleitung und des erhöhten Verkehrsaufkommens absichtlich dort postiert haben? *lol* Na gut...
Aber vielleicht kannst Du Dir ja auch vorstellen, daß dort sowieso eine Meßstelle vorgeplant und es purer Zufall war, daß beides zeitlich zusammentraf.


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