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Welches Datum zählt bei "Wiederholungstat"

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Welches Datum zählt bei "Wiederholungstat"
By Europcarcrew (217.84.31.4) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 15:13:

Hallo

Bin jetzt wieder mal geblitzt worden und wollte wissen welches Datum wichtig ist um eine Wiederholungstat auszuschliessen.
Zählt in dem Fall das Datum an dem man das letzte mal geblitzt wurde oder das Datum von dem Bescheid, der besagt, dass man der Typ auf dem Blitzphoto ist/war?

By mitchinger (217.84.22.252) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 17:00:

hallo! eine frage an alle, die sich wirklich auskennen und NICHT nur glauben , dass es so sein könnte: mir gehts nämlich ähnlich wie meinem kollegen von der europcar-crew:

gegeben:
1.Mal: Tattag 06.10.2001, 31 zu schnell innerorts
FS abgegeben am 09.01.2002 f. 1 monat

2.Mal: Tattag 08.10.2002, 26 zu schnell innerorts

geb ich nun FS ab oder bleibts beim zahlen und sammeln?

P.S.: hab am 17.01. bestätigt, dass ich fahrer war

danke im vorraus! grüsse aus der oberpfalz!

By michael (80.138.185.158) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 17:26:

Nochmal langsam zum Mitschreiben...

§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV:
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

Das Fettgedruckte dürfte die Frage(n) beantworten.

By EC-Special-Driver (217.84.31.4) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 17:28:

Also heisst Rechtskraft = Datum des Bescheids, der die Führerscheinabgabe rechtskräftig macht?!

By ec (217.84.31.4) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 17:33:

...oder ist das der Tag, an dem man den Führerschein abgegeben hat?

By ec-special-driver Christoph (217.84.31.4) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 17:40:

Man...das hat mich jetz alles ganz schön durcheinander gebracht bzw. hab ich mich selber durcheinander gebracht! Also

Hier nochmal die Fakten:

Das 1. mal geblitzt am 21.11.01 ---> FS abgegeben am 18.02.02

Das 2. mal geblitzt am 09.01.03

Zählt nun beim 2. mal Blitzen auch das Datum an dem sicher festgestellt wird, dass ich der Fahrer war oder das Blitzdatum?

So, jetz is die Frage glaub ich verständlich gestellt!

By nicole (80.138.48.219) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 19:14:

du hast beim 1. mal einen Bußgeldbescheid bekommen. der wurde 2 wochen nachdem du ihn gekriegt hast rechtskräftig. ab diesem datum darfst du ein jahr nicht geblitzt werden.
das könnte in deinem fall knapp sein.
um etwas genaues zu sagen, müsstest du wissen, wann der 1. bescheid rechtskräftig wurde. wann du den fs damals abgegeben hast, spielt keine rolle.

By ec-special-driver Christoph (217.229.168.137) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 22:07:

Den Bussgeldbescheid hab ich am 18.12.01 bekommen. Hab aber dann erst nochmal das Photo angefordert und erst bei vorlage von diesem hab ich es zugegeben bzw den Wisch unterschrieben, dass ich der Fahrer war.

By nicole (80.138.48.217) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 12:43:

das funktioniert so aber nicht.
wenn du den bußgeldbescheid bekommst, ist bereits ermittelt, daß du der fahrer bist. da mußt ud nichts mehr zugeben oder unterschreiben.
falls du keinen einspruch einlegst, wird der bußgeldbescheid zwei wochen nach zustellung rechtskräftig. von diesem tag aus gerechnet darf ein jahr lang nichts mehr vorkommen.

By Christoph (217.235.94.245) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 23:25:

Ich hab in dem Sinne einen Einspruch eingelegt, dass ich mir nicht ganz sicher war, ob ich der Fahrer des Fahrzeugs war. Deshalb hab ich dann noch das Photo angefordert....aber der Bussgeldbescheid wir dann trotzdem rechtskräftig, oder wie?!

By chiko (195.243.22.35) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 08:17:

@christof
Durch Deinen Einspruch wird der Bugebescheid vorerst nicht rechtskräftig, erst wenn Du ihn zurücknimmst, zahlst oder den Führerschein abgibst. Du hast damit den Zeitpunkt der Rechtskraft selbst nach hinten geschoben. Wenn ich richtig in der Annahme bin, dass Du mit abgeben des Führerscheins am 18.02.02 den Einspruch zurückgenommen hast, zählt das Jahr bis 18.03.03 !

By Christoph (217.229.162.180) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 21:34:

damn


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