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Zu schnell gewesen :-(

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Zu schnell gewesen :-(
By Horst (217.227.225.4) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 16:17:

Hallo!

Bin am 01.11.2002 auf einer Autobahn mit 128 km/h geblitzt worden. Man durfte dort wie auch immer nur 80 km/h fahren, sind 48 zu viel. Heute (am 16.01.2003) kam ein Schreiben vom 13.01.2003 mit dem Bescheid. Der Wagen ist auf meinen Vater zugelassen und man kann mich eigentlich nur recht Wage auf dem Foto erkennen. Mit droht also ein Monat Fahrverbot. Gibt es eine Chance sich da irgendwie rauszureden? Bin auf den Führerschein angewiesen, da ich weit zur Arbeit fahre und es keine Verbindung durch öffentliche Verkehrsmittel gibt. Ich fahre normal immer ziemlich angemessen, nur dort hatte ich vor einer langen Kurve (die man mit 200 noch ohne Probleme fahren könnte) das 80 Schild übersehen ....


Gruß, Horst

By klausk (80.142.78.37) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 16:44:

Hallo Horst,
ging das Schreiben (Anhörungsbogen?) an Deinen Vater oder schon an Dich? Wenn er an Deinen Vater ging, einfach gar nichts machen. Dann wird dein Vater einen Bußgeldbescheid bekommen, gegen den muß er fristgerecht Einspruch einlegen. Bis dahin solltest Du längst in der Verjährung (01.02.2003 + 14 Tage) sein.

Grüße
Klaus

By Horst (217.227.225.4) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 17:04:

Hallo Klaus!

Das Schreiben ging an meinen Vater! Müsste ich (er) dann sagen, dass er Fahrzeugführer war und den Verstoß zugeben? Zählt dann überhaupt noch die Verjährung wenn es so verläuft?

Gruß, Horst

By Horst (217.227.225.4) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 17:38:

Mir ist gerade noch aufgefallen, dass kein Foto mit dem Nummernschild dabei ist .... lediglich ein Ausschnitt von der Windschutzscheibe mit dem Fahrer.

By andi (80.128.32.250) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 17:48:

Dein KFZ-Zeichen haben sie sicher drauf, sonst würdest du auch keinen Anhörungsbogen kriegen.

By Landy (217.81.147.171) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 21:43:

@ Horst

Dein Vater darf den Verstoß NICHT zugeben. Daraus könnte ihm nachher ein Strick gedreht werden, wenn es zur Verhandlung kommen sollte.

Einfach gar nicht antworten, und hoffen, dass nicht weiter ermittelt wird.

Deine Chancen sind gut. Dein Einspruch gegen den BuGeBe erst gegen Ende der Frist abschicken (aber keinesfalls zu spät), dann solltest du es schon beinahe in die Verjährung geschafft haben.

By Alberto (62.158.212.28) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 22:15:

@Landy
Was gibst du denn für gefährliche Ratschläge?

Wenn er schon das Glück hatte, daß der Anhörungsbogen an den Vater ging - und das Foto - na ja, wie gut ist es denn??

Kann der vater nicht "irrtümlich" sagen... das ist mein Wagen, das muß ich gewesen sein?

Dann sollte er "irrtümlich" auch so reagieren und sich selbst da hineinschreiben.... wenn das Foto nicht eindeutig und sehr groß mit "aufgedruckt" ist.. liegt es nur bei, dann kann es doch abgefallen sein, oder?

Jedenfalls, wenn der Vater nicht reagiert, werden sie mißtrauisch, schauen sich das Foto genauer an, stellen fest, daß es ein wesentlich jüngerer Mann, als der eingetragene halter ist... was liegt also nahe? Ein Sohn! Und - flugs - stehen sie - rechtzeitig - vor der Tür - oder sie suchen gleich nach einem passenden gesicht - beim Paßamt!

Und... es waren immerhin + 48 kmh!! also FV!!

By Landy (217.81.147.171) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 22:23:

@ Alberto

Ich bin von einem guten Foto ausgegangen, da kann das unter Umständen problematisch sein.

Bei dir sicher nicht, du wirst dem Richter eine schöne Geschicht von deinem Irrtum auftischen, aber du glaubst, das kann jeder?

By Alberto (62.158.218.40) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 08:31:

Ja - das kann jeder!


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