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Erlaubter Blitzerabstand vor Geschwindigkeitsschildern

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Erlaubter Blitzerabstand vor Geschwindigkeitsschildern
By Frank S (195.179.191.138) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 17:30:

Hallo, eben hat es bei mir innerorts auch
bei ca. 65km/h geblitzt.Nach ca. 100-150 Metern
ist die Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h
aufgehoben. (weißes Schild mit Schrägen Balken).
Ich hab das Gefühl das ist reine Abzocke der Komune.
Wer weiß die genauen Richtlinien der Beamten
wo sie blitzten dürfen und wo nicht ??

By michael (80.138.191.187) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 17:32:

Die einzelnen Richtlinien sind von Bundesland zu Bundesland verschieden - siehe http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/.

Es handelt sich dabei allerdings nur um Soll-Vorschriften, d.h. es kann unter Umständen durchaus davon abgewichen werden (z.B. an Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten).

By Frank (195.179.191.8) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 19:33:

Danke für den Link, Michael !!

By Franticek (170.86.15.15) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 11:29:

@Frank
Ich verstehe die Situation nicht ganz. Du bist innerorts mit 65 geblitzt worden. Etwa 100-150 m danach steht - ebenfalls innersorts? - ein weisses Schild mit schraegem Balken ohne sonstige Aufschrift. Ist das so richtig?

Wenn ja, dann gilt trotzdem weiterhin 50 km/h, denn ein solches Schild hebt innerorts allenfalls die Wirkung vorhergehender Schilder nicht aber das allgemeine Tempolimit von 50 in geschlossenen Ortschaften auf.

Oder habe ich die Situation falsch verstanden?

By dagegen (134.147.103.18) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 14:42:

Das "Ende aller Beschränkungen"-Schild wird innerorts nichts aufgestellt! Es kann also nur außerorts gewesen sein, wo aber eine 50-Beschränkung bestand.

By Franticek (170.86.15.15) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 16:11:

Dann habe ich Tomaten auf den Augen, ich hab's nämlich auch schon innerorts gesehen. Und Frank hat ebenfalls geschrieben, dass er innerorts geblitzt wurde.

By MrMurphy (217.227.5.52) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 08:05:

So wie Frank S das geschrieben hat, erscheint es mir auch etwas unlogisch. Innerörtliche Tempo 50-Begrenzungen werden normalerweise durch das Ortsende-Schild aufgehoben.

Allerdings muß bei der "Tolereanzgrenze" zwischen Beginn und Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung unterschieden werden.

Bei Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung muß der Fahrer reagieren. Wenn er die Schilder zu spät sieht, soll er das noch ohne Strafe nachholen können.

Wenn er bei Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung zu spät reagiert begeht der jedoch sowieso keine Ordnungswidrigkeit.

Deshalb darf der Blitzer beim Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung bis direkt bei dem Schild stehen. Wenn man mal etwas genauer liest kann man dies auch den Verwaltungsvorschriften entnehmen.

Der Umkehrschluß, weil beim Beginn einer Verbotsstrecke ein Abstand der Messstelle eingehalten werden soll, muß dies auch am Ende so sein, ist schlichtweg falsch.

Deshalb sehe ich mit der Begründung keine Chance, die Strafe eventuell zu drücken.

By Franticek (170.86.15.15) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 11:54:

Wie @McMurphy schrieb, ist Im Gegensatz zum Beginn einer Verbotsstrecke an deren Ende kein Mindestabstand vorgesehen. Dennoch wird in unserer Gegend auch am Ende einer Begrenzung (z.B. Ortsende) eine gewisse Distanz eingehalten von meist 30-50 m. Die Praxis sieht ja in der Regel so aus, dass man meist kurz vorher schon anfaengt zu beschleunigen und damit am Ende der Beschraenkung schon ein wenig(!) schneller ist. Das wird in vernuenftigem Masse auch so toleriert.

Ein paar Meter VOR dem Begrenzungsende schon langsam mit dem Beschleunigen anfzuangen, scheint mir meist auch vertretbar. Aber schon 150 m vorher nicht nur mit dem Beschleunigen anzufangen sondern schon auf 65 sein, das bedeutet, dass man schon ein ganzes Stueck vorher angefangen hat, zu beschleunigen und die erlaubten 50 zu ueberschreiten. Da noch ueber Mindestabstaende zu diskutieren ist vergebliche Liebesmuehe.


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