Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Wiederholter Geschwindigkeitsverstoss

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Wiederholter Geschwindigkeitsverstoss
By Fragender (217.224.156.65) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 13:22:

im April 2002 wurde ich mit 70 in der 30er-Zone geblitzt. Dafür habe ich meinen Führerschein am 11.11.2002 für einen Monat abgegeben.
Am 07.11.2002, also 4 Tage vor Abgabe meines Führerscheins bin ich erneut in einer 30er-Zone mit genau 26 km/H zuviel geblitzt worden.

Es gibt da ja eine Klausel, die besagt, wer innerhalb von 2 Jahren nach einem Fahrverbot mit mehr als 25 km/H zuviel geblitzt wird, muss den Führerschein erneut abgeben.

Meine Frage nun:
wann beginnt diese Frist?
Ist es nach dem Blitzdatum des ersten Vergehens (also April 2002), oder erst nach Eintreten der Rechtskraft (also ab 11.11.2002)???

Über eine Auskunft wäre ich sehr dankbar

Gruss

By Landy (217.230.30.142) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 13:25:

@Fragender

Der BuGeBe war doch aber schon rechtskräftig, bevor du den FS abgegeben hast, oder?

By Fragender (217.224.156.65) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 13:35:

Nein. Ich habe gegen den ersten BuGeBe Einspruch eingelegt, den ich kurz vor der Gerichtsverhandlung zurückgezogen habe.
Also: am 11.11.2002 Einspruch zurückgenommen und am selben Tag Führerschein abgegeben.

By dagegen (134.147.103.18) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 14:43:

Wenn der Bußgeldbescheid des ersten Verstoßes bei der Begehung des zweiten Verstoßes noch nicht rechtskräftig war, dann kann die 2x26-Regelung nicht angewandt werden.

Wer innerhalb eines Jahres ab RECHTSKRAFT erneut einen Verstoß von mind. 26 km/h BEGEHT, kriegt einen Monat Fahrverbot.

By Fragender (217.224.156.65) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 17:19:

theoretisch wären´s nur noch 3 Wochen bis zur Verjährung.
Wie kann ich diese Zeit evtl. noch überbrücken?
Beginnt mit der Zustellung des Bussgeldbescheids die Verjährungsfrist erneut?
Ich bin zwar nicht Halter des KFZ, die Polizei hat mich angeblich aber schon als Fahrer ermittelt.

By Fragender (217.224.156.65) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 17:24:

PS: Ein Polizeibeamter war mit dem Radarfoto in der Nachbarschaft. Dort wurde ich seiner telefonischen Aussage nach identifiziert.
Durfte er das, bzw. wie werden solche Identifikationen von Dritten vor Gericht angesehen?
Mein Passfoto hat der Beamte bis heute nicht zu Gesicht bekommen. Es sieht mir auch keineswegs ähnlich.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page