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Verjährt??

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährt??
By Pivo84 (217.226.33.138) on Sonntag, den 12. Januar, 2003 - 16:40:

Bin in der 30 zone aus nem opel vectra kombi geblitzt worden.
Hab dann gewendet und bin zurückgefahren um nachzufragen wie schenll ich war, weil ich noch in der probezeit bin. Die netten Leute erkläreten mir dann, dass ich 31 kmh drüber war.

Ein paar Wochen später kam dann der schöne Fragebogen mit einem ziemlich scharfen foto an meine mutter(Halter). Sie verweigerte die Aussage und bis jetzt ist nichts mehr gekommen. Das ist jetzt genau 4 Monte her.

Ist das ganze jetzt verjährt für mich? Und waren die Ermittler einfach nur schlampig, hab nähmlich keine Geschwister und wohne noch bei meinen eltern oder kann es daran liegen das ich auf meinem passfoto wesentlich anders aussehe?

By rennfahrer (80.140.57.55) on Sonntag, den 12. Januar, 2003 - 16:53:

Glück gehabt, verjährt!

Aber zurückzufahren und nach der Geschwindigkeit zu fragen ist eine ganz blöde Idee, denn Messbeamte dürfen dich nach deinen Personalien fragen und du musst dich auch ausweisen!

By Frank (217.237.98.74) on Sonntag, den 12. Januar, 2003 - 18:12:

Was genau muss passiert sein, damit es nicht verjährt? Wie kann die Behörde das Verjähren unterbrechen? Gilt hier § 31 OWiG?

Kann die Behörde durch interne Maßnahmen die Verjährung verhindern?

By Drucker (53.122.34.116) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 13:41:

Der Bussgeld-Bescheid kann theoretisch rausgegangen sein und von der Post verschlampt oder ähnliches (wenn auch unwahrscheinlich). Trotzdem ist die Sache für Dich erledigt, wenn die Dich nie angeschrieben haben. Devise abwarten: wenn doch noch was kommt, könnte sogar Deine Mutter nun Angaben machen und ihr müßt garnichts bezahlen, da Du ja nachweißlich der Fahrer bist aber die Tat verjährt ist für Dich. Nur vielleicht haben die Dir eben einen AB geschickt und er kam nur nicht an. Dieser AB unterbräche die Verjährung und die 3 Monate begännen von neuem zu ticken. Nichts machen - nur warten.

By Pivo84 (217.82.26.101) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 13:53:

Ist Doch sehr unwahrscheinlich das die Post den Wisch verschlampt hat. Müsste dann nicht schon längst ein neues Anschreiben rausgegangen sein

By dagegen (134.147.103.18) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 14:45:

Wenn die Post den Bußgeldbescheid verschlampt, dann erhält die Behörde auch nicht die Rückmeldung über das Zustelldatum. Damit gilt der Bescheid auch nicht als zugestellt (Stichwort Postzustellungsurkunde!)


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