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Wann wirds für nen Wiederholungstäter brenzlig???

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Wann wirds für nen Wiederholungstäter brenzlig???
By Kristofer (217.235.76.44) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 23:02:

Hab da mal ne Frage...

Bin heute von nem fest installiertem Blitzkasten innerhalb einer geschlossenen Ortschaft "erwischt" worden. Auf einmal war alles rot und als ich kurz danach auf den Tacho schaute befand sich die Nadel kurz unter 80...denk mal, dass es so ca 77-78 km/h waren. Nun meine Frage, ich musste im letzten Sommer meinen Führerschein einen Monat lang abgeben, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften und zwar war ich genau mit 31 km/h drüber.
Ab wann wirds für mich jetz brenzlig. Hab mal gehört, dass wenn man als Wiederholungstäter 26 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften drüber ist den Führerschein wieder abgeben muss. Wann ja, wie lange? Und wieviel wird das ca kosten?

Danke für Eure Aufmerksamkeit*

By Landy (217.230.30.24) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 14:12:

Du hast richtig gehört.

Für einen Wiederholungstäter kann die Behörde auch nach eigenem ermessen das BuGe erhöhen, das Fahrverbot auch, ich glaub aber nicht, dass es mehr als ein Monat wäre.

Sowieso glaube ich nicht, dass du bei dem Verstoß gestern netto immer noch 26km/h zu schnell warst. Tachovorlauf und Messtoleranz (3km/h) werden dir noch abgezogen, dann sollte es reichen.

By piranha (217.1.145.141) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 15:49:

Fahrverbot ja oder nein kann man nach Deinem Bericht schwer vorhersagen.

Geb mal das Datum für die Rechtskraft der letzten Entscheidung ("letzter Sommer"?) und das Datum des letzten Verstoßes an ...

Außerdem: Gibt es noch weitere Eintragungen in Flensburg?? wenn ja, welche (Höhe?, innerorts/ausserorts?) und wann jeweils rechtskräftig?

By Kristofer (217.235.84.167) on Samstag, den 11. Januar, 2003 - 03:34:

Also den Führerschein hab ich sogar schon am 18.02.02 abgegeben...dacht das wär im letzten Sommer gewesen. Auf jeden fall steht auf der Sicherstellungsbescheinigung das Datum 18.02.02 drauf. Sonst hab ich bis jetzt keine Geschwindigkeitspunkte (ausser den drei von letztem Jahr) nur noch 3 Abstandspunkte, aber die zählen ja nicht zu den Geschwindigkeitspunkten dazu.


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