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Videowagen

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Videowagen
By Mike (217.187.25.88) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 18:12:

Hallo zusammen!

Heute bin ich durch einen Videowagen gefilmmt worden.
Es war am Ende einer Autobahn. Die GEschwindigkeit war begrnezt auf 100 , 80 , 60 ,40. Ich bin so mit 130 angekommen und habe dann langsam abgebemst erst dann kam die Polizei immer näher.
Danach ein Stück Landstraße mit 60er Begrenzung. da bin ich 80 gefahren nach ca. 600 Metern 60 wegen vorausfahrender Fahrzeuge. Danach kam wieder ein Stück Autobahn ohne Beschränkung.
hier bin ich Vollgas gefahren und habe den Polizeiwagen leicht abgehängt (ca. 500-700Meter Vorsprung). Dann ging die Autobahn wieder zu Ende. 80 und 60 Beschränkung. Ich war recht schnell und habe nur langsam gebremst (bin aber immer langsamer geworden). Dann kamen sie wieder an. Ich checkte die Lage und bremste endgültig auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit ab. Sie fuhren mir noch einen Kilometer hinterher, überholten und stoppten mich. Auf meine Frage wie schnell ich denn war, sagten sie dass sie das Video erst auswerten müssen und irgendeine Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet wird??? Außerdem haben sie noch die Breite meines Fahrzeugs hinten ausgemessen. Ich glaube aber irgendwo gelesen zu haben, dass die eine bestimmte Strecke mit konstanter GEschwindigkeit einem hinterher fahren und filmen müssen?
Wer weiß da bescheid?

Danke und Gruß
Mike

By MrMurphy (217.227.14.32) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 19:56:

Wow, du mußt die ja heftig geärgert haben.

Das die einem über eine bestimmte Strecke, so 500m bis 600m, in einem konstanten Abstand folgen müssen, um eine verwertbare Messung zu erhalten, ist falsch. Wenn die so eine Messung hinbekommen, ist nur die Auswertung sehr einfach und es bedarf zur Auswertung keines Sachverständigen, sondern da reichen eingearbeitete Beamte aus.

Deshalb wird die Messung möglichlichst nach der Methode durchgeführt. Da sind auch die Fehlerquellen bei der heutigen Ausgereiftheit der Technik sehr gering geworden.

Durch Sachverständige kann aber auch die Geschwindkeit eines Vorausfahrenden bestimmt werden, wenn der der Abstand zum Meßwagen nicht konstant ist. Dazu müssen die die Breite deines Fahrzeugs kennen, die sie ja auch vor Ort ausgemessen haben. Ansonsten könnte dein Fahrzeug ein paar Tage später plötzlich schmaler oder breiter sein, was die ganze Auswertung in Frage stellen würde. Deshalb verlassen die sich auch nicht auf die Herstellerangaben. Dadurch kann der Abstand zwischen dem Gemessenen und dem Meßwagen sehr genau bestimmt werden.

Die Kamera ist fest im Fahrzeug eingebaut, die Brennweite ist konstant, die Geschwindigkeit des Meßfahrzeugs ist in den Film eingeblendet und die Breite des Gemessenen ist bekannt. Damit kann die Geschwindigkeit des Gemessenen zu jedem Zeitpunkt eindeutig festgestellt werden. Die abzuziehnde Toleranz ist natürlich größer als bei einer konstanten Messung. Aber gerichtsverwertbar ist die Auswertung allemal.

So eine Bestimmung ist natürlich sehr zeitaufwendig und teuer, deshalb wird sie nur bei heftigen Überschreitungen oder wenn die Beamten sich auf den Arm genommen fühlen, angewendet.

By Jack Daniels (217.1.123.56) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 21:22:

Ich will ja nicht unken,aber deine Beschreibung und der betriebene Aufwand passen nicht ganz zusammen,oder hattest du im 80/60er Bereich noch 180 drauf?

By Mike (217.187.25.88) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 21:44:

@Jack Daniels

Ich habe nicht so genau auf meinen Tacho geachtet, schätze aber dass ich so um die 160 auf der Höhe des 80er Zeichens hatte, bin da aber recht ordentlich auf die Bremse gestiegen.

Gruß
Witti

By Mike (217.187.25.88) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 21:47:

@MrMurphy

Weißt Du wie hoch die abzuziehende Toleranz in so einem Fall ist?

By MrMurphy (217.227.14.32) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 23:48:

Wie hoch die abzuziehende Toleranz ist, weiß ich leider nicht. Weil solche Messungen relativ selten vorkommen und durch die Voraussetzungen bei jeder Messung dieser Art sehr unterschiedlich sind (ständig wechselnde Abstände und Geschwindigkeiten), wird es da auch keine festen Werte geben. Auf die Schnelle habe ich auch im Internt nichts finden können.

Aber dadurch ergeben sich mit einem in solchen Sachen erfahrenen Anwalt auch wieder Ansatzpunkte, um die Strafe herunterzudrücken oder vielleicht auch grobe Fehler bei der Auswertung festzustellen. Das kann aber ins Geld gehen wenn du keine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast.

Wenn du Glück hast sind die Aufnahmen aber auch nicht für solche Auswertungen verwertbar und du hörst gar nichts mehr von denen.

Andererseits gibt es auch moderne Geräte wie das "Traffipax TPX V-M", über das ich auf der Seite "http://www.truckoffice.de/radatecnet/tipps.html" aufmerksam geworden bin. Dann hast du leider schlechte Karten.

Wenn du eine Anzeige bekommst solltest du als erstes rausbekommen mit welchem Gerät die Messung vorgenommen wurde und im Internet nach Infos suchen, wo die typischen Schwachstellen liegen.

By HP (217.227.108.183) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 18:18:

Hallo,
auf SAT.1 kam grad das Automagazin:
Thema: Videowagen:

Aussage der Polizisten:
- mindestens 500m lückenlos, sonst nicht verwendbar ,normal 1km bis 3km Messstrecke (mit 3 s ??? ;-))) )
- über 100 km/h 5% Toleranz abgezogen
- Geräte müssen geeicht sein.

By michael (80.138.147.84) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 18:24:

@MrMurphy:

Geräte wie das "Traffipax TPX V-M", über das ich auf der Seite "http://www.truckoffice.de/radatecnet/tipps.html" aufmerksam geworden bin

Hast du etwa die 40,85 € für das Pamphlet ausgegeben?

By MrMurphy (80.129.205.46) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 18:28:

Ne, da habe ich kein Geld für ausgegeben, so weit kommt das denn doch nicht. Die Seite habe ich im Internet gefunden.

By Klaus (80.135.87.245) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 12:03:

Hallo zusammen,

mich haben Sie im Sommer gefilmt, 145 km/h netto auf der BAB. Da ich Einspruch eingelegt habe, ist demnächst Gerichtstermin. Mir ist nicht bekannt, das einer der Polizisten den Wagen vermessen hat. Könnte aber sein, während ich mir den Film angeschaut habe.
Müssen die angeben, ob sie den Wagen vermessen haben? Oder bekommt das der Rechtsanwalt aus der Akte heraus?

Gurß Klaus

By Multa (172.177.171.113) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 19:47:

Also ich kenne das Vermessen nur zum Zwecke der Ermittlung des Abstands zw. zwei Fahrzeugen!


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