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anhörungsbogen und Zeugenbefragung

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: anhörungsbogen und Zeugenbefragung
By bifurfred (193.159.81.78) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 01:01:

Tatbestand:bin am 01.10.02 in Autobahnbaustelle mit 23km/h abzüglich Toleranz geblitzt worden.
Halter:meine bessere Hälfte.Post vom 15.10.02. ANHÖRUNG. Ihnen bzw.Führer wird zur Last gelegt etc. Geschwindigkeitsmessgerät filmnr.xxx Bildnr.xxx auf dem AB?(ist es wirklich einer?)Bild 1:gelungenes Frontfoto
Bild 2 eindeutiges Kennzeichen
beide fotos auf AB Vorderseite gescannt
Zusätzlich Stempel:Zur Weiterleitung an den Fahrer
da sie offensichtlich nicht als Fahrerin in Frage kommen
1.Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeiten Anzeige:
Ihnen wird Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf...
2.Zeugenbefragung zur Verkehrsordnungswidrigkeiten-Anzeige:
Kommen Sie als Fahrzeugführerin nicht in Betracht werden sie hiermit als Zeugin gehört...
D.h.alles auf einer Din A4 Seite

AB kam als einfacher Brief
Frage 1: wann verjährt
Ordnungswidrigkeit
Frage 2: Ist obwohl oben das Wort Anhörung steht, der Brief ein Zeugenbefragungsbogen oder beides?
Frage 3: was kommt auf mich zu?
Vielen Dank im Voraus und allen ein besinnliches Weihnachtsfest

By Drucker (217.84.141.229) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 12:04:

Deine Frau muß sich dazu nicht äußern, allerdings deutet das dann kalr auf Dich hin. Ein 23 km/h-Verstoß lohnt den Aufwand nicht, da zu tricksen, bezahl lieber.

By bifurfred (193.159.81.40) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 13:07:

@Drucker:vielen Dank für die Antwort Wüerde aber einen Punkt beimkraftfahrzeugbundesamt bekommen.
Kontostand:9 letzten Punkt nov.2000 bekommen daher meine Fragen

By rennfahrer (80.140.25.164) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 13:09:

nee, die anderen sind mit ziemlicher Sicherheit schon weg, zur Not etwas hinauszögern...
Foto anfordern
Eichurkunde anfordern
Messprotokoll (alles in Kopie) anfordern
zu guter letzt beim BuGeBe Einspruch einlegen, Begründung: "Aufgrund der Schwere des Verstosses -->Rechtsanwalt!"

So dürften locker 3-4 Monate rumgehen und deine alten Punkte sind weg!

By Landy (80.131.76.41) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 14:02:

@bifurfred

Du solltest mal in Flensburg anrufen, und nach dem genauen Datum fragen, wenn deine 9 Punkte gelöscht werden, dass du ganz sicher sein kannst.

Wenn die Punkte erst noch gelöscht werden, dann MUSST du die Rechtskraft dieses einen Punktes so lange hinauszögern, bis die Punkte gelöscht sind.

By bifurfred (193.159.130.71) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 14:20:

Trotzdem noch eine Frage:Wieviel Zeit darf zwischen Ordnungswidrigkeit und BuGeBe liegen ohne das es verjährt?

By Ghostrider (80.128.94.77) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 14:22:

Die Nummer ist

0461 316-1434 (Frau Ketelsen, die ist echt nett)

oder

referat23@kba.de

By bifurfred (193.159.130.71) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 14:36:

Trotzdem noch eine Frage:Wieviel Zeit darf zwischen Ordnungswidrigkeit und BuGeBe liegen ohne das es verjährt?

By Landy (80.131.76.41) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 15:06:

@ bifurfred

Deine Frage ist falsch gestellt.

Die Verjährung geht 3 Monate (plus 14 Tage Postweg), aber von der Ordnungswidrigkeit, bis zum AB an den Täter, das heißt, wenn innerhalb von 3 Monaten gar kein Schreiben an dich geht, bist du aus dem Schneider, der BuGeBe hat nach Erhalt des AB wieder 3 Monate Zeit.

By bifurfred (193.159.81.88) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 16:23:

@landy
das heisst:01.10.02+3monate +14Tage=ca15 Januar?
angenommen ich habe den AB nicht bekommen.
(Weiss ausser euch ja niemand)
@Ghostwriter
werd´s gleich morgen versuchen

By Hubert (217.85.161.85) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 19:47:

zu 1:
Das Verfahren verjährt nach drei Monaten => 01.01.2003, solange gegen Dich persönlich kein Anhörungsbogen oder BuGeBe erlassen wurde. Wird zum Beispiel am letzten Tag der Verjährung (bei Dir der 31.12) ein BuGeBe gegen Dich erlassen, so kann dieser bis zu 14 Tage (eigentlich unwahrscheinlich) später noch bei Dir eintreffen, um noch relevant zu sein. Er (das gilt auch für einen möglichen, persönlich an Dich gerichteten Anhörungsbogen) muss aber noch rechtzeitig (spätestens am 31.12) erlassen worden sein. Würde sagen, dass Du mit den bevorstehenden Feiertagen eigentlich optimale Bedingungen hast !!! Wenn danach noch was kommt, auf jedenfall hier nochmal melden!

zu 2:
Schwammig formuliert wahrscheinlich beides bzw. für Deine Frau auf jedenfall als Zeugenbefragungsbogen. Trotzdem muss Deine Frau nicht aussagen (Zeugnisverweigerungsrecht als Ehegatte). Das sollte sie aber trotzdem nicht sagen, da der Verdacht somit sofort auf Dich fällt und ein Anhörungsbogen gegen Dich erlassen werden könnte. Dann ist die Sache gelaufen !!! Also jeden Kontakt mit der Behörde vermeiden !!! Du darfst auch den Anhörungsbogen Deiner Frau nicht gesehen haben !! Also wenn mal jemand anruft oder vor der Tür steht: Was für ein Anhörungsbogen ?? Dieser kommt nämlich mit der normalen Post und es kann der Empfang nicht nachgewiesen werden. Das kommt aber auch der Behörde zu Gute. Sie könnten somit einfach behaupten, dass rechtzeitig gegen Dich ein AB erlassen wurde. Also abwarten und nicht zu früh freuen.

zu 3:
Guck beim BuGe-Rechner unter Radarfalle.de Mit ein bisschen Glück kommst Du aus der Sache raus.

By bifurfred (62.224.204.59) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 22:58:

Wuensche allen eine schöne Bescherung
Habe heute Post bekommen (bzw.natürlich meine bessere Hälfte):Sehr geehrte Frau...
mit ihrem Fahrzeug wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen
Anhörbogen wurde nicht zurück gesandt
Kfz.-Führer wurde nicht benannt
Gelegenheit bis zum 30.12.d.J den Fahrzeugführer mitzuteilen
ansonsten weitere Ermittlungen zB Nachbarschafts-
befragungen etc. das übliche halt

Meine Frau hat natürlich Zeugnisverweigerungsrecht
Hätte wahrscheinlich ersten AB nicht ignorieren sollen und meine Frau hätte Tat zugegeben da beim KBA noch ein unbeschriebenes Blatt?
Mit Bitte um Tipps
PS.:Geblitzt worden bin ich in einem Nachbarkreis(anderes Bundesland )

By Landy (217.230.19.56) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 23:05:

@bifurfred

Hört sich doch schon ganz gut an!

Jetzt musst du eben mal deine Nachbarn auf ein Bierchen einladen, hauptsache, niemand gibt deinen Namen raus.
Jeder soll sagen: "Das Foto ist aber unscharf, da kann ich nix drauf erkennen...".

Deine Frau darf nicht auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht pochen - damit verrät sie praktisch, dass es ein Verwandter war, also du!
Die Polizei darf dich nicht zu Gesicht bekommen und identifizieren darf dich auch keiner, das ist die Crux.

Ich gebe dir aber gute Chancen, die Polizei wird sicher nicht schon am 30. vor deiner Tür stehen, danach haben die auch was besseres zu tun - wegen Sylvester.

Ob die schon beim ersten Besuch bei euch (weil ja keiner die Tür öffnet) zu den Nachbarn gehen, ist auch nicht sicher, die Polizei weiß nicht, dass du schon seeehr bald aus dem Schneider bist.

Du musst nur die Nachbarn impfen, auf dem Foto nix zu erkennen, und die Türe nicht aufmachen, wenn die Polizei vor der Tür steht, dann klappt das schon.

By Landy (217.230.19.56) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 23:06:

P.S.: Was haben die Leuts in Flensburg gesagt, sind deine Punkte weg?

By Alberto (62.81.198.253) on Mittwoch, den 25. Dezember, 2002 - 11:56:

@bifurfred
Das ist wirklich eine gute Ausgangsposition...
die Verjährung naht....

Deine Frau schreibt am 3. Januar (Datum auf dem Schreiben) - an die Behörde...
entschuldigt sich, daß sie zwischen den Feiertagen nicht antworten konnte... und sie schreibt, daß es ihr sehr peinlich ist, weil sie glaubt, daß ihr Mann an diesem Tage gefahren sein könnte.

Nun möchte sie aber ihren Mann nicht unnötig in einen Verdacht bringen, und bittet nochmals um ein besseres Bild, damit sie ganz sicher weiß, wer das an diesem Tage war.

Das Geile daran ist doch... in diesem Falle kann die Behörde keinen erneuten AB "zurückdatieren", denn sie wurde zwar von der eigenen Ehefrau auf den Täter aufmerksam gemacht, aber leider zu spät!
Das wiederum muß die Ehefrau natürlich nicht wissen, daß es nun für ihren Mann schon verjährt ist (das wissen die wenigsten) - also spielt sie die brave Staatsbürderin - und trägt so gut sie kann zur Aufklärung dieser Tat bei...

Das ist am Unverfänglichsten - und die Behörde muß alles zähneknirschend einstellen.
Wenn die euch schon schriftlich Zeit bis zum 30.12. gegeben haben (was ich für absolut dumm halte) - dann werden sie nicht gleich am 31.12. anrücken... ab dem 1.1.03 ist es verjährt!


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