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Weihnachts-Tip ;-) Achtung Humor

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Weihnachts-Tip ;-) Achtung Humor
By Drucker (217.229.195.9) on Mittwoch, den 18. Dezember, 2002 - 19:32:

Die Natur ist dein Freund :o)

Geblitzt worden? 70-Schild auf der Landstrasse zum Beispiel? Schönen 1,90 großen Tannenbaum vor dem Verkehr-Schild einpflanzen und Photo machen. AB abwarten und beim BuGeBe Wiederspruch einlegen ;-)

Aber im Ernst: könnte sogar ernsthaft funktionieren, wenn man an Strasse im Wald einen Ast über ein Seil einige Wochen so verbiegt, daß er sich in dieser Form stabilisiert. Aber vermutlich nicht, weil Vater Staat dann noch mehr MIG (Förster) mobilisiert, die den Baumwuchs als unatürlich begutachten. Außerdem natürlich höchst kriminelle Aktion das Ganze...

By Landy (80.131.95.78) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 08:26:

@Drucker

Du kannst das gerne mal versuchen, und später posten, wie die Sache ausgegangen ist.

By Drucker (53.122.34.116) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 09:10:

Weiß nich ob ich im Knast PC bekomme...

By Alberto (62.158.218.136) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 09:54:

Das kannst du einfacher haben....
Einfach ein paar blaue Plastiktüten im Auto mitführen...

Du wurdest geblitzt.... zurückfahren - Tüte über das Begrenzungsschild - Foto machen - mit eingeblendetem Datum und Uhrzeit... fertig.

Warum solltest du ein Schild beachten, das irgendjemand, aus welchem Grunde auch immer - zugehängt hat?

By Drucker (53.122.34.116) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 10:10:

Ok, nächster...dümmster Vorschlag wird prämiert ;-)

By Alberto (62.224.96.1) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 10:20:

Was ist daran so dumm???

By Drucker (53.122.34.116) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 10:23:

Bei Dir könnts klappen, wenn Du dann vorm Richter stehst und ja schon kanllhartes Lügen gewohnt bist ;-) Aber Herr Normalbürger wird spätestens dann, wenn der Richter ihn eingehend befragt einknicken.

By Alberto (62.158.211.152) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 10:47:

Es gibt in so einem Fall keine HV!
Das Foto reicht - zur Einstellung des verfahrens!

geht aber nur auf Landstraßen... und da nicht immer.

Sollte ja auch keine Aufforderung zur Trickserei sein - aber, wenn ein FV anstünde.... da wäre doch so manche Kreativität wünschenswert oder?


Das gleiche galt früher bei Parkuhren (gibt es ja nicht mehr)...

Wenn da auf dem Schlitz ein Leukoplaststreifen klebte, auf dem das Wirt "defekt" stand - hättest du dann dort geld reinwerfen müssen? Nein!

So einen Klebestreifen mußte man einfach im Auto haben....

By Drucker (53.122.34.116) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 10:56:

Bin kein Anwalt, aber wenn der Verdacht naheliegt, daß Du Dich an einem Verkehrschild zu schaffen gemacht hast, dann glaube ich schon, daß man es mit einem Richter zu tun bekommen kann. Sicherer wär Kumpel mit LKW, der kleine Reifenpanne vorm Verkehrschild hat.

By Alberto (62.158.211.186) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 12:35:

Du hast wirklich keine Gerichts-Erfahrung....

Dieser Kumpel - müßte dann wirklich als Zeuge erscheinen - und dann geht es aber los.... die nehmen den auseinander!

Wogegen gegen Dich jeder noch so mögliche Verdacht geäußert werden kann... in dubio pro reo!

und... du darfst lügen - dein Zeuge und Mitwisser aber nicht!

Den Beweis anzutreten, daß du dort die - dich rettende - Tüte hingehängt hast... das wird schwierig..

By Landy (217.81.156.219) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 12:56:

@Alberto

@blue{Den Beweis anzutreten, daß du dort die - dich rettende - Tüte hingehängt hast... das wird schwierig.. }

Fingerabdrücke auf der Tüte solltest du vermeiden ;-)

By Drucker (53.122.34.116) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 13:05:

@Alberto: klingt plausibel. Mit dem LKW ist halt der Versuch die Sache glaubwürdig zu machen, so daß es nicht zu einer Verhandlung kommt. Kommt es aber doch zu einer, dann ist es von Nachteil. Vermutlich fährt man mit Deiner Masche besser, weil die zwar genau wissen, daß Du es warst und die vor Wut kochen - aber sie können es nicht beweisen und sollten zumindest im Zweifel für den Angeklagten entscheiden.

By rennfahrer (80.140.51.170) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 13:40:

@Landy

weisst du was das kostet Fingerabdrücke untersuchen ??

By Drucker (53.122.34.116) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 13:52:

Also: back to nature: Pflanzen kann man nicht vereidigen - Keine Probs vor Gericht und ist glaubwürdig. Bei der blauen Tüte werfen sie Dir bestimmt vor die angebracht zu haben, bei so einem harmlosen Strauch könnten sie denken, daß die verdammten Faulenzer von der Strassenmeisterei wieder gepfuscht haben ;-)

By rennfahrer (80.140.51.170) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 13:54:

@Drucker

Bei der blauen Tüte werfen sie Dir bestimmt vor die angebracht zu haben
So schwer von Begriff??

So lange du deine Aussage verweigerst DARF man nicht auf deine Schuld schliessen, egal wie sehr der Richter dich verdächtigt...

By Drucker (53.122.34.116) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 14:03:

Hab ich schon geschnallt, nur meinte ich, daß man mit dem harmlosen Strauch erst gar keinen Verdacht erweckt und somit auch kein Richter, vorher auch sonst kein Beamter dich verdächtigt und man auch keine Aussage verweigern muß ;-)

By Goose (80.135.109.154) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 14:09:

So lange du deine Aussage verweigerst DARF man nicht auf deine Schuld schliessen, egal wie sehr der Richter dich verdächtigt...

Das sehe ich anders (die StPO, wie ich denke, auch):
§ 261 StPO [Freie Beweiswürdigung des Gerichts]
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.


Gruß
Goose

By Drucker (53.122.34.116) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 14:17:

Genau das meinte ich: bei der Tüte wird Goose als Cop sofort hellhörig, beim dem Stauch oder Ast könnte er auch die Strassenmeisterei verdächtigen bzw. Mutter Natur.

By rennfahrer (80.140.51.170) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 14:23:

@Goose

Hab mal ein Urteil gelesen, weiss aber nicht mehr wo ?!
Solange man kein Wort sagt, wird auch nicht verurteilt werden !!
Worauf will man denn auf die Täterschaft schliessen ?!

@Drucker

Man darf nicht logisch denken !
Das einzige was zählen sind Beweise!

By Alberto (62.158.211.198) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 14:31:

Und die Tatsache, daß in unserem Rechtsstaat dir das gericht deine Tat beweisen muß!! und nicht... du müßtest deine Unschuld beweisen...

Also - die Tüte war zwar da... irgendein Scherzbold hat sie hingehängt... du hast daher kein Schild sehen können... ob du die Tüte hingehängt hast???? Das müßte man dir schon beweisen...
in der Tat - es ginge mit Fingerabdrücken, - wenn du welche hinterlassen hast -
aber erstens - das macht keiner bei einer OWi und zweitens - du hinterläßt einfach keine...

Der Richter mag noch so glauben, daß du es gewesen sein könntest - er muß dich freisprechen!

By Goose (80.135.109.154) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 14:42:

Es kommt hier immer auf die Gesamtumstände an. Wann wurde das Tütenfoto gemacht, wann wurde die Messung durchgeführt. Wurde evtl. unmittelbar vorher schon jemand gemessen, was sagt der zu der Tüte? Befanden sich noch andere Personen im Fahrzeug? Was sagen die dazu?
War dieses das erste Schild mit dieser Geschwindigkeitsbegrenzung?

Bei einer OWi werden idR keine Fingerspuren gesichert. (Wenn jedoch hier eine Gefahrenstelle hinter der Anlage war, ist auch der § 315b StGB zu prüfen)

Bei Zweifeln wird es idR zu keiner Verurteilung kommen, aber Rennfahrers Grundaussage "So lange du deine Aussage verweigerst DARF man nicht auf deine Schuld schliessen, egal wie sehr der Richter dich verdächtigt... " ist falsch und sollte nicht ohne Kommentar stehen gelassen werden.

Gruß
Goose

By Drucker (53.122.34.116) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 14:48:

@Alberto: Cool, dann geh ich mal Tüten kaufen ;-)
Ei, aber die Digital-Kamera wird teuer.

Oben hast Du geschrieben es ginge nur auf Landstrassen. Hm, sehe jetzt nur einen Grund dafür: weils lebensgefählich ist über die Autobahn zu laufen??? Warum sollte man das sonst nicht auf Autobahnen machen können, bzw. ein 100-Schild mit einem 120er vertauschen? Immer diese Strassen-Meisterei, die bauen doch nur Mist ;-)

By Ghostrider (217.80.251.149) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 15:02:

Riecht eher nach Tüten kleben.

By Alberto (62.158.211.114) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 16:19:

Richtig erkannt....
Auf mehrspurigen Autobahnen sind es zu viele Schilder (werden wiederholt) - außerdem eben beidseitig - da fällst du schneller auf, als dir lieb ist - mit der Tüte...
Außerdem bräuchtest du so 4 - 8 Tüten!

Und richtig ist auch, daß dies bei mobilen Blitzern die vorher geblitzten dann eben nicht aussagen (Goose) - deshalb geht es eigentlich nur, wenn du allein auf unbekannter Landstraße von einer stationären Kiste geblitzt wurdest...

Die nach dir kommenden werden das gleiche aussagen - und vor dir muß ja nicht gerade einer 20 sec. vorher geblitzt worden sein... also blieb viel Zeit für den "Spaßvogel", diese Tüte anzubringen.

Und.. wahrscheinlich bringt man so etwas nur an einem einzigen Schild an... das aber reicht meistens - auf einer Landstraße...

Ansonsten.. vergiß es - es geht nur in seltenen Fällen, war auch eher scherzhaft gemeint.

Dennoch - theoretisch funktioniert es - praktisch, wenn alles stimmt, auch!

By andi (80.128.42.38) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 16:25:

Zum Thema Tüten fällt mir auch was ein:

Bei mir in der Nähe direkt am Ortsende-Schild auswärts beginnt Tempo 80. Wegen Kabelkanalarbeiten entlang der Landstrasse wurde das erste 80-Schild auf Höhe des Ortsende-Schildes mit Tüte verhüllt. Allerdings wurde kein anderes Schild (z.B 50) aufgestellt deswegen waren dann auf einmal 100 erlaubt :) Nach ein paar Tagen haben sie wohl ihren Fehler bemerkt und die Tüte wieder entfernt.

By Drucker (80.133.218.247) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 19:21:

Mal was anderes: macht es Sinn sein Fahrzeug von polnischem Kumpel in Polen anmelden zu lassen, es sich von ihm "auszuleihen" und dann hier damit rumzukutschieren? So könnte man doch wie in der freien Marktwirktschaft auch das beste Angebot - in dem Fall das beste gesetzliche Angebot auswählen, zumindest so lange die Polizei einen nach einer Geschwindigkeits-Überschreitung anhält und die Personalien aufnimmt. Wie sind denn da die Fristen? 3 Monate wäre doch legal oder?

By Drucker (80.133.218.247) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 19:23:

sorry: so lange die MIG keine Personalien aufnehmen mein ich

By Landy (80.131.77.41) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 19:25:

@ rennfahrer

weisst du was das kostet Fingerabdrücke untersuchen ??

Wahrscheinlich ähnlich viel, wie der Gutachter der Uni München in Albertos letztem Fall *gggg*.

By Bluey (80.130.180.223) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 22:48:

@Goose
Ich muß mich Deinem letzten Beitrag zu 100% anschließen. Wir haben im hiesigen Bereich einen sehr agilen Richter, der sich in solchen Fällen, wo jemand behauptet, das Schild sei verdeckt gewesen etc., auch schon mal das Meßprotokoll kommen läßt und den/die vor dem Betr. gemessenen VT als Zeugen holt.

Ansonsten ist der aber auch sehr rigoros in seiner Urteilsfindung. Ich habe da Verhandlungen erlebt, wo ich wirklich froh war, nicht der Betr. zu sein.
Wenn der der Meinung ist, der Betr. lügt etc., dann wird er verknackt. Da kann er ruhig schweigen oder einen Anwalt mitbringen, das ist völlig egal!

Richter: "Guten Tag, ... bla bla bla ... Herr Verteidiger: Ihr Antrag? Einstellung des Verfahrens!"
Verteidiger: *Schluck* "Äh, nein, ...
Richter: " Nein? Warum? Wie ich lese, ... bla bla bla ... Also Einstellung des Verfahrens!"

Das geht so max. ein paar Mal hin und her, aber in fast allen Fällen (insbes. in der Zeit, wo ich einfach nur zugeschaut habe und auf meinen Termin warten mußte), die ich bislang mit bekommen habe, wurden die Leute entspr. verknackt bzw. zogen i.d.R. ihren Antrag zurück!

By Alberto (62.158.211.23) on Freitag, den 20. Dezember, 2002 - 08:50:

@Bluey
Solche Richter habe ich auch schon erlebt...
Das schlimme daran ist ja die tatsache, daß ein OWi-Verfahren keine zweite Instanz kennt, sondern nur die Rechtsbeschwerde. Und für die reicht es meistens nicht.

Deshalb - man muß schon vorsichtig sein... und immer damit rechnen, daß es auch schief gehen kann.

By Bluey (80.130.180.223) on Freitag, den 20. Dezember, 2002 - 11:53:

Ups... ist mir gerade aufgefallen:

Natürlich muß es statt Ihr Antrag? Einstellung des Verfahrens! und Also Einstellung des Verfahrens! heißen:

Einspruchsrücknahme!


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