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19 km/h zu schnell in Niederlanden mit Firmenwagen

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 19 km/h zu schnell in Niederlanden mit Firmenwagen
By andreas (62.159.66.254) on Mittwoch, den 18. Dezember, 2002 - 13:32:

Hallo,

meine Firma hat eine Zahlungsaufforderung aus den Niederlanden erhalten (Inkassobüro), da ich dort angeblich 19 km/h zu schnell mit Firmenwagen gefahren bin. Der Wagen mit diesem Kennzeichen ist Anfang Dezember an unsere Leasingfirma zurückgegangen, sodass auch das Nummernschild jetzt nicht mehr aktuell ist. Habe ich was zu befürchten, wenn ich nicht bezahle? Auf dem schreiben steht, dass man in das niederländische Fahndungsregister bei Nichtbezahlung kommt. Das kann sich ja dann nur auf das Kennzeichen beziehen oder?

gruß
andreas

By Landy (80.131.95.78) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 08:29:

@ andreas

Solange dein Name nicht bekannt ist, wird nur nach dem Kennzeichen gefahndet.

Du brauchst dir dann keine Sorgen zu machen, zahlen würde ich nicht, aber versuche doch, deinen Namen bedeckt zu halten.

Der arme Mensch, der das nächste mal mit dem Kennzeichen nach Holland fährt...

By chris-nl (195.108.32.10) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 10:51:

In den Niederlanden gint es die volle HAlterhaftung auch bei Verstoessen ohne bekannten Fahrer. Das von Dir benannte Inkassobuero rechnet mit der rechtlichen Unkenntnis und Aengstlichkeit der Deutschen (inkl. Firmen) Letztlich gibt es keine Handhabe, aber ich weiss aus eigener Erfahrung dass die Briefe -spaeter, warte mal ab- aussehen als ob Du kurz vor der Pfaendung stehst.

Fakt ist, ohne bekannten Fahrer gibt es keine weitere Verfolgung durch D-Behoerden und NL Behoerden koennen in D auch nichts machen.

Fallen:
1 Deine Firma kriegt kalte Fuesse und nennt Dich doch -> dann haben Sie einen Ansatzpunkt fuer die Verfolgung im D System (und die Verjaherung ist laenger in NL)
2 Es gibt ein Register und es koennte eine erhebliche Steigereung der Aufmerksamkeit fuer dieses Fzg ;-)

By v (195.108.32.10) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 10:53:

... sehe gerade 2 ist kein Problem fuer Dich

Aber - warst Du evtl eingetragener Fahrer bei der Leasingfa. ? Dann besteht ein Anhaltspunkt fuer Dich als Fahrer...

By andreas (213.6.49.75) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 22:54:

@all

vielen Dank für die Tips. Also mein Name ist bei der Leasingfirma nicht mit diesem Auto in Verbindung zu bringen, ist (war) auf unsere Firma zugelassen. Lediglich bei uns in der Firma ist der Bezug herzustellen. Der Wagen wird auch nicht weiter mit diesem Kennzeichen auf der Straße anzutreffen sein. Ich denke, die werden den Wagen verkaufen. Das Kennzeichen ist hier aus unserer Stadt, die Leasingfirma sitzt ganz woanders. Einzig, dass meine Chefs kalte Füße kriegen, wenn es an die zweite Mahnung geht.

By chris-nl (195.108.32.10) on Freitag, den 20. Dezember, 2002 - 18:01:

...kleiner Nachtrag:

Sollte die Inkassofirma noch die gleiche aggressive (vom Niederhein) sein, dann sollten Deine Chefs nicht schon bei Mahnungen kalte Fuesse kriegen.
Richte DIch auf massiven Beschuss mit juristischen Schriftstuecken ein, die jeden vernuenftigen Menschen glauben machen, Mahnbescheid, Pfaendung, Liquidation waeren ingreifbarer Naehe und der Gerichtsvollzieher schon auf dem Weg!

(du wirst staunen! -> aber halt durch und mach ihnen mut)


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