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Was tun in der Probezeit, wenn man geblitzt wurde?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Was tun in der Probezeit, wenn man geblitzt wurde?
By zehd (213.6.241.107) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 18:56:

Hallo!

Folgendes:
Ich hab heute einen Leihwagen (Mini One) für meine Mutter abgeholt und bin in eine Strasse von der ich mir bisher IMMER sicher war, dass da 50 ist mit anstatt Zone 30, ich nehme mal an mit 50-60 Sachen geblitzt worden.

Nun möchte ich gern wissen, wie ich mich verhalten soll.
Soll mein Ma anzweifeln und sagen, dass sie nicht weiss wer gefahren ist?
Soll sie einfach stillschweigend zahlen?
Oder werde ich gleich von der Polizei erkannt und krieg ne Nachschulung reingebrummt?

Was sollen wir tun, bin noch ein halbes Jahr in der Probezeit...


Danke für Eure Hilfe,


zehd

By MrMurphy (80.129.178.230) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 19:25:

Du mußt erst mal abwarten, was überhaupt von den Behörden kommt, vorher ist das schwierig was zu sagen.

Allerdings sehen die Bedingungen für die Alberto-Methode recht gut aus.

Ob die zuerst auf deine Mutter oder gleich auf dich kommen hängt zum großen Teil davon ab, was die Leihwagenfirma denen mitteilt.

Deine Mutter hat den Wagen geliehen, aber du hast ihn abgeholt. Mußtest du da deine Personalien angeben oder was unterschreiben? Wenn ja, ist das eher schlecht für dich, weil du eher in das Visier der Behörden geraten wirst.

By zehd (213.6.128.119) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 21:14:

Mhm,

danke erstmal. Ich hab lediglich was unterschreiben müssen. Aber geblitzt bin ich erst 6 Stunden danach worden.
Da die Vermietungsfirma eher klein ist und man mit dem "Vermieter" gut reden kann und wir schon öfters mit ihm zu tun hatten, sollte ich da nicht einfach mal mit dem reden und ihn praktisch schon mal vorwarnen?

Kann das helfen? Und was kann der evtl. machen?


Gruss


zehd

By Landy (217.81.157.249) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 21:24:

@ zehd

Es könnte schon reichen, wenn der AB an den Vermieter geht, dass dieser dann die Aussage verweigert - er oder jeder andere hätte den Wagen gehabt haben können ==> Zeugnisverweigerungsrecht!

Viele trauen sich das aber nicht, weil sie Angst vor einem Fahrtenbuch haben, wenn der AB über 2 Wochen nach der Tat kommt, kann in dieser Hinsicht nichts passieren.

Außerdem: Ich hätte noch die Hoffnung, dass du unter 21km/h zu schnell warst, dann bleibts bei einem Verwarngeld.

By zehd (213.6.128.119) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 21:31:

@ Landy

Die Hoffnung hab ich auch.
Ich könnt mich den ganzen Tag nur noch ärgern.
Auf jeden Fall geh ich da morgen mal hin und check mal aus, was der machen will (Vermieter)...

Wenn der Bescheid kommen sollte, kann meine Mutter dann einfach bezahlen und die evtl.en Punkte werden ihr "gut" geschrieben ohne das sie zum Bild gucken muss?

Ich könnt mich was ärgern.


Gruss


zehd

By Landy (217.81.157.249) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 21:35:

@ zehd

Das kommt immer auf die Arbeitsmoral der Behörden an. Bei vielen wird das Bild gar nicht angeschaut, oder nur mal so kurz nebenbei, da wird nichts bemerkt, manchmal aber schon und dann hat man Pech gehabt.

Den Unterschied zwischen dir und deiner Mutter wird man aber wohl recht gut erkennen können, deshalb ist der Versuch sehr riskant.

By zehd (213.6.128.119) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 21:47:

Ich schau halt mal,

betet mal bitte zu Gott, dass mir nix passiert und ich nur 20 zu schnell war.
Ich will ned zum Idiotentest.
Es war echt nur ein blödes Versehen. Ich hab die Strasse nie als 30 Zone erkannt. Voll blöde.

Grummel

By zehd (213.6.128.119) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 21:51:

Ausserdem saßen mein Kumpel und ich Grimassen schneidend im Auto.
Wie gesagt, mal sehen.

Gruss


zehd

By Landy (217.81.157.249) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 21:54:

@ zehd

Der Richtigkeit halber: Es nennt sich Nachschulung, kein Idiotentest.

Wenn was kommt, soll der Vermieter am besten gleich bei dir anrufen (falls er das macht), dann kannst du ihm sagen, was er am besten macht.

Aussage verweigern wäre das Beste, er muss dann aber mit Hausbesuchen der Polizei rechnen (was aber nichts ausmacht, du - der Fahrer bist ja nicht da).

By MrMurphy (80.129.178.230) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 22:42:

Leider ist nicht alles korrekt, was hier behauptet wird.

Erst mal gilt die 2-Wochen-Regel, in der man sich als Besitzer an den Fahrer erinnern muß, nur für Privatpersonen. Bei Firmen gilt das nicht, da dort auf Grund der aus steuerrechtlichen Gründen geführten Unterlagen meist ohne Probleme zu ermitteln ist, wer gefahren ist. Oder zumindest, wer fahren durfte.

Insbesondere gilt das natürlich für Leihwagenfirmen, die in ihren Unterlagen schon aus versicherungstechnischen Gründen festhalten müssen, wer das Fahrzeug fahren darf.

Außerdem wäre es für eine Leihwagenfirma der finanzielle Ruin, wenn denen ein Fahrtenbuch auferlegt wird. Wer leiht sich schon einen Wagen, wenn er jede Fahrt in ein Buch eintragen muß.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt es für die Firma, bzw. den Inhaber, auch nicht, da der Inhaber weder sich selbst noch seine Angehörigen belasten kann. Von daher ist die Gefahr, das er für seine Wagen eine Fahrtenbuchauflage bekommt, viel größer als bei Privatpersonen.

Du kannst zwar sicherlich mit ihm reden, aber seine Existenz wird er für einen Kunden kaum aufs Spiel setzen.


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