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Bußgeldbescheid-jedoch keine Beweise -was nun ?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Bußgeldbescheid-jedoch keine Beweise -was nun ?
By Daniel (172.158.152.171) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 23:33:

Hallo,wurde Mitte Oktober von der bayerischen Polizei(schon nach 1 woche Anhörungsbogen)mit 40KMh zu schnell(160 bei 120) auf der autobahn geblitzt.
erstmal kein fahrverbot...seufz...war zum glück auto meines vaters,der dann auch den ersten anhörungsbogen bekam...naja erstmal nix zur sache gesagt,und auf beweisfoto gepocht!!! 5Wochen später bekam ich das selbe nochmal(hab leider selbe adresse)...ich auch wider ....diverse personen zugang zum kfz usw.... wo ist das beweseisfoto????.....Jetz kam der Bußgeldbescheid direkt zu mir...ich habe weder das foto gesehn....steht immer nur das beweisfoto frontfoto....ich weis nur noch,das ich zur tatzeit eine sonnennbrille aufhatte.
kann ich auf die beweise ohne Folgen pochen??,weil ich hab das gefühl,das foto könnte bei 160 unsauber o.ä. sein....

By MrMurphy (217.227.8.26) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 23:52:

Was für Folgen sollte denn das haben? Das ist einfach die Taktik der Behörden.

Die sind sich wegen der Sonnenbrille wahrscheinlich nicht sicher, wer gefahren, ist. Dem Alter nach kommst du erst mal grundsätzlich in Frage, Sohn des Fahrzeugshalters paßt auch.

Ein Widerspruch ohne Begründung bringt erst mal nur etwas Zeitgewinn. Wenn er nach einer gewissen Zeit nicht nachbegründet wird, wird er verworfen. Wenn du Beweismittel anforderst, ist das natürlich keine Begründung. Da hättest du zum Beispiel angeben müssen, das du ganz woanders gewesen bist. Deshalb ist nach einiger Zeit der Bußgeldbescheid nacbgekommen.

Das Foto müssen sie dir nicht mitschicken. Also bekommst du erst mal den Bußgeldbescheid. Wenn du jetzt Widerspruch einlegt wirst du die Möglichkeit bekommen, das Foto bei den Behörden oder der Polizei anzuschauen. Im Gegenzug können die dann gleich dich anschauen.

Das ist ne einfache aber wirkungsvolle Masche, um die Albertomethode auszuhebeln. Außerdem muß die Polizei nicht mehrmals vor deiner verschlossenen Wohungstür stehen (und das auch noch im Winter).

Wenn du das Foto sehen willst, ohne das die Behörden dich sehen, mußt du wohl einen Anwalt einschalten. Dem werden sie das wohl zuschicken müssen.

By Daniel (172.139.199.96) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 10:17:

kann ich da wenigstens zu meiner regionalen polizeidienststelle oder muß ich da zu den bayern....naja werd erstmal nen safigen brief verfassen,nen alibi erfinden, und mit dem anwalt drohen...mal sehn ob se dann das Foto schicken.........


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