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Bußgeldbescheid

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Bußgeldbescheid
By watislos (134.95.70.219) on Freitag, den 13. Dezember, 2002 - 14:46:

Hallo Leute,

hoffentlich kann mir einer helfen. Also ich bin von einem Staren Kasten geblitzt worden und habe auf ein Bußgeld gewartet. Was aber kam war direkt ein Bußgeldbescheid in Höhe von 43,12 Euro. 25 Euro Geldbuße + 12,50 Euro Kosten des Verfahrens und 5,62 Euro Sonstige Auslagen. Daraufhin habe ich direkt, habe ich denen geschrieben, dass ich noch kein "erstes" Schreiben, indem nur das Bußgeld enthalten war, erhalten habe und nur das Bußgeld überwiesen. Ich dachte, dass damit alles erledigt war. Nun erhalte ich ein Schreiben:

"bezugnehmend auf Ihr o.g. Schreiben teile ich Ihnen mit, daß nach § 56 Ziffer a(OWiG) kein Anspruch auf die Erteilung einer Verwarnung besteht.

Hiernach ist es bedeutungslos, ob die Verwarnung nicht zustandegekommen ist, weil der Betroffene damit nicht einverstanden gewesen ist oder das Verwarnungsgeldangebot ihn nicht erreicht hat oder sonstige Gründe dies verhindert haben (Köln VRS 75,219,221 m. zust. Anm. Göhler NStZ 89,64)

Daher bleibt mein Bußgeldbescheid vom 20.11.02 bestehen. Ich bitte um Mitteilung, ob ich Ihr Schreiben als Einspruch werten soll."

Was soll ich dazu sagen? Die Post hat Mist gebaut und ich darf es ausbaden!? Was kann ich nun machen? Muß ich nun doch insgesamt 43,12 Euro zahlen? Bitte um Rat! Vielen Dank im voraus!!!!

By Alberto (62.224.100.111) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 11:10:

Schwieriger Fall - habe ich noch nicht erlebt.
Auf alle Fälle solltest du gegen den Bußgeldbescheid erst mal einen fristgerechten ordentlichen Einspruch einlegen... dann würde ich darauf verweisen, daß es sich bei 25 Euro um ein Verwarnungsgeld und nicht um ein Bußgeld handeln muß - das man gerne bereit ist, zu bezahlen.

Die gebühren für das Bußgeldverfahren seien ungerechtfertigt, da ein solches Verfahren erst eröffnet werden darf, wenn eine Verwarnung unbeachtet geblieben ist. Diese aber habe man nicht erhalten, weshalb die Behörde bitte nachweisen möge, daß sie eine solche ordnungsgemäß abgeschickt habe..

Und genau hier beginnt nun das Problem...

Haben die nämlich eine Verwarnung abgeschickt, so müssen sie wiederum nicht beweisen, daß diese auch angekommen ist - will heißen, falls sie auf dem Postwege verloren gegangen ist, hat man Pech gehabt.
Für die Behörde stellt sich dieser Fall nämlich genau so dar, wie wenn einer die Verwarnung einfach ignoriert hätte - dieses würde dann nämlich in der Tat zu einem Bußgeldbescheid führen.(mit Verfahrenskosten)

Deshalb - nett hinschreiben, daß man wirklich keine Verwarnung erhalten habe und diese ansonsten dofort akzeptiert und bezahlt hätte. Man bietet ohne großen weiteren Aufwand an, diese 25 Euro zu bezahlen (möglicherweise gleich einen Scheck beilegen. Lösen die ihn ein, ist die Sache erledigt.


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