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Köln RTichtung Frankfurt ... 100 statt 40!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Köln RTichtung Frankfurt ... 100 statt 40!
By Martin (217.82.32.19) on Sonntag, den 8. Dezember, 2002 - 12:23:

Hi,

Köln Rtg. Frankfurt. Rechte Seite 40, die anderen beiden 100. Die linken Seiten sind für LKWs gesperrt. D.h. die Rechte Spur ist für LKWs gedacht, und die sollen 40 fahren, weil es dort stark bergab geht.
Dennoch .. es steht nicht eindeutig da das es nur für LKWs gilt!
ABER ... es war nacht und die autobahn frei. Und ich halte mich ans rechtsfahrgebot ... muß ich deshalb 40 fahren? Auf alle Fälle hat es geblitzt .. mit genau 100.
Die sortieren das Bild aus, oder?
Gruß
Martin

By -GAST- (217.226.107.242) on Sonntag, den 8. Dezember, 2002 - 14:54:

Hallo,

gestern Abend sind wir dort auch auf der rechten Spur geblitzt worden. Es ist eine unverschämtheit. Wir haben es so intepretiert, dass die LKWs 40 fahren sollen und die Autos 100.

Es steht doch dort, dass LKW 40 fahren sollen, oder? Dann gilt es meiner Meinung nach doch nur für LKWs?!

Was ist, wenn ich in der mittleren Spur war (wo ich 100 fahren darf) und auch die rechte Spur gewechselt habe und grade in dem Moment wo ich auf der rechten Spur war und meine Geschwindigkeit herabsetzen wollte geblitzt worden bin? Ich kann doch nicht sofort, wenn ich auf die rechte Spur wechsel, von 100 auf 40 auf einmal reduzieren?!

Ich werde sofern ich was von der Polizei bekommen sollte, mein Anwalt einschalten.

Ciao

By lexA (80.138.156.242) on Sonntag, den 8. Dezember, 2002 - 16:04:

Es steht doch dort, dass LKW 40 fahren sollen, oder?

NEIN! Es steht da, daß auf der rechten Spur generell maximal 40 km/h schnell gefahren werden darf. Das ist ein himmelweiter Unterschied...

Soweit ich die Örtlichkeit kenne (Elzer Berg, nicht wahr?!), wird schon lange vor den Schilderbrücken mit den Geschwindigkeitsmeßgeräten darauf hingewiesen, daß auf der rechten Spur die zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h beträgt. Ein Zusatzschild "LKW" steht da nirgends, daher gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h für alle Fahrzeuge.
Es gilt in diesem Falle aber § 42 Abs. 6 Nr. 1d - sprich: du darfst auch den mittleren Fahrsteifen benutzen, wenn auf der rechten Spur - auch nur hin und wieder - ein Fahrzeug fährt.

By Martin (217.82.32.19) on Sonntag, den 8. Dezember, 2002 - 16:11:

aber es steht auch irgendwo, daß es gute gründe für jegliche geschwindigkeitsbegrenzung geben muß .. und da die fahrbahnen gleich sind (d.h. die rechte ist nicht schlechter) ... ist der grund wohl offensichtlich!
Oder ist die Unfallgefahr mitten in der Nacht auf der rechten spur größre als auf der linken?

By Nachtkutscher (62.180.214.214) on Sonntag, den 8. Dezember, 2002 - 17:23:

lexA hat erstmal recht... Das Thema Elzer Berg wurde hier schon öfter behandelt - mußt mal suchen!

wenn jemand mit "guten Gründen" ankommt, kann diese "40" sowieso weg - wegen dieses läppischen 5% Gefälles ist das nun wirklich übertrieben...

Mit dem PKW kann man es dort (bei freier Bahn) nur falsch machen:
- rechts zu schnell fahren, oder
- gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen...

(Oder natürlich rechts mit 40 den Huckel runterkrabbeln und sich zum Löffel machen)

By -Gast_ (193.243.189.120) on Montag, den 9. Dezember, 2002 - 10:59:

Hallo,

habe eben bei der Autobahnmeisterei Idstein angerufen. Die sind dafür zuständig. Habe die Info bekommen, dass Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 auf der rechten Spur für LKWs gelten und die Autos die auch geblitzt werden aussortiert werden. Die Anlage auf der rechten Spr kann manchmal nicht die unterscheidung zwischen einem PKW und LKW machen und fotografiert somit alle.

Also bekommen die Autos die 100 auf der rechten Spur gefahren sind, nichts.

Nochmal Glück gehabt.

Ciao

By Martin (193.17.96.34) on Montag, den 9. Dezember, 2002 - 11:18:

@gast

Super! Danke.
Dann werde ich mich jetzt immer blitzen lassen .. ist doch ein nettes gefühl ;-) .. ich meine keinen Anhörungsbogen dafür zu bekommen ;-)

Gruß

Martin

PS: auf die Idee hätte ich ja auch mla kommen können ;-)

By Nachtkutscher (62.180.208.220) on Montag, den 9. Dezember, 2002 - 18:56:

@gast
Dan frag doch mal, ob Du das Foto trotzdem bekommst. Die brauchen es ja nicht und Du kommst sicher nicht billiger zu nem Blitzfoto... ;-)

Rein rechtlich gilt die "40" für alle - PKW aussortieren ist ne Art Kulanz, da es ja eigentlich sinnlos ist.


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