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Bei 26 zu schnell vom aussageverweigerungsrecht gebrauch machen?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Bei 26 zu schnell vom aussageverweigerungsrecht gebrauch machen?
By Anonymus (213.7.220.180) on Donnerstag, den 14. November, 2002 - 23:54:

hallo zusammen!
mein problem steht hier wahrscheinlich schon zigmal beschrieben, aber ich find mich hier irgendwie nicht zurecht. die fälle sind dann doch immer ein kleines bisschen anders gelagert.

ich bin ausserorts mit dem wagen von meiner mutter mit 126 statt der erlaubten 100 geblitzt worden! das bedeutet 50 euro/3 punkte. jetzt hat meine mutter ein schreiben mit foto bekommen, in dem steht, dass sie ohne zweifel nicht der fahrer ist und diesen möglichst benennen soll. auf dem foto bin ich mehr oder weniger gut zu erkennen. (wenn mir ein polizist mit dem foto in der hand gegenüberstehen würde, würde er mich wohl identifizieren, da ich eine ziemlich markante brille trage, nehme ich an.)

meine frage ist jetzt: hat man durch den gebrauch des aussageverweigerungsrechts chancen um bussgeld und punkte herumzukommen oder tut man sich bei so relativ geringen konsequenzen den ganzen stress besser nicht an? und wie sehr sind die freunde der polizei denn hinter so ein "bisschen" geld her? kommen die wirklich wegen 50 euro zu uns nach hause und befragen unsere nachbarn und so weiter? das kann ich ja bald nicht glauben.

schonmal vielen dank für euro ratschläge!

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 15. November, 2002 - 08:49:

Aussagen würde ich garnichts, warum den Strick selber knüpfen mit dem du gehenkt werden sollst?
Aber die Asphaltförster arbeiten nicht nach Ertrag/Aufwand Überlegungen. Die werden bei euch vorbeikommen, dann dürft ihr halt nicht aufmachen, ist ein lästiges Katz und Maus Spiel. Evtl warten die auch mal auf der Strasse, wenn du zur Arbeit gehst. Wenn es ihnen zu lästig wird, gehen sie aufs Einwohnermeldeamt und vergleichen da Eure Passfotos. Da müssten sie dann normalerweise auf dich kommen, wenn ein einigermassen aktuelles Foto von dir da liegt. Also grosse Hoffnungen machen kannst du dir nicht, aber versuchen das Ding in die Verjährung zu bekommen, sollte man schon.
Du kennst doch die Geschichte der zwei Frösche, die in den Milchtopf gefallen waren: Der eine hat die Hoffnung und das Schwimmen aufgegeben und ist ersoffen. Der Andere hat gestrampelt und gestrampelt und plötzlichs wars Butter und er konnte raushupfen. :)

By Anonymus (62.104.210.101) on Freitag, den 15. November, 2002 - 16:10:

hmmm... aber was ist denn, wenn die dann letztendlich auf mich kommen? - und das werden sie ja relativ wahrscheinlich. seh ich mich dann derselben situation gegenüber als wenn meine mutter mich jetzt direkt als fahrer angibt oder muss ich dann stärkere sanktionen befürchten? also kurz: ich kann bei aussageverweigerung eigentlich nur gewinnen oder genauso bestraft werden als wenn ich mich "stelle", richtig?

By Anonymus (62.104.210.76) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 13:48:

jetzt sagt doch bitte nochmal was! meine mutter muss den lustigen bogen in drei tagen zurückschicken! aussage auf jeden fall erstmal verweigern?

By Koral (217.228.3.84) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 14:47:

@Anonymus

hmmm... aber was ist denn, wenn die dann letztendlich auf mich kommen? - und das werden sie ja relativ wahrscheinlich. seh ich mich dann derselben situation gegenüber als wenn meine mutter mich jetzt direkt als fahrer angibt oder muss ich dann stärkere sanktionen befürchten? also kurz: ich kann bei aussageverweigerung eigentlich nur gewinnen oder genauso bestraft werden als wenn ich mich "stelle", richtig?

Genau richtig! Aber mit "gewinnen" wird nicht viel werden. Denn ein übliches Verfahren ist es, daß beim Halter (hier Deine Mutter) das verwandtschaftliche Umfeld abgesucht wird. Das passiert oft über das Einwohnermeldeamt. Da wird man Dich als Tochter finden und Dir den BuGeBe zuschicken. Besser wäre es, Deine Mutter gibt die Tat zu und legt später gegen den BuGeBe Einspruch ein. So könnte für Dich die Verjährung eintreten (darüber im Forum lesen). Wenn der Atltersunterschied auf dem Blitzfoto nicht gleich zu erkennen ist, würde das gut funktionieren. Ansonsten wäre eine Schwester oder Freundin, die als Scheinfahrer einspringen würde, nicht schlecht.

By Koral (217.228.3.84) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 14:54:

dass sie ohne zweifel nicht der fahrer ist und diesen möglichst benennen soll

Habe ich eben genauer gelesen. Da bleibt dann nur noch die Schwester oder Freundin.


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