Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Fragen zur Geschw.messung per Anstandsmesser auf BAB

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Fragen zur Geschw.messung per Anstandsmesser auf BAB
By PabloPicasso (217.230.82.229) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 15:49:

Hallo,

mein Auto ist, wie viele hier, auf der Autobahn mit 48 zuviel (in 120 Zone) gefilmt worden.

Ich hätte mal eine Frage. Um meine Geschwindigkeit zu berechnen, haben die einfach die Zeit von vor dem Überrollen der ersten Markierung (90 mtr) bis zum vollständigen Überrollen der 2. Markierung (40 mtr) genommen und die 50 mtr dadurch geteilt.

So weit so schlecht...
Heute habe ich Bilder angeschaut. Naja. nicht besonders gut. Aber es sind da auf den Bildern oben so Zahlen eingeblendet:

1:10:58:19 (beim ersten Bild)
1:10:59:26 (beim zweiten Bild)

1. Frage:
Was bedeuten die denn nun genau ?
Wenn das wie vermutet die Zeit ist (mit hundertsteln), dann stimmt aber die eingestellte Uhrzeit nicht (War nämlich weder um 13:10 Uhr noch um 01:10 Uhr sondern um 8:10 Uhr.

2. Frage:
Wenn das wie angenommen die Zeiten sind, dann kommt auch haarscharf als Ergebnis 168 km/h raus. Genau die angelastete Geschwindigkeit.
Aber was ist denn dann mit der, lt. BuGeBe angeblich berücksichtigten Meßtoleranz ? Irgendwie ist das alles etwas seltsam hier.

Für "sachdienliche" Hinweise wäre ich dankbar. ;-)

Viele Grüsse
Pablo

By StEw (217.225.37.91) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 20:16:

Es viele versch Möglichkeiten auf diese Weise die Geschwindigkeit zu ermitteln. Wahrscheinlich ist bei Dir, dass es sich bei den oben eingeblendeten Zeiten um die Aufnahmedauer des Gerätes handelt. Demnach wäre es so, dass die Kamera zum Messzeitpunkt 1h10min lief. Sollte dem nicht so sein, und es soll, wie es bei einigen Kameratypen ist, die Uhrzeit sein, so ist die gesamte Messung nichtig (wer ncht einmal die Zeit einstellen kann, dem kann nicht zugetraut werden die Kamera ordnungsgem zu bedienen)
Die Messtoleranz beträgt mE 5% vom gemessenen (hier 168km/h) Tempo. Es gilt nun festzustellen welche Messart vorlag, ob es die zeit war die Angezeigt wurde und ob die 48km/h bereits abzügl der 5% gelten. Dies geht mE noch nicht klar hervor. Ich hoffe nun, dass Du dich zu der angelasteten OWi noch nicht geäußert hast. Dann ist es sowieso egal.
MfG
StEw

By PabloPicasso (217.230.82.229) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 20:36:

Naja...

Wie man's nimmt. Leider war der eigentliche AB (wirklich) nicht bei mir angekommen. Und ich habe nur die Einladung zur Vernehmung bekommen.

Da ich das erste mal so ein Ding bekommen habe, bin ich der dann auch gefolgt. Die Polizisten waren sich aber nicht sicher ob ich das bin.
Ich habe gesagt, "Ich erkenne mich nicht wieder", und "die Tat wird nicht zugegeben". Außerdem "Keine weiteren Angaben".

Dann kam als nächstes ein BuGeBe. Daraufhin war ich die Bilder anschauen. Auch nicht besser, als das, was die Polizisten hier schon hatten. Aber der Haupkommisar meinte, die im Labor würden schon noch besseres liefern können um mich zu entlasten. Mal schauen.

Aber was eben nicht passt: Wenn das die Zeiten sind, dann ist da auf jeden Fall eine Differenz von 1,07 Sekunden. Ich habe im Internet einiges zum Auswertverfahren gefunden. Da es 50 mtr von Markierung zu Markierung sind, ergibt das genau 168,22 km/h. Genau die werden mir vorgeworfen. Angeblich wurde die Toleranz schon berücksichtigt. Das kann aber in diesem Fall gar nicht sein. Weil eben die Zeiten der beiden Bilder genau so weit auseinander sind.

Wenn man da nun die 5% (so viel ? Ich dachte 3 km/h unter 100 und 3% wenn's drüber ist) abzieht wäre es kein Fahrverbot mehr. (160,21 km/h)

Alleine schon, daß die behaupten die Meßtoleranz wäre weg, aber die Zeitdifferenz auf den Bildern genau den vorgeworfenen Wert ergibt ist doch seltsam.

Ich habe auf jeden Fall erst mal Einspruch eingelegt und warte auf das Verfahren.

By PabloPicasso (217.230.82.229) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 21:10:

Habe eben noch durch das Archiv gestöbert...

Da steht drin, daß bei der Abstandsmessung die Überhänge der Fahrzeuge (von der Hinterachse des Vordermannes bis zur Vorderachse des hinterher Fahrenden) als Toleranz gelten.

Wie kann es denn dann sein, daß, wenn diese Methode zur Geschwindigskeitsmessung herangezogen wird, plötzlich jegliche Toleranzen wegfallen. Zumal die Zeitgeber dieser Abstandsmessgeräte lt. einem Artikel auch noch eine Anomalie besitzen, die zusätzlich eine Ungenauigkeit von 2 hundertstel Sekunden reinbringt.

By StEw (217.225.37.91) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 21:36:

Das 5% (bei >100km/h) abgezogen werden, weiß ich definitiv von mobilen "Blitzen", von dieser "Überhangtheorie" habe ich noch nichts gehört, werde mich informieren und erneut melden.
Definitiv sind es auch unter 100km/h 3 km/h Toleranz.
Gruß,
StEw

By PabloPicasso (80.136.254.208) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 22:45:

Danke schon mal.

Ich habe im Internet noch ein paar Artikel gefunden, die besagen, daß bei der Brücken-Abstandsmessung eine Toleranz im Geschwindigkeitsbereich nicht eingerechnet wird, da die Messung des Abstandes der beiden Fahrzeuge von Hinterachse des Vordermannes zur Vorderachse des Auffahrenden durch den Wegfall der Überhänge der Fahrzeuge (Kofferraum und Teile der Motorhaube) schon zu Gunsten des Betroffenen ausfällt und das wett macht.

Allerdings steht da nirgends was, daß man die Toleranz auch weglassen darf, wenn man es NUR zur Geschwindigkeitsmessung hernimmt.

Ich denke ich habe hier extrem gute Chancen zumindest aus dem Fahrverbotsbereich rauszukommen.
Allerdings ärgert es mich, daß ich dazu einen Anwalt nehmen muß und auf den Kosten sitzen bleibe, da ich keine Rechtschutzversicherung habe.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page