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Auskunftspflicht einer Firma bzw. Folgen bei Verweigerung ?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Auskunftspflicht einer Firma bzw. Folgen bei Verweigerung ?
By Katz (62.155.184.138) on Montag, den 11. November, 2002 - 13:37:

Hi,

die Suchfunktion hat mich bei folgendem Problem leider nicht weitergebracht:

Ein Kollege ist dienstlich unterwegs gewesen und mit einem Leihwagen + 30 Mitte September geblitzt worden. Das Foto ist so grottenschlecht, daß man mit gutem Gewissen behaupten kann, den Fahrer nicht zu erkennen.

Die Leihfirma hat den AB an unsere Firma weitergeleitet. Der Fahrer selbst ist noch ca. 3 Wochen im Urlaub.

Wir wollen dem Kollegen seinen Lappen gerne erhalten, aber wenn ein Fahrtenbuch o.ä. droht, wird's schwer.

Sind wir nach 8 Wochen noch auskunftspflichtig ?Der Kollege selbst würde den AB erst nach den berühmten 3 Monaten erhalten. Gilt das trotz AB an Leihfirma und unsere Firma als verjährt ?
Bleibt sonst nur die Alberto-Methode ?

Danke und CU
Katz

By Landy (80.131.76.27) on Montag, den 11. November, 2002 - 14:49:

@ katz

Na, das ist wirklich nicht schwer für euch.

Fahrtenbuch droht nicht mehr, da dieses nur erteilt werden kann, wenn der AB innerhalb der ersten 2 Wochen beim Halter ist.

Ihr müsst einfach - da ihr auch gefahren sein könntet - von eurem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen.

Wahrscheinlich wird dann aber in nächster Zeit öfter mal die Polizei bei euch in der Firma hausieren gehen - WICHTIG ist nur, dass sie den wirklichen Fahrer nicht zu Gesicht bekommen, dann wäre er identifiziert.

Die Firma und alle Mitarbeiter muss einfach kollektiv die Aussage verweigern und sonst nichts sagen.

Dann verjährt die Sache recht schnell.

By Fahrer (80.128.224.209) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 09:37:

@Landy

genau richtig!

komplett Aussage verweigern und fertig.
Am besten schriftlich auf den AB:

"Da wir von der Firma XY alle als Fahrer in Betracht kommen könnten machen wir hiermit von unserem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch."

By Katz (217.4.62.105) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 19:54:

Hi,

danke erstmal für die Tips. Da Firma und "Tatort" in völlig verschiedenen Bundesländern sind und auf dem Foto nicht mal zu erkennen ist, ob's ein Fahrer oder eine Fahrerin war, glaube ich nicht, daß die grünen Männchen vorbeischauen.

Ich schätze mal, daß gegen die Formulierung "alle in Betracht kommen" der Obermufti was haben wird, aber was sinngemäßes mit dem Hinweis "nicht mehr feststellbar" wird's wohl werden.

CU & THX


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