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Selbst Verkehrszeichen anbringen...

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Selbst Verkehrszeichen anbringen...
By StefanM (80.136.253.135) on Sonntag, den 10. November, 2002 - 21:38:

Es geht natürlich mal wieder nicht um mich.
Weil sowas wäre zum Einen strafbar zum Anderen verwerflich.

Aber wie sieht es denn aus, wenn man auf einer bestimmten Strecke mit durchgehender 120 Beschränkung geblitzt wurde und danach wenn man den BuGeBe schon hat, selbst ein Zeichen zur Aufhebung aller Streckenverbote oder auch nur die durchgestrichene 120 davor baut. ( Natürlich ohne Fingerabdrücke drauf ;-) )

Dann sollte der Einspruch mit Hinweis auf dieses Schild doch klar gehen. oder ?

By MrMurphy (217.81.77.249) on Sonntag, den 10. November, 2002 - 23:20:

Ein Versuch lohnt sich immer, du kannst dann ja berichten, wie es ausgegangen ist.

Ich gucke grade Columbo und deshalb gehen mir da so ein paar klitzeleine Fragen durch den Kopf, die mich an deiner Stelle von dem Vorhaben Abstand nehmen ließen. Aber ich bin auch nicht besonders mutig.

Als beamteter Schreibtischtäter würde ich mir, wenn ich deinen Widerspruch vor mir hätte, einige Fragen stellen:

- Warum ist das "falsche" Schild zu der Zeit der Messung und auch in den Tagen danach weder der Polizei noch dem Straßenbauamt aufgefallen? Die fahren dort schließlich regelmäßig vorbei und achten auf solche Sachen.

- Warum hast du nicht gleich nach der Messung deswegen Widerspruch eingelegt? Oder war das eine feste Meßeinrichtung und der Bußgeldbescheid ist das erste Schreiben vom Amt?

- Du wirst nicht der einzige gewesen sein, der an dem Tag dort geblitzt wurde, die Radarfallen werden ja schließlich dort aufgestellt, wo sie möglichst viel Geld bringen. Warum hat sich aber kein anderer, der an dem Tag dort geblitzt wurde, auf das Schild berufen?

Na ja, sind nur ein paar theoretische Fragen, auf die wirkliche Beamte wohl kaum kommen werden. Also frisch ran ans Werk.

By alex (62.134.81.56) on Montag, den 11. November, 2002 - 13:34:

http://www.seton.de

Hier gibt es amtliche Verkehrsschilder in jeder Ausführung. Werden auch an privat-Personen verkauft (z.B. fürs privat-Gelände) ...

Ciao,
alex

By Driver (217.5.2.17) on Montag, den 11. November, 2002 - 20:42:

Es ist doch alles viel einfacher. Ein Anruf der Bußgeldstelle bei der Verkehrsbehörde genügt und schon ist geklärt, daß dieses Verkehrszeichen von der Verkehrsbehörde nie angeordnet wurde. Schon hat StefanM ein paar klitzekleine Probleme.

By StefanM (80.136.244.226) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 15:29:

Warum sollte ich ?

Immerhin sind wir in Deutschland und jeder gilt solange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Und da sollten die sich schwer tun.

Und für die übrigen Verkehrsteilnehmer sieht ein illegal angebrachtest Verkehrsschild genauso aus wie ein legal angebrachtes.

Ergo gilt das erst mal für alle. Ansonsten könnte ja jeder, der geblitzt wurde die behördliche Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung anfordern!

By Fahrer (80.128.224.5) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 15:46:

@Stefan M

seh ich eigentlich genauso.
Wenn Du das sofort und unverzüglich aufstellst dann kann das sehrwohl klappen.

NUR:Das ganze ist nicht ohne Risiko.
Falls Du erwischt wirst siehts düster aus.
Du wirst wegen einer Straftat angeklagt und wahrscheinlich auch verurteilt
Allein dafür gibts wahrscheinlich auch noch Punkte als Bonbon obendrauf
(gefährlicher Eingriff in den strassenverkehr)

Und dann auch noch der Elch-Aspekt:

Wenn nun jeder einzelne nach billigem Ermessen vorhandene Verkehrsschilder korrigiert, wird die tägliche Teilnahme am Strassenverkehr zum Sebstmordtrip.


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