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22km/h zu schnell in der probezeit

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 22km/h zu schnell in der probezeit
By sebi57 (217.225.71.229) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 12:03:

Ich bin am 7.7 mit dem wagen von meiner mutter mit 22km/h zu schnell geblitzt worden, da ich noch in der probezeit bin müsste ich also zur Nachschulung.Meine mutter hat auf den AB nicht geantwortet und weil bis heute nichts weiter gekommen ist dachte ich die sache ist verjährt.
Jetzt ist heute ein typ vom Ordnungsamt gekommen und ich hab ihm auch noch die tür aufgemacht.Ich hab ihm gesagt ich kenne denjenigen aut dem Foto nicht, wenn er nicht total blöd ist sollte er mich aber erkannt haben.Können die mich jetzt noch drankriegen oder ist die sache verjährt?

By Landy (80.131.76.17) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 13:07:

@sebi

Wenn du in den nächsten 6! Tagen nichts bekommst, ist es definitiv verjährt (3 Monate + 14 Tage Postweg).

Kommt auch darauf an, wie gut das Foto ist, eigentlich reicht es, wenn er dich identifiziert - mit einem Kollegen als Zeugen. Hatte er den?

Falls nicht, kann es sein, dass er nochmal - mit Kollege - bei dir auftaucht. Dann bitte nicht die Türe öffnen (lohnt sich).

By Hubert (134.91.150.7) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 13:37:

Wenn das am 7.7 passiert ist, verjährt die Tat am 7.10. Also muss am 6.10. gegen Dich ein BuGeBe oder ein AB erlassen worden sein. Wenn er also am 15.10 erst bei Euch auftaucht, spielt das keine Rolle mehr. Es sei denn, er würde den BuGeBe oder einen AB illegalerweise rückdatieren. Geht aber, wie ich mir in einem anderen Thread erklären lassen hab, kaum. Wahrscheinlich wollte er nur mal sehen, ob es nicht doch Deine Mutter war. Gegen sie verjährt es ja durch den AB erst später. Wenn trotzdem was kommt auf jeden Fall Einspruch einlegen.

By sebi57 (217.225.70.22) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 10:22:

Vielen Dank
Er hatte keinen Zeugen und ich werde keinem mehr die Tür aufmachen.

By Hubert (134.91.150.7) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 11:31:

Ihr macht alle den gleichen Fehler: Er braucht keinen Zeugen! Erstens ist er Beamter des öffentlichen Dienstes und hierzu explizit vereidigt worden. Zweitens hätte er nichts davon zu lügen, Du aber schon. Folglich würde Ihm, der ja bloss Zeuge ist mehr geglaubt, als Dir als Beschuldigten. Trotzdem sieht es eigentlich sehr gut aus.

By farendil (217.235.41.201) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 21:32:

@hubert: Er braucht keinen Zeugen!
nein, hier muß ich dir widersprechen.
theoretisch ist ja alles richtig.
aber wenn du dem richter so eine räuberpistole auftischst, dann wird der schon mehr als nur stutzig werden!

der ab müsste vor dem besuch ausgestellt worden sein.
-wieso kommt er dann noch vorbei - es gibt schließlich einen beshculdigten?
-wieso kommt er nach der verjährung vorbei, wo doch für alle anderen außer denen, gegen die die verj. bereits unterbrochen wurde die tat nicht mehr angelastet werden kann.
-wie will er sebi vor seinem besuch identifiziert haben? ein bild vom ewma? - dann gäbe es ein schreiben des ewma mit einem datum in der akte.

kurz: sebi ist aus dem schneider!


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