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Verjährung... mal wieder ;)

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährung... mal wieder ;)
By Domi (217.83.194.194) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 15:11:

Hi!

Ich bin im April geblitzt worden, Auto meines Dad's, Dad hat das ganze zum Anwalt gegeben, am 16.7.02 stand dann ein Beamter in Zivil vor meiner Tür, meine Schwester hat ihm aufgemacht und mich geholt (obwohl wir ihr alle 100000x gesagt haben sie soll sagen ich bin nicht da). Naja, identifiziert, ich habs zugegeben, war dann auch eindeutig, auf dem Foto hat man mich sofort erkannt.
Aber nun zum Knackpunkt: Das Ganze ist jetzt ja fast 3 Monate her - wie sieht das da mit der Verjährung aus? Ich habe bis heute noch nichts bekommen (kein AB, kein Bußgeldbescheid etc., einfach nichts). Soweit ich mich erinnern kann habe ich an der Tür nichts unterschrieben (ich bin mir aber nicht 100%ig sicher), wenn dem also nicht so war hab ich den Beamten nie gesehen.

Aber selbst wenn das mit der Unterschrift egal ist, 3 Monate sind 3 Monate - dann müsste das ganze doch nächste Woche Mittwoch verjährt sein oder?

By ma_ma_kanns (62.153.195.162) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 15:21:

Da sie Dich identifiziert haben, sind es nicht 3 sondern 6 Monate bis zur Verjährung!

Gruß

Martin

By Alberto (62.158.218.180) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 15:29:

Wie kommst du darauf?

Wir sind noch nicht im Bußgeldverfahren..... erst, wenn dieser kommt, gelten die 6 Monate.

Es könnte sein, daß man den Vorgang trotzdem verschlampt hat.

By Hubert (134.91.150.7) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 15:35:

Ist meines Erachtens nicht richtig. Die sechs Monatsfrist gilt ab Austellung des BuGeBe. Innerhalb von sechs Monaten muss das BuGe rechtskräftig, bzw. erneut verjährungsunterbrechende Massnahmen (z.B. Weiterleitung ans Gericht, ...) eingeleitet worden sein. Da Dich der Polizist persönlich mit der Tat konfrontiert hat (danke da nochmal Deiner Schwester) startet theoretisch die Verjährung gegen Dich ab dem 16.07.02 => 16.10.02 + zwei Wochen Postlaufzeit. Wenn also der Sachberabeiter am 16.10.02 ein BuGeBe gegen Dich erlässt, so kann dieser, wenn auch später erst bei Dir im Briefkasten, noch relevant sein. Also abwarten.

By Hubert (134.91.150.7) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 15:36:

Mein Posting bezog sich auf ma_ma_kanns. Alberto war etwas schneller.

By nicole (213.182.141.213) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 15:49:

@hubert
trotzdem liegst du nicht ganz richtig.
die 6 monate gelten nur ab ausstellung des bugebe, wenn dieser binnen zwei wochen zugestellt wird. sonst gilt erst das datum der zustellung als unterbrechend und dann kann das ganze manchnmal schon durch sein.

By Hubert (134.91.150.7) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 16:36:

@Nicole
Stimmt. Natürlich gilt für die Rechtskraft des BuGe der Tag der Zustellung. Für Die Verjährung aber der Tag der Ausstellung. Wie sieht es denn jetzt mit weiteren Massnahmen aus? Wenn also von der BuGeStelle um Amtshilfe gebeten wird und die zuständige Polizeidienstelle Hausbesuche macht ?? Startet die Dreimonats-Verjährung dann neu oder nicht ?? Meine das hier irgendwo mal gelesen zu haben, glaub sogar von farendil.

By Fahrer (80.128.224.187) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 16:38:

Wenn der Freund und Helfer den Betroffenen besucht und der so erstmalig mit der Tat konfrontiert wird dann ja.

By Hubert (134.91.150.7) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 16:42:

@Fahrer
Ja richtig, aber was ist, wenn man zuvor (trifft hier zu => Deadline 16.10.02 + Postlaufzeit) bereits einen gegen sich gerichteten AB bekommen hat ?

By Hubert (134.91.150.7) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 16:54:

Um evt. Unklarheiten zu beseitigen: Die Klammer haette bei "Ja richtig" stehen muessen.

By Fahrer (80.128.226.226) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 17:00:

http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/verjaehrung.php

Dannach nicht , weil der Betroffene den AB schon erhalten hat.Verjährung wurde bereits durch AB unterbrochen.

By Hubert (134.91.150.7) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 17:20:

@Fahrer
Was ist mit dem Punkt: die gesetzlich bestimmte Anhörung einer anderen Behörde durch die Verfolgungsbehörde vor Abschluß der Ermittlungen.

By Domi (217.83.207.146) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 00:16:

hi, erstmal danke für eure antworten :)

einen ab habe ich ja wie geschrieben noch nicht bekommen
aber da unsere bussgeldstelle (also da wo wohl der sachbearbeiter sitzt) nur ~25km weit weg ist und die ihre post da eigtl. wohl mind. 1x täglich abschicken sollten dürfte der brief spätestens am 17. rausgehen und damit 1-2 tage später, also am 19. bei mir sein. also noch genau 1 woche angst :(

By Hubert (217.85.175.171) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 00:46:

Mit der Postlaufzeit ist meines Erachtens nicht nur die Zeit für die Beförderung durch die Post AG gemeint sondern auch die behördeninterne Bearbeitung. Ausschlaggebend ist der Vermerk für den Erlass in Deiner Akte. Wenn hier am letzten Tag ein BuGeBe erlassen wurde, so kann dieser bis zu zwei Wochen später bei Dir im Biefkasten landen. Dies ist natuerlich meist nicht der Fall, allerdings kann so ein Sachbearbeiter, obwohl er es eigentlich nicht darf, auch die Anordnung rückdatieren.

By Domi (217.83.204.229) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 07:18:

na wie toll :(
sowas traue ich nem beamten ohne weiteres zu.. :(

kann ich da nicht irgendwas machen um dem vorzubeugen? wenn der beamte den bugebe unterschreibt, wo wird das dann festgehalten? in meiner akte vielleicht? wenn ja, könnte ich dann nicht am donnerstag da hingehen und akteneinsicht fordern?

aber btw, wenn ein brief 2 wochen braucht um aus dem gebäude da rauszukommen verstärkt das wieder mal mein vorurteil gegenüber beamten, das finde ich echt lächerlich

By Hubert (217.85.167.83) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 10:03:

Machen kannst Du nichts. Das wird natürlich in Deiner Akte festgehalten. Ob Du hingehen solltest ist so eine Sache. Kann ja sein, dass er (zu diesem Zeitpunkt, nicht generell) Dir die Akteneinsicht verweigert. Wenn Du dann weg bist, macht er halt hinterher den Vermerk. Anders ist das natürlich, wenn Du einen Zeugen dabei hast, der dann zur Not beeiden kann, dass in der Akte nichts stand. Allerdings ganz ehrlich, schlafende Hunde soll man nicht wecken. Entspann Dich und warte einfach ab.

Es muss nicht so sein, dass der Brief zwei Wochen lang braucht, sondern es kann.

By Fahrer (80.128.228.143) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 11:19:

Ich würde sagen : Nein -denn
die Polizei ist keine Behörde sondern "Helfer"
der Staatsanwaltschaft.

By piranha (194.95.179.178) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 11:36:

> "Dies ist natuerlich meist nicht der Fall, allerdings kann so ein Sachbearbeiter, obwohl er es eigentlich nicht darf, auch die Anordnung rückdatieren."

> "sowas traue ich nem beamten ohne weiteres zu.."

> "wenn ein brief 2 wochen braucht um aus dem gebäude da rauszukommen verstärkt das wieder mal mein vorurteil gegenüber beamten, das finde ich echt lächerlich"

Leute hört doch endlich auf mit dieser Mär !!

Vor einiger Zeit habe ich hier einmal den komplizierten Verwaltungsablauf beschrieben, leider kann ich den Thread via Suchmaschine nicht wiederfinden (CGI-Fehler, wohl wegen TimeOut?).

Hier nochmal im Telegrammstil:

Um einen Bußgeldbescheid zu erlassen, muß ein "Original" und eine "Erlaßverfügung" ausgestellt werden. Das Original geht unterschrieben an den Betroffenen, auf der numerierten Erlaßverfügung zeichnen die zuständigen Mitarbeiter nacheinander mit Datum mit.

Der ganze Vorgang wird also unterzeichnet vom Sachbearbeiter, dem Gruppenleiter (nach Prüfung) und ggf. dem Referatsleiter (nach Prüfung), jeweils mit Datum und Unterschrift. Danach geht der gesamte Vorgang zur Poststelle. Dortige Mitarbeiter versenden das BGB-Original und vermerken die Nummer und das Ein- und Abgangsdatum in die Erlaßverfügung. Das Abgangsdatum wird mittels (nicht-rückdatierbarem) Datumstempel in die Erlaßverfügung gedruckt.

Diese Erlaßverfügung geht dann zu den Akten, mit allen Unterschriften und dem jeweiligen Unterschriftsdatum einschl. Postein- und ausgangsstempel.

Diese ganze Kette erfolgt sozusagen nach einem Automatismus mit klarer zeitlich-inhaltlichen Zuordnung.

Kommt nun z.B. 1 Woche nach Ablauf der Frist ein Sachbearbeiter auf die idee, dass Datum rückzudatieren, muss er JEDEN (!) in diesen Fall noch involvierten Vorgesetzten "einweihen". Hinzu kommt, dass eine große unerklärbare (!) zeitliche Diskrepanz zwischen dem frisierten Erlaßdatum und dem Posteingangsvermerk der internen Poststelle besteht. Oh wie auffällig!!...

Das alles nur mal so nebenbei. Vielleicht habt ihr jetzt eine kleine Vorstellung, wie das so in einer großen Bußgeldbehörde verwaltungstechnisch abläuft. So oder ähnlich dürfte in deutschen Verwaltungsbehörden gearbeitet werden.

Wenn ich dann hier lese, dass "sowas" den "Beamten ohne weiteres" zugetraut wird, dann geht mit echt die Hutschnur!! Ich will hier nicht behaupten dass immer alles i.O. wäre (Einzelfälle halte ich nicht für ausgeschlossen) - der Verwurf aber, dies sei alles gang und gäbe bzw. kinderleicht ist einfach nicht haltbar.

MfG

By Hubert (134.91.150.7) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 13:21:

@Fahrer
Der Begriff Behörde beschreibt jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
(siehe z.B.: http://www.wdr.de/tv/recht/worte/rw00216.html )

Somit würde ich sagen, dass die Polzei sehr wohl eine Behörde ist. Sogar ein Weitergeben zwecks Amtshilfe an die lokale Polizeistation und damit an eine andere Dienststelle müsste die Verjährung unterbrechen.

@piranha
OK, hört sich alles sehr schlüssig an. Kommt man an diese Daten ( Posteingangsvermerk der internen Poststelle, ...) ran ? Allerdings haben die (professionellen) Bussgeldstellen natürlich in den letzten Jahren durch Kollege Computer aufgerüstet. Die werden wahrscheinlich nach dem Prinzip "earliest deadline first" erst die akuten Fälle bearbeiten. Bleibts also bis zum Schluss spannend.

Trotzdem wurde hier auch schon mal gepostet, dass da in einer Akte Ungereimtheiten waren, die auf ein Rückdatieren schliessen lassen. Da braucht ja bloss ein Bearbeiter jemanden nachträglich auf die Schliche gekommen sein (Albertomethode, ...) und schon fühlt er sich verladen und reagiert menschlich ...

By nicole (213.182.141.213) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 08:23:

@piranha
ich weiß zwar nicht, wo du diesen verfahrensablauf her hast, aber bei uns läufts definiiv NICHT so.
cih unterzeichne den BuGeBe und zwei tage später kommt er ausgedruckt vom rechenzentrum und geht in den postausgang - fertig !

@hubert
das was man gemeinhin als "Polizei" bezeichnet ist genauer gesagt der "polizeivollzugsdienst" und ganz klar Hilfsorgan.
Als polizeigehörde versteht man - in B.-W. - gemeinden, kreisstädte, lras, rps und die ministerien.
die "grüne polizei" arbeitet lediglich im auftrag und zur unterstützung der polizeibehörden ! und wird nur dann entscheidungsbefugt tätig, wenn ein sofortiges eingreifen notwenig erscheint.

mir scheint hier bei dir in einigen teilen ein nicht unbedeutendes teilwissen vorzuliegen - s. auch was ist verjährungsunterbrechend, zustellungsregelung, etc....

By Hubert (217.230.108.35) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 10:42:

@Nicole

Wie ich sehe bist Du mir (ich vermute mal beruflich bedingt) um Längen voraus. Deshalb hier mein eigener Fall mit der Bitte um Korrektur. Verstoss am 07.06.2002, AB mit Datum vom 04.07.2002, Polizei-Hausbesuch durch lokale Ein-Mann-Polizeistation am 31.07.2002 (nicht aufgemacht, noch vier mal erfolglos wiedergekommen): Verjährung bezogen auf AB 04.10.2002 + Postlaufzeit, Verjährung bezogen auf die gesetzlich bestimmte Anhörung einer anderen Behörde durch die Verfolgungsbehörde vor Abschluß der Ermittlungen kurz vor dem 31.10.2002. Sollte die verfolgende Behörde (Autobahnpolizei - Verkehrskommissariat) bloss mit der lokale Polizeistation ein Hilfsorgan (wie z.B. ein Blinddarm ;-) herangezogen haben, so gilt für die Verjährung der 04.10.2002.

By nicole (213.182.141.213) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 12:07:

@hubert
hier hast du meinte volle zustimmung!
der ab ist datiert auf den 04.07.2002, die adresse ist wohl richtig gewesen, da du ihn gekriegt hast, dann gab es höchstwahrscheinlich keine weiteren verjährungsunterbrechenden maßnahmen, d.h., der bugebe muß spätestens am 03.10.2002 unterzeichnet werden.
geht er dir binnen zwei wochen nach unterzeichnung zu, ist die verjährung mit unterzeichung unterbrochen, sollte es länger als zwei wochen dauern, bis du aus dem schneider, da dann erst das datum der zustellung verjährungsunterbrechend wirkt!

By Toby (195.93.65.152) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 15:15:

Ich bin am 20.7.02 geblitzt worden, ein paar Wochen später wurde mir ein AB zugestellt...allerdings sieht das Ding wie ein normaler Brief aus, scheint kein Einschreiben zu sein.
Die "normale" Dreimonatsfrist dürfte ja jetzt um sein.
Oder wurde die Frist durch einen "normalen" Brief unterbrochen?
(Den AB habe ich natürlich nicht zurückgeschickt...und sollte man mich fragen--bekommen natürlich auch nicht)
Hoffe auf baldige Antwort...danke!!

By farendil (217.235.60.44) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 18:40:

@toby: das ausstellungsdatum des a-bogens ist verjährungsunterbrechend.


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