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Baustelle auf der A3

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Baustelle auf der A3
By Alpay (193.103.148.196) on Montag, den 30. September, 2002 - 14:00:

Hallo mich hat es auf einer Baustelle erwischt. War von Ankara nach D´dorf unterwegs nach 24 stündigen Fahrt (3000km) war ich in der nähe von Frankfurt/Wiesbaden es waren sehr viele Baustellen mit 80km/h Beschränkung, habe auch ganz brav 85-90 gefahren, nur bei einem war 60, was ich erst später gesehen habe, erlaubt. Da hats auch geblitzt( ca. mit 90). Es war 3 Uhr nachts richtig am Gießen und neblig. Vor mir waren keine Autos auch kein gegenverkehr wo ich auch zu den Nebellicht noch den Fernlicht anhatte. Nun meine Frage können die auf dem Photo mich identifizieren oder blendet es so starkt dass es nicht geht. Der Wagen ist auf meinem Vater angemeldet.

By AP RÜD (213.6.173.38) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 01:25:

Die Kollegen können Dich auf jeden Fall identifizieren.

In 24 Stunden insges. 3.000 km hinzulegen erfordert schon durchgehend vergleichsweise hohes Tempo bei sehr niedrigen Pausen !
Offensichtlich warst Du um diese Uhrzeit wegen Müdigkeit schon absolut fahruntüchtig, weshalb man Deine Fähigkeit zum Fahren eines KFZ nochmal neu beurteilen sollte. Ich denke da an eine MPU.

Aus diesem Grunde werde ich dieses Posting an die Kollegen der Bussgeldstelle nach Kassel weiterleiten.
Außerdem müssen die Bürger vor verantwortungslosen und gewissenslosen Rasern geschützt werden, insbesondere deshalb, da auf der A 3 zwischen Wiesbaden und Limburg immer sehr viele Tote und sehr schwere Unfälle zu beklagen sind. Hier kann leider keine Gnade gelten. Deswegen muß hier immer hart durchgegriffen werden.

Gruß,
AP RÜD

By faraday (217.225.217.79) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 06:12:

@ AP RÜD

Was fürn Schwachkopf bist du denn ???

By Alpay (195.158.132.164) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 16:26:

@ AP RÜD

faraday hat recht du bist nicht nur Schwachkopf sondern auch ein IDIOT !!! Auf keiner Stelle bei meiner Posting stand das ich die Strecke alleine gefahren habe. Wir waren mit meinem Vater 2 Fahrer, und fahren die Strecke 2 mal im Jahr hin und zurück (also erfahren und kennen die Strecke sehr gut wenn man sich abwechselt und Tankt,weiterfährt geht es sehr gut, ausserden muss man bei einem E270 CDI nur 4 mal tanken kappiert du Idiot !!!!!). Bin bis jetzt nur einmal (ausser diesem Fall) geblitz worden, und das habe ich mit Hilfe meines Anwalts und guten Rat von FARENDIL gegen Österreich gut hinbekommen. ALSO wenn du meine Frage beantworten kannst dann tue es, sonst misch dich garnicht rein, wir brauchen deine scheisse Posting´s net.

By speed_trapped (62.153.226.203) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 18:15:

@alpay
AP_RÜD meldet sich immer zu Wort, wenn jemand in dieser Baustelle geblitzt wurde. Sie liegt sozusagen in seinem "Hoheitsgebiet". (such einfach mal nach einem ähnlichen Posting von einem Fernfahrer, da wollte er ihn gleich nach Kassel melden)

@AP_RÜD
Kontrollier lieber in deinen Dörfern die Bauern, die ohne Helm Moped fahren bzw. die Fahrer mit RÜD-Kennzeichen, die Wiesbaden jeden Tag verstopfen (freu mich schon das ich gleich wieder mit denen im Stau stehe).

Sorry an alle mit RÜD-Kennzeichen, die vernünftig und vorausschauend fahren.

By waterman (62.104.204.66) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 18:27:

@AP RÜD
Die Erleichterung tut gut, gell? Geh lieber `nen Federweißen trinken...

By farendil (217.225.251.47) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 13:06:

@all: keine beleidigungen bitte!

@ap rüd: daß deine sogenannte fachliche qualifikation nciht ausreicht, hier irgendwelche rechtlich richtigen antworten zu geben, wurde schon früher an anderen stellen bemerkt.

und wenn deine einzige art dich hier zuäußern, darin besteht, daß du dich dessen rühmst, hier angeblich spitzeldienst ezu leisten um angeblich andere anzuzeigen, dann denke ich mal ganz genau darüber nach, ob die nutzer dieses forums nciht vor dir geschützt werden müssen.

By speed_trapped (62.153.226.203) on Freitag, den 4. Oktober, 2002 - 07:14:

@all: Den Starenkasten haben die Beamten ja jetzt fein säuberlich eingepackt und zur Seite gelegt. Mal sehen wo der wieder aufgestellt wird, da die Baustelle ja jetzt verlängert wurde.

By Alpay (195.158.132.198) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 23:39:

@ faraday,farandil und all andere Profis,

nun hat mein Vater den AB bekommen: Ihnen wird vorgeworfen am 26.09.2002 um 01:12 wichtig: als Führer des LKW D-..... (obwohl PKW) also bei 60er Baustelle abzüglich Toleranz 29km/h zuviel. Das Photo ist sehr schlecht mitten in meinem Gesicht der Scheibenwischer (was für ein Zufall!!!) und rechte untere Gesichtshälfte mit meinem Hand zugedeckt(war am Rauchen. Habe BuGe_Katalog nachgeguckt es wären 3 Punkte + 50(+18) EUR. Habe Moment 0 Punkte aber bin geschäftlich sehr viel unterwegs, was beim zweiten mal tragischer sein kann.
1-Mein Vater will die Punkte nicht weil er schon welche hat. Mein Schwester fährt nur paar mal im Jahr Auto, sie hat sich bereit erklärt. Aber obwohl das Photo so schlecht ist, kann man erkennen, dass es sich um ein M handelt !!!.
2-kann noch schwach erinnern das ich direkt am Anfang der Baustelle ein LKW überholt habe (damit es bei den engen Spuren nicht schwierig wird) kann das damit zusammen hängen, dass bei dem Schreiben .... als Führer des LKW D-..... steht.
3- ich war nicht angeschnallt wovon im AB garnichts steht kommt das noch im BuGeBe noch dazu.

ich weiss habe zuviel gefragt, ich danke schonmal für jeden Antwort

By farendil (217.235.41.201) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 14:30:

@alpay: 2: nein, das ist wohl eher ein versehen.
3: wird wohl auch nix passieren. das ist nicht immer zu erkennen und es wird auch lange nciht immer nach sowas gekuckt...

By Alpay (193.103.148.196) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 15:19:

@Farendil

Mein Anwalt hat sich das Photo angeguckt, sagte ich sollte nicht mal meine Schwester mit den 3 Punkten belasten. Er meinte ich sollte einfach Nein ankreuzen und ohne Begründung zurückschicken. Er sagte zu 99% wird das Verfahren eingestellt, da auf dem Bild nicht zu erkennen ist (es denkt bei so einem Kopie sei auch der orginale nicht net viel besser). Naja hoffe ich mal das alles so klapt.

By Alpay (193.103.148.196) on Montag, den 4. November, 2002 - 15:54:

Hallo nochmals,

Obwohl mein Vater auf dem AB, Tat wird nicht zugegeben angekreuzt hat und selber auf dem nicht Foto ist, hat er jetzt ein BuGeBe 68EUR+3Punkte(datiert auf 30.10.2002) bekommen- Mein Gott sind die Behörden schnell geworden :-(
Nun werden wir frißtgemäß einspruch einlegen. Womöglich wird er nach 2 Wochen Einladung von der Düsseldorfer Polizei bekommen.
Nach Datum vom Tat tag +3,5 Monate müssen die meinen Namen haben, sonst ist es verjährt, habe ich das so richtig verstanden ???

By Alpay (193.103.148.196) on Montag, den 4. November, 2002 - 16:07:

Kann mir einer sagen, was ich bei diesem Fall ambesten in den Einspruch schreiben soll

Danke im Voraus

By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 4. November, 2002 - 16:08:

Das läuft doch gut so. Das Verfahren läuft erst mal gegen den falschen. Jetzt gilt es, Zeit zu schinden, also auf einen Prozeß ankommen lassen! Dann wird der Vater vor dem Richter irgendwann mit dem Foto konfrontiert. Wenn es wirklich so schlecht ist, kann man von ihm auch nicht mehr (nach weit über 2 Wochen seit Tat) verlangen, daß er sich erinnert, wer an seiner Stelle gefahren ist. Er verweigert zu dieser Frage also jede Aussage. (Auf das Erinnerungsvermögen kann man nicht mehr zurückgreifen.) Bleibt noch das Erkenntnisvermögen. Das scheitert am schlechten Bild. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens ohne Gefahr eines Fahrtenbuchs.

By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 4. November, 2002 - 16:10:

Noch was:
Einspruch zunächst ohne Begründung. Dann verlangt der Anwalt Eichprotokoll des Geräts usw. Dann hat er Urlaub und zieht den Verhandlungstermin hinaus usw.

By Alpay (195.158.132.201) on Montag, den 4. November, 2002 - 22:25:

auf dem gelben Umschlag steht, zugestellt am 02.11. Ich bin mir 100% sicher dass der BuGeBe am Samstag nicht zugestellt sein kann (Briefkasten war leer) also habe ich erst heute bekommen, worauf beziehen denn die Zustellung. Ich dachte für 2 Wochenfrist ist das Poststempel wichtig. Hier steht ...die Frist ist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist bei dieser Behörde eingeht.

MfG, Alpay

By farendil (217.235.45.156) on Montag, den 4. November, 2002 - 23:35:

@smith: genau!

@alpay: Ich bin mir 100% sicher dass der BuGeBe am Samstag nicht zugestellt sein kann
wenn du dir WIRKLCIH sicher bist, so kannst du nur anzeige erstatten. der breif ist per postzustellurkunde und das ist ein dokument.
falsche angaben darauf haben schwere konsequenzen - deshalb bekommst du (normalerweise) auch keinen postler überredet damit irgendwelchen schmu zu machen.


sieh zu, daß der einspruch rechtzeitig da ist.
bei fax hast du da beste karten.
(oder persönlich)

den einspruch so spät wie möglich.


Nach Datum vom Tat tag +3,5 Monate müssen die meinen Namen haben, sonst ist es verjährt
3 monate!
die 14 tage postlaufzeit wären nur für dne fall, daß die behörde das schreiben rechtswidrig rückdatiert.

By Alpay (193.103.148.196) on Dienstag, den 5. November, 2002 - 11:54:

@ smith, @ farendil,

Danke erst mal für die Anworten den Einspruch werde ich erst am 12.11 per einschreiben oder halt am 14.11 per Fax wegschicken. Mal gucken was passiert, wie schnel die Behörde diesesmal reagiert, da nämmlich mein Vater ab 29.11 für 2,5 Wochen nach Türkei fliegt. wenn er zurückkommt haben wir ca 10-11 Tage ab Tattag zur Verjährung. Das ganze ist noch nicht bei der Anwalt, ich habe erstmal nur Rat von ihm geholt aber wäre auch kein Problem da er Rechtschutz hat

MfG , Alpay

By Postler (62.134.80.217) on Samstag, den 9. November, 2002 - 21:51:

Hi,

1.) seit dem 01.07.2002 müssen die PZA's nicht mehr ausschliesslich durch die DPAG zugestellt werden. Auch private Unternehmen können diese seit dem 01.07.2002 zustellen. Du kannst auf dem Außenumschlag aber normalerweise nicht erkennen, durch welchen (privaten) Zustelldienst zugestellt wurde.

Seit neuestem (November) sind bei Zustellungen durch die DPAG aber ein deutliches "V" auf dem Umschlag anzubringen. Du müsstest in diesem Fall also ein solches "V" vorfinden (handschriftlich). Wenn es der Zusteller nicht vergessen hat ...

2.) Es gibt noch eine interne Regelung bei der DPAG.
Wenn Du den PZA einfach so in den Briefkasten wirfst, wird er Dir nocheinmal zugestellt (1. weitere Zustellung).
Jetzt die Besonderheit:
Wenn Du ihn daraufhin wieder in den Briefkasten einwirfst, wird dieser PZA dann an den Absender (=Bußgeldstelle) mit Begleitschreiben zurückgesandt. Was da drin steht weiß ich aber nicht. Was das für Folgen für Dich hat, weiß ich leider auch nicht. Arbeite nicht in dieser Stelle.

Ciao,
Postler


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