Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

190 bei 100/Motorrad Gesicht durch Maske unterm Helm nicht erkennbar

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 190 bei 100/Motorrad Gesicht durch Maske unterm Helm nicht erkennbar
By Stefan (80.131.138.216) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 15:35:

Ich wurde Ende August 2002 mit Motorrad auf Bundesstr. "erwischt".
Foto von vorne und von hinten.
Anhörungsbogen wurde von mir beantwortet:
Nicht zugegeben möchte Fotos sehen da ich mich nicht erinnere gefahren zu sein.
Habe ich gute Chancen der Strafe zu entgehen?
Wenn ja wie?
Bitte um Biker Hilfe...
Danke
Stefan

By Grobi (80.146.165.98) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 15:38:

Keine eindeutige Identifizierung möglich ->
Einstellung des Verfahrens!

Bei der Höhe der Übertretung wird mit ziemlicher Sicherheit ein Fahrtenbuch angeordnet.

So, jetzt können die Elche kommen...;-)

Grobi

By faraday (217.225.219.72) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 15:44:

@ grobi

direkt beim ersten mal ? ich könnte mir aber gut vorstellen daß die beamten einwenig intensiver nachhacken werden. aber direkt nen fahrtenbuch ? das müßte doch ein guter anwalt abschmettern können (wenn vorher kein unsinn mit dem moped passierte)

@ stefan

ich würde mir nen sehr guten anwalt nehmen da es doch einwenig happig ist. es wurden schon mopedfahrer an jediglich 3 gesichtsmerkmalen erkannt. lass aufjedenfall deine mopedklamotten fürn paar wochen im schrank. man weiß nie wer so alles vor der garage wartet ...

By Stefan (80.131.140.5) on Freitag, den 27. September, 2002 - 11:15:

Okay, angenommen ich kenne nen Kumpel im Ausland der das Spiel mitmacht.
Wir sagen mal er ist gefahren.
Das heißt ja das ich jemand genannt habe, mich an den Fahrer erinnere und es somit keinen Anlaß gibt
mir ein Fahrtenbuch aufzubrummen.
Es geht ja darum die 3-Monatsfrist zu überschreiten.
Polizei hat übrigens ab heute nur noch 1,5 Monate Zeit.
Warte übrigens noch immer auf die Fotos von der Polizei! Auf denen kann man aber höchstens meine Augen erkennen (Skimaske). Zudem bei Tempo 190 und geschlossenem Visier!
Ist dann das Fahrtenbuch noch immer ein angehendes Thema für mich?
Habe bisher keine Punkte, oder dergleichen Geschwindigkeitsverstöße.
Danke für Eure Anteilnahme und Tips!!!!

Stefan

By farendil (217.225.249.12) on Freitag, den 27. September, 2002 - 21:31:

@stefan:
Okay, angenommen ich kenne nen Kumpel im Ausland der das Spiel mitmacht.
und - die behörde muß das erst mal glauben. das ist bei auslaändern grundsätzlich nciht der fall.

Das heißt ja das ich jemand genannt habe,
dazu brauchst du keinen ausländer

mich an den Fahrer erinnere
an den FAHRER? oder an den, dem du das fahrzeug geborgt hast????

Warte übrigens noch immer auf die Fotos von der Polizei!
ukm dann zu sagen, daß es ein anderer ist... klasse! vorsätzliche beschuldigung eines unschuldigen....

Auf denen kann man aber höchstens meine Augen erkennen
wozu dann einen anderen fahrer angeben??

By faraday (217.225.220.76) on Freitag, den 27. September, 2002 - 21:53:

jaja, immer diese freunde im ausland.

wenn man das unbedingt machen will, dann sollte doch wenigstens der freund persöhnlich im land X den bogen ausfüllen und mit der einheimischen post zurück zu BRD schicken. die vielen briefmarken und stempel machen bestimmt eindruck, dann könnte es vielleicht klappen.

By Chris (144.41.153.68) on Samstag, den 28. September, 2002 - 11:49:

@stefan:
kann farendil nur zustimmen. du bist auf einem guten weg, dir ärger an den hals zu hängen.

auch hier nur eine kleine frage: ist es nicht ein wenig riskant, 190 zu fahren, bei 100 erlaubten? damit rechnet kein autofahrer und als 2-rad-fahrer hat man immer die schlechtesten karten...

By Steff (217.227.150.69) on Samstag, den 28. September, 2002 - 15:37:

Okay sorry Chris aber die 190 "man" nicht rückgängig machen! Auf dem Bike geht das eben schneller als Du denkst.
... wird bestimmt nicht wieder vorkommen.
Faraday:
Das mit dem ausländischen Freund hat ne Anwältin empfohlen. Angenommen,
Sobald man die Fotos hat(ca nächste Woche), sagt man das Motorrad verliehen zu haben, nennt Freund im Ausland. Bis dann sind wieder 2 Wochen vergangen.
Dann hat Polizei noch ca 1 Monat und 1 Woche Zeit.
Anwältin sagt: Dafür ist die Zeit zu knapp und das schaffen sie nicht rechtzeitig vor Ende der 3 Monatsfrist.
Kumpel im Ausland ist auch informiert.
Was könnte ihm passieren wenn er es zugeben würde?

By Chris (144.41.3.26) on Samstag, den 28. September, 2002 - 17:50:

@steff:
was solls, ich glaube nicht, dass du deinen zweiten satz ernst meint. aber ok.

deine anwältin stiftet dich zu einer straftat an, herzlichen glückwunsch. für den fall, daß die behörde die fotos abgleicht, stehen die chancen gut, daß du ein strafverfahren am hals hast. aber das hat farendil bereits versucht, dir zu erklären.

die wahrscheinlichkeit, daß die polizei einen blick auf die fotos wirft bei einem ausländischen fahrer ist 100%.

der straftatbestand der wissentlichen falschaussage verjährt NICHT nach 3 monaten...

aber mach nur...

By faraday (217.81.233.81) on Samstag, den 28. September, 2002 - 19:17:

@steff

Das mit dem ausländischen Freund hat ne Anwältin empfohlen

naja,scheint mir nicht gerade eine ikone der juristen zunft zu sein

Was könnte ihm passieren wenn er es zugeben würde

kommt aufs land an und ob es mit brd ein rechts-hilfe-abkommen hat

@ chris

daß du ein strafverfahren am hals hast

das muss man dem steff erst mal beweisen

By Chris (144.41.153.68) on Samstag, den 28. September, 2002 - 21:08:

@faraday:
klar, aber so wie er gedenkt, sich anzustellen, stehen die chancen dazu nicht schlecht. besonders dann, wenn der freund es zugibt, steigen die chancen darauf.

By Gordovan (212.185.245.155) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 23:09:

Fahrtenbuch wird nicht sofort beim ersten Mal verhängt. Wenn doch, hat es vor Gericht selten Bestand. Es wird meißt die Androhung zur Führung eines Fahrtenbuches ausgesprochen, d.h. beim nächsten Mal gibt es unweigerlich die Pflicht zum Fahrtenbuchführen.

By Chris (144.41.3.25) on Montag, den 30. September, 2002 - 00:35:

@gordovan:

man sollte da zwischen motorradfahrern und autofahrern differenzieren. zudem zwischen der schwere der verstösse.
du liegst flasch mit deiner einschätzung.

By Alberto (62.224.97.104) on Montag, den 30. September, 2002 - 14:54:

Was habt ihr bloß immer mit dem fahrtenbuch?

Aussage verweigern - und gut ist es!

Man kann dir doch nicht unterstellen, daß du nicht wüßtest wer gefahren ist. Folglich gibt es auch kein Fahrtenbuch.
ich habe mir schon mal bei einem Richter verbeten, überhaupt die "Androhung einer Fahrtenbuchauflage prüfen zu wollen" - das kann er nicht!

Wir haben keine Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung von Taten, die wir möglicherweise selbst begangen haben. Ich sagte: Möglicherweise!!! Und - genau das ist der Status eines "Betroffenen".

Und das mit dem ausländischen Freund.... ein wahrhaft törichter Rat der Anwältin. Und... eine Anstiftung zur Falschaussage!

Also... einfach Einspruch gegen den BugeBe einlegen, wenn überhaupt einer kommt - ohne Begründung. (Wirklich ohne!!) und noch lapidar den Satz hinzufügen... "Einem Verfahren ohne HV wird zunächst widersprochen" Das wars.

By farendil (217.85.225.130) on Montag, den 30. September, 2002 - 20:20:

@chris: man sollte da zwischen motorradfahrern und autofahrern differenzieren.
wieso? erklärst du mir das bitte mal genauer?

By piranha (194.95.179.178) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 15:07:

Danke @Alberto :-)

@Stefan:

"Anhörungsbogen wurde von mir beantwortet:
Nicht zugegeben möchte Fotos sehen da ich mich nicht erinnere gefahren zu sein."


Erstens: War das wirklich ein fristunterbrechender Anhörungsbogen (Adressat "Betroffener") oder lediglich ein Zeugenfragebogen (Adressat "Zeuge") ??

Aus der Form bzw. den Formulierungen lässt sich schon so einiges ableiten...

1.) Du bist "Betroffener"
Hier kannst Du die Aussage völlig legal verweigern oder lügen bis sich die Balken biegen. Dir wird ein Verkehrsvergehen zur Last gelegt. Die Verfolgungsverjährung gegen deine Person wurde unterbrochen. Vorsicht: Eine (gutachterliche) Analyse des Fotos könnte die Identität des tatsächlichen Fahrzeugführers aufdecken >>> Aussage verweigern, keine Angaben zur Sache.

2.) Du bist "Zeuge"
Du bist verpflichtet, als Halter des Kfz wahrheitsgemäß auszusagen. Da Dir kein Verkehrsvergehen zur Last gelegt wird, wurde die Verjährung NICHT unterbrochen. Offensichtlich kann eine Identifizierung des tatsächlichen Fahrzeugführers nicht erfolgen ODER das Foto wurde noch nicht ausgewertet >>> Aussage: "Fahrzeugführer unbekannt".

Thema Fahrtenbuch:

Der Halter ist binnen weniger Tage - vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles regelmäßig innerhalb von zwei Wochen, Bundesverwaltungsgericht VRS 56 311, OVG Münster VRS 70 78 = StVE 19, Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel VRS 75 146, VM 88 87, Baden-Württembergischer Verwaltungsgerichtshof Mannheim NZV 91 328, 93 47, Verwaltungsgericht München DAR 91 473 - über den Verstoß zu befragen, um den Fahrer noch nennen zu können, OVG Lüneburg NJW 77 1550, OVG Münster NJW 76 308, OVG Bremen DAR 76 53, Verwaltungsgerichtshof München DAR 76 278.

By Stefan (217.83.3.169) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 19:56:

@piranha
Danke!
Sorry, aber ich habe nicht so genau auf den Anhörungsbogen der Polizei geschaut (wegen Betroffener und Zeuge).
Er kam 2 Wochen nach dem Blitz.
Anschreiben mit der Anschuldigung und Angaben zu meiner Person sowie Kreuzchen setzen bei:
Tat wird zugegeben/nicht zugegeben und Fahrer/oder nicht Fahrer.
Motorrad ist jedenfalls auf mich zugelassen.
Habe es ja nicht zugegeben mit der Begründung:
Kann mich nicht erinnern an diesem Tag gefahren zu sein und ich möchte die Fotos sehen.
Okay, ich warte nun erstmal die Fotos ab.
Werde euch über die aktuellen Stände informieren!
Dank an alle Ratgeber!
Gruss
Stefan

By Steff (80.131.146.11) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 15:50:

Okay Leute, wieder mal was zu Eurer Info:
Die netten grünen Männchen haben mich am 3.10.! doch endlich bzw. tatsächlich vor meiner Haustür erwartet.
Hatten nen Anhörungsbogen und die Fotos dabei.
Wie gesagt: Front + Rückfoto
Front wurde mehrfach vergrößert, so daß Augenpartie erkennbar ist.
Ist besser geworden als ich dachte.
Das heißt das Bild ist gestochen scharf.
Aber man kann echt nur meine Augen und Teil der Nase darauf sehen... .
Habe die Aussage verweigert und darauf verwiesen das ich bereits einen Anhörungsbogen schriftlich beantwortet habe. Tja, dann mussten sie wieder gehen!
Übrigens, wie hoch stehen die Chancen das die Polizei ein Gutachten des Frontfotos macht (zwecks Fahrererkennung)?
Von was ist es abhängig das ich identifiziert werden kann?
Ist da der Augenausschnitt ausreichend?
Werde nun wohl übrigens dabei bleiben und mich nicht mehr an den Fahrer erinnern können..

Gruss
Stefan

By farendil (217.85.225.212) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 19:43:

@steff: bitte einen namen verwenden!

deine chancen stehen trotzdem nicht schlecht.
warte ab, was passiert.

Werde nun wohl übrigens dabei bleiben und mich nicht mehr an den Fahrer erinnern können..
dann gehts richtung fahrtenbuch.
warum verweigerst du nicht komplett die aussage??

By Stefan (217.83.4.35) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 15:58:

@farendil

Danke für Antwort..
Ja, werde mal abwarten was nun per Post einfliegt.
Wie gesagt, schreiben müssen sie ja. Ausserdem wollte ich die Fotos ja per Post an meine Dienststelle.
(arbeite 400 km weg von zu Hause)
Eher bekommen die sowieso keine Antwort von mir.
Die haben jetzt noch 1 Monat und 3 Wochen Zeit.
Was kommt dann wenn ich im nächsten Antwortschreiben die Aussage komplett verweigere?
Können die mich als Betroffenen nicht irgendwie dazu zwingen? z.B. gerichtlich oder persönliche Vorladung?
Und wie hoch sind nun die Chancen auf ein Gutachten gegen mich?
Gruss Stefan

By Landy (80.131.76.18) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 22:32:

@Stefan

Das mit diesen drei Monaten von denen du immer redest, ist Schwachsinn.

Du hast einen Anhörungsbogen und dadurch ist die Verjährung unterbrochen!

Du kommst da nur raus, wenn das Verfahren eingestellt wird oder die Polizei von selbst aufgibt.

By Hannes (80.128.32.242) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 00:45:

Falsch Landy! Die Verjährung ist zwar UNTERBROCHEN durch den AB, aber sie beginnt ab Datum des AB wieder neu zu laufen, 3Monate + Postlaufzeit!!!

By Alberto (62.158.218.180) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 14:50:

@Hannes - das ist doch das selbe...
Unterbrochen- heißt - sie beginnt von vorne.

Aber die Verjährung ist hier doch sowieso bedeutungslos.... man hat kein Gesicht - also keine Identifikation.

Stefan muß nur die Aussage verweigern - und zwar kathegorisch. - wie farendil schon sagte... dann passiert sowieso nichts.

By Stefan (217.227.157.18) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 17:22:

Das mit den 3 Monaten ist mir bekannt Landy... .
Sind seit AB bis heute eben 1,5 Monate vergangen.
Ist mir wie gesagt fast egal..
Werde so oder so alle Aussagen verweigern.
Mal sehn was kommt.
Ich halte euch auf dem laufenden!!

Gruss Stefan

By Pers (213.7.128.254) on Samstag, den 19. Oktober, 2002 - 21:52:

und immer schön lernen....
am Dienstag ist Klausur bei unserer grandiosen Anwältin...

Gruß
Burger

By Stefan (217.233.66.243) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 19:16:

Nur so zur Info Leute:

Die Herren in grün sind noch dick am ermitteln.
Die nächste Antwort folgt bestimmt bald!

Stefan

By Stefan (80.131.156.39) on Montag, den 18. November, 2002 - 18:06:

Okay Leute zur Info:

Nach hartnäckigen Ermittlungen der Polizei usw...
bekam ich diesen Sa meinen Bußgeldbescheid
in dem ich fast nen Schock bekam:
Anstatt (gem Bußgeldkatalog) 375 Euro muss ich nun 800 Euro abdrücken + 3 Monate gehen und 4 Pünktli in Flensburg.
Begründung: Aufgrund vorsätzlicher Begehung (190 bei 100) wurde das Bußgeld erhöht.
Ist das so ohne weiteres rechtens??

Und am So bekam ich zu Hause Besuch (mit Durchsuchungsbefehl), der schließlich Einblick in meine Gemächer wollte.
Ende vom Lied:
in Gewahrsam 1 Helm usw...
mit der Info "Gutachten wird erstellt und die Kosten werden Sie übernehmen müssen wenn Sie als Fahrer identifiziert werden!"
Stimmt das? Muss ich anschließlich die Kosten des Gutachtens usw übernehmen??

Gruss
Stefan

By HugoHiasl (62.159.123.27) on Montag, den 18. November, 2002 - 18:14:

Mal ne andere Frage.

Wie wahrscheinlich ist es denn, daß die Freunde von den Bußgeldstellen hier mitlesen und sich die neuesten Informationen bezgl. der Täuschungsmanöver, die man versuchen möchte hier holen ?

Ist doch auch mal einen Gedanken wert.
Oder ?

By Cosmo (217.82.62.1) on Montag, den 18. November, 2002 - 22:28:

Hattest Du ernsthaft den Helm, mit dem Du geblitzt wurdest, noch zu Hause?!?

Wurde hier nicht gepostet, Du solltest Deine Klamotten verschwinden lassen, Ersatz zum Vorzeigen besorgen?

Jetzt haben sie Dich ziemlich am Wickel.
Auf jeden Fall sehr guten(!) Anwalt besorgen, Einspruch einlegen, Unterlagen einsehen.

By TALOON (141.30.217.10) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 18:42:

mal ne andere frage: was ist, wenn es zum fahrtenbuch kommt? ist dieses dann an das motorrad gebunden? dann meldet man es eben ab oder verkauft es und gut ist---oder wie?

@stef: wieso hast du die klamotten nicht verschwinden lassen????
mensch....

trotzdem viel glück

By Horst (202.106.139.88) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 23:09:

@ Stefan,

Also ich bin kein Rechtsexperte, aber einer Erhöhung durch die Polizei von 375 auf 800 € halte ich für eine Frechheit und ist auch nach meinem dafürhalten nicht korrekt. Denn wofür gibt es schließlich einen Bußgeldkatalog. Danach müssen die sich nun mal halten. Und die Begründung mit der "vorsätzlichen Begehung" ist einer Erhöhung nicht zu rechtfertigen, denn Vorsatz ist es ja allemal. Oder fährt man aus versehen mal so eben 190? Ups so schnell bin ich? Na also. Dementsprechend ist ja auch der Bußgeldkatalog ausgelegt. Und daß man versucht der Polizei keine Beweise zu geben die einen belasten ist auch Rechtens, denn man kann nach dem Gesetz niemanden dazu zwingen an seiner eigenen Verurteilung mitzuhelfen.
Meiner Meinung nach kann nur nach einem Gerichtsverfahren die Strafe durch einen Richter noch erhöht werden. Ich würde sagen die Polizei überscheritet hier ihre Kompetenzen und möchte dich einschüchtern.
Desweiteren können einem die Kosten für ein Gutachten auch nur dann aufgedrückt werden, wenn ein Richter in 1. Instanz nicht feststellen kann, ob eine Übereinstimmung des Verdächtigen mit dem Foto vorliegt.
Alle Ermittlungen der Polizei sind allein deren Sache. Wenn die also einen Gutachter benötigen, dann müssen die auch die Kosten dafür tragen.

Aber in jedem Falle rate ich dir einen Anwalt, der kann nämlich sofort Akteneinsicht verlangen und zwar die vollständigen Akten in Original. Als Normalsterblicher weiß man nämlich sonst nicht was die Polizei so alles ermittelt hat. Hat man aber einen Anwalt, dann müssen die Jungs erst mal die Hosen runter lassen und alles offenlegen.
Und in jedem Falle jetzt sofort Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen!!!!! Der wird sonst nach 14 Tagen rechstkräftig und dann kann dir auch der Präsident der Vereinigten Staaten nicht mehr helfen. Die Begründung des Einspruchs kannst du nachreichen. Du kannst sogar noch kurz vor der Gerichtsverhandlung den Einspruch zurückziehen ohne daß weitere Kosten entstehen.

Schlußwort: Das oben gesagte ist meine persönliche Meinung zu der Problematik und kann natürlich auch von der gängigen Rechtssprechung abweichen. Deshalb: in jedem Falle Anwalt.

viel Glück, und nicht unterkriegen lassen, Horst

By Bluey (80.130.173.5) on Donnerstag, den 21. November, 2002 - 11:28:

@Horst
aber einer Erhöhung durch die Polizei
Nur mal so zur Info: die Polizei erhöht das BG nicht.

Und die Begründung mit der "vorsätzlichen Begehung" ist einer Erhöhung nicht zu rechtfertigen
Doch, das ist es. Denn normalerweise wird einem fahrlässige Geschw.-überschreitung vorgeworfen. Schließlich fährt doch keine absichtlich zu schnell ;-)) Nur bei dieser Höhe (190!) kann keiner mehr behaupten, er habe es nicht bemerkt! Deshalb Vorsatz und deshalb die Erhöhung des BG.

Meiner Meinung nach kann nur nach einem Gerichtsverfahren die Strafe durch einen Richter noch erhöht werden. Ich würde sagen die Polizei überscheritet hier ihre Kompetenzen und möchte dich einschüchtern.
1. Satz => der kann sogar noch höher gehen!
2. Satz => Blödsinn! Siehe oben.

By kalambrese (194.25.103.254) on Montag, den 25. November, 2002 - 16:26:

@Bluey

und wer legt dann fest ab welcher Geschwindigkeit ein Vorsatz vorliegt und um wie viel das BuGe erhöht wird? Die können das doch nicht einfach frei Schnau... machen, oder?


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page