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Schelchtes Foto

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Schelchtes Foto
By Bernd (80.135.23.81) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 13:22:

Tachchen,
wurde vor einiger Zeit auf ner Stadtautobahn mit 125 geblitzt, wo 100 erlaubt waren... Hab nun den Anhörungsbescheid bekommen und festgestellt, dass auf dem Beweisfoto echt gar nix zu erkennen ist... es hätte also jeder beliebige fahren können... Ich war mit 2 anderen Personen ca. 300 Kilometer von meinem Wohnort unterwegs...
Jetz warten aber auf mich 1 Punkt in Flensburg, 80 Euro Geldstrafe, Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar Also was kann ich machen???
1. Kann ich sagen, dass wir uns ständig abgewechselt haben und ich wirklich nicht mehr weiß wer gefahren ist, weil das ja auf dem Foto beim besten Willen nicht zu erkennen ist...was ja auch durchaus sein könnte...
2. Ich hab noch nen Zwillignsbruder....Kann ich damit irgendwie tricksen???
3. Kann ein guter Kumpel von mir (genauso alt, aber aus der Probezeit raus) sagen, dass er gefahren ist, ohne dass nachgeforscht wird???

Bitte helft mir!
Bernd

By Reimar (195.127.201.98) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 13:38:

Hallo Bernd,
erstmal deine Fragen: 1. besser noch nicht, 2. wenn er´s mitmacht...., 3. theoretisch ja
Aber zunächst Möglichkeiten zur weiteren Vorgehensweise:

1. Personalien angeben, "Verstoß wird nicht zugegeben" ankreuzen
2. nix unterschreiben, auch bei eventuellem Besuch der Polizei schweigen
3. Reaktion abwarten
4. Bei Bußgeldbescheid nochmal melden
5. Ziel: Einstellung des Verfahrens gegen dich bei unklarer Beweislage

ODER

1. Personalien angeben, wenn Bruder oder Freund gefahren ist, den als Fahrer angeben, Verstoß nicht selber zugeben
2. Bußgeldbescheid abwarten
3. Ziel: Verfahren wird gegen den tatsächlichen Fahrer eröffnet und erfolgreich abgeschlossen.

Viele Grüße von der Küste

By HessiJames (80.128.188.90) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 23:19:

Ich habe mal folgenden Fall gesehen.

Du gibst an, dass Du nicht gefahren bist.
Bild wird mit Dir verglichen (stimmt natürlich überein), aber Du bleibst dabei, dass Du nicht gefahren bist.
Bei einer Gerichtsverhandlung benennst Du Deinen Zwillingsbruder als Zeugen (der bis dahin nicht bekannt sein darf).
Dieser muss nicht gegen Dich aussagen, und kann die Aussage verweigern, wenn er sich selbst belasten würde.
Somit würde das Verfahren eingestellt.

Weiß aber nicht, ob es funktioniert.
Ich habe diesen Fall mal ein einer Zeitung gelesen, da hats geklappt.

Vielleicht kann hier noch jemand was dazu sagen.

Cheers
Christian

By Chris (144.41.241.55) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 23:39:

wie dumm nur, daß nicht jeder einen zwillingsbruder hat.

einfach aussage verweigern, nichts tun und gegen einen BuGeBe einspruch einlegen. das wirkt.

By faraday (217.225.218.90) on Freitag, den 27. September, 2002 - 06:40:

@ bernd

wenn das foto wirklich sehr schlecht und man noch nicht mal männlein und weiblein unterscheiden kann, geschweige denn überhaupt eine kontur eines gesichtes, dann hat das ordnungsamt dir den bogen geschickt um dich zu verarschen. bei solchen fällen werden die fotos meist sofort aussortiert und die messung hat nie statt gefunden. wenn die ehrgeizig sind oder langeweile haben, schicken sie dir das foto und hoffen das der halter so blöd ist und anhand des schlechten fotos muffe kriegt und alles zugibt, bzw den fahrer nennt.

tipp: geh zum anwalt, der legt einspruch ein und zieht dich da raus.

kannstes natürlich auch selber probieren , nur ein anwalt gewährleistet mehr respekt auf der gegenseite

By Bernd (217.228.100.92) on Freitag, den 27. September, 2002 - 19:11:

Ja, is ja alles gut und schön, aber ich muss bis dienstag den wisch weggeschickt haben....mit anwalt wird das nix mehr...und der kostet ja ausserdem eh geld.
Das Foto ist wie gesagt echt beschissen...man erkent gar nix, hätte auch ein Hund am steuer sitzen können.
Was ist denn wenn mein Kumpel sagt, dass er gefahren ist? Forschen die da nach? Weil wie gesagt mit Fotos vergleichen ist da nicht (man erkennt ja nix)
Also was ist nun die beste und vor allem sicherste Lösung?????

By faraday (217.225.222.125) on Freitag, den 27. September, 2002 - 20:10:

@bernd

bedenke daß das original des fotos immer besser ist als die kopie !

Das Foto ist wie gesagt echt beschissen...man erkent gar nix, hätte auch ein Hund am steuer sitzen können

wenns so schlecht ist, dann schreib dem o-amt nen brief daß du anhand des schlechten fotos den fahrer nicht erkennen kannst und da du 100 %ig sícher bist nicht gefahren zu sein, brauchst du ein besseres foto um den fahrer zu benennen.

du kannst aber auch, was sicherlich sicherer ist, einen kumpel angeben der den punkt gut wegstecken kann. die vom amt werden dann sowieso froh sein daß sich jemand "freiwillig" gemeldet hat (aufgrund des schlechten fotos).

persöhnlich würde ich den ersten weg nehmen.

By Reimar (217.3.65.229) on Freitag, den 27. September, 2002 - 21:17:

@bernd
hatte die gleiche Situation: Foto nicht zu erkennen, ob Mann, Frau, Alien, Hund etc.....
Deswegen: Ausfüllen, daß du das nicht warst, bei Gegenüberstellung hat es bei mir funktioniert. Nicht wiedererkannt durch unsere Freunde und Helfer.
Bleib hart!
Viele Grüße von der Küste

By farendil (217.225.249.12) on Freitag, den 27. September, 2002 - 21:37:

@bernd: du mußt das ding nicht wegschicken! genau das würde ich auch tun: NICHTS!

erst mal abwarten, was passiert.
auf keinen fall irgend eine aussage machen und dich noch mal melden, wenn sich was tut - bevor du IRGEND EINE handlung vornimmst.

By Bernd (217.85.46.62) on Samstag, den 28. September, 2002 - 13:42:

Also was auch noch dazu kommt:
Der Wagen ist eigentlich auf meinen Zwillingbruder zugelassen, und der muss den Kram ja zurückschicken...Soll der einfach ankreuzen, dass er nicht gefahren ist (was er ja auch beweisen könnte, weil er zu dem Zeitpunkt gearbeitet hat) und keinen anderen Fahrer angeben???
Wird es da u.U. zu ner Gerichtverhandlung kommen? Und: Wie hoch sind da meine Chancen, dass ich damit durchkomme? Weil rein theoretisch muss mein Bruder ja gar nicht angeben, wer den Wagen hatte, oder wie läuft das dann weiter?

Gruß Bernd

By farendil (217.225.253.88) on Samstag, den 28. September, 2002 - 14:24:

@bernd: du bist nicht der halter? du wurdest nicht angeschrieben?

du wohnst nicht an der halteradresse?

NOCH BESSER!!!

dein bruder macht GAR NICHTS!
vor allem aber macht er KEINERLEI angaben, weder mündlich noch schriftlich!!!!!!


wartet ab, was passiert - so oder so, deinem bruder kann nix passieren und dir auch nciht - wenn ihr alles richtig macht!

und noch was: NICHT EINSCHÜCHTERN LASSEN!!!!

By Bernd (80.135.21.201) on Samstag, den 28. September, 2002 - 22:33:

Also an der Halteradresse wohne ich auch... Kann das passieren, dass die lustigen grünen Männchen mal vor der Tür stehen?

Nur wenn mein Bruder sagt, dass er nicht gefahren ist, was wie gesagt ja auch zu beweisen ist, ist das ja n bischen unglaubwürdig zu sagen, dass er nicht weiß wer gefahren ist. Ich war ja schließlich zu dem Zeitpunkt 300 Kilometer von unserem Wohnort entfernt (auch dienstlich, also wäre mir ja prinzipiell zu beweisen, dass ich damit unterwegs war, oder zumindest mit im Auto gesessen hab...es kann aber ja wie gesagt auch sein, dass da grad nen Kumpel, der mit im Wagen war, gefahren ist. Oder forschen die Bullen so weit gar nicht nach???)
Wenn mein Bruder gefragt wird, wer gefahren ist, kann er da einfach ständig die Aussage verweigern?

Gruß Bernd

By farendil (217.225.253.88) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 02:44:

@bernd: aaargh!!! Nur wenn mein Bruder sagt, dass er nicht gefahren ist,
was hab ich gesagt, soll dein bruder sagen???

ist das ja n bischen unglaubwürdig zu sagen,
was glaubwürdig und was ncith ist, ist egal!

zu sagen, dass er nicht weiß wer gefahren ist.
wozu schreib ich überhaupt noch was???
ließt du eigentlich, was ich gepostet habe?????


Wenn mein Bruder gefragt wird, wer gefahren ist, kann er da einfach ständig die Aussage verweigern?
die polizei kann ihn zu keiner aussage zwingen!
und als beschuldigten kann ihn niemand zu einer aussage zwingen.
und wenn nciht definitiv nachgewiesen werden kann, daß er es NICHT war, kann er nicht zum zeugen gemacht werden (wobei er auch da die aussage verweigern dürfte)

By Chris (144.41.241.55) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 10:59:

@bernd:

du schreibst: "bitte helft mir".
warum hörst du dann nicht auf die tips?

NICHTS SAGEN ist das mittel der WAHL. Noch nicht mal "Ich war's nicht". Schon DAS ist FALSCH. also bitte, die lösung deines problems wurde hier schon aufgezeigt, wenn du eine chance haben willst, solltest du dich daran halten.

es gäbe übrigens auch die version, dass dein bruder per AB die sache zugibt, gegen den BuGeBe einspruch einlegt und dann die üblichen Dinge (eichprotokoll...) durchzieht. Allerdings ist das mit aufwand verbunden, ist aber m.E. ein wenig sicherer, wenn man davon ausgeht, dass das Original des Fotos besser ist.

WIE aauch immer du dich entscheidest: GEGENÜBER der POLIZEI niemals eine ANGABE, ob sie dich oder deinen bruder sprechen wollen!

By Bernd (217.228.106.65) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 13:22:

Ich würde ja gerne auf eure Tips hören, nur GAR NIX sagen kann er ja auch nicht... auf dem Anhörungsbescheid steht doch, wenn man den nicht zurückschickt bekommt man automatisch den Bußgeldbescheid!?

Bernd

By farendil (217.235.52.209) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 13:38:

@bernd: auf dem Anhörungsbescheid steht doch, wenn man den nicht zurückschickt bekommt man automatisch den Bußgeldbescheid!?
das soll so drauf stehen??
kann ich mir nicht vorstellen, denn das wäre unzulässig...
(nicht, daß es deshalb nciht gemacht würde...)

egal, was wäre denn an dem bg-bescheid gegen ihn so schlimm?

By Bernd (80.135.25.54) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 20:25:

Auf dem Anhörungsbescheid steht wörtlich:

(...)Der ausgefüllte Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.
Sofern Sie sich nicht zu der Beschuldigung äußern, kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden.(...)

Das wär doch nicht so toll für ihn, wenn er sich nicht mehr äußern kann, weil er ja auch noch in der Probezeit ist, etc.

Oder meinste danach einfach Einspruch einlegen (nur dann MUSST du dich doch zur Sache äußern...)?!

Oder was meinst du dazu?

By farendil (141.76.8.9) on Montag, den 30. September, 2002 - 11:52:

@bernd: kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden
kann ist nicht gleich wird!
uns selbst wenn - besser kann es doch nciht laufen!

wenn er sich nicht mehr äußern kann
klar kann er das dannach auch noch!

Oder meinste danach einfach Einspruch einlegenja sicher - rechtskraft MUSS verzögert werden!

nur dann MUSST du dich doch zur Sache äußern
nein, mußt du nciht!

By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 30. September, 2002 - 13:44:

Bernd: War das auf der Berliner Stadtautobahn? Wenn ja, wo genau und wann war das?

By Bernd (217.228.107.108) on Montag, den 30. September, 2002 - 17:11:

Ne, war nicht Berlin... wieso fragst du?

Bernd

By TMX (160.45.10.9) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 18:32:

Weil ich nur Stadt-BABS in B kenne.

By farendil (217.235.51.53) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 21:25:

@tmx: hamburg hat sowas auch...

By klausk (80.142.78.86) on Donnerstag, den 3. Oktober, 2002 - 08:51:

Hallo farendil,
auch wenn in HH die Autobahn durch die Stadt führt, ist das Ortseingangsschild erst am Ende der Autobahn/-ausfahrt. Ist auch in BS so, an der Tangente.

Grüße
Klaus

By farendil (217.225.241.191) on Donnerstag, den 3. Oktober, 2002 - 09:13:

@klaus: sicher? ich bin der meinung, daß es sowas auch in hh gibt. das wurde auch mal von anderen forumsbesuchern bestätigt...

By klausk (80.142.95.4) on Samstag, den 5. Oktober, 2002 - 21:21:

Hallo farendil,
ich habe nicht jede Ausfahrt in HH getestet, aber bei denen, die befahre, ist es so.

Grüße
Klaus

By Erbsenzähler (80.135.93.90) on Sonntag, den 6. Oktober, 2002 - 02:01:

@bernd

es macht nichts, wenn dein bruder einen bußgeldbescheid kriegt. wenn er ihn kriegt legt er einfach schriftlich am ende der abgabefrist einspruch ein und dann wartet ihr was kommt. wahrscheinlich gar nichts. kommt es zu ner verhandlung wird das verfahren dann meist eh eingestellt, da ja der wirkliche fahrer nicht bekannt. mach dir also keine sorgen ;-)

By Reimar (195.127.201.98) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 10:21:

@klausk @farendil
Zum Thema Autobahnen in Hamburg und Ortsschilder folgende Information:
BAB 24 bis Horner Kreisel - kein Ortsschild
BAB 23 bis Dreieck Nordwest - kein Ortsschild
BAB 7 durch HH - kein Ortsschild
BAB 25 bis Dreick Südost - kein Ortsschild
BAB 1 Maschener Kreuz bis Ahrensburg - kein Ortsschild
BAB 255 Stillhorn Richtung Innenstadt - Ortsschild
BAB 255 Zweig Veddel-Georgswerder - kein Ortsschild
Viele Grüße von der Küste


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