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2te geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb der probezeit

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 2te geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb der probezeit
By Bauer (62.134.121.238) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 17:16:

ich bin beim ersten mal 21 kmh in in einer 30ger zone zu schnell gewesen......das zweite mal mit 26 kmh zu schnell inner 70ger zone! nachschulng hab ich noch nicht gemacht! womit kann ich rechnen? muss ich 2 nachschulungen machen?? is der lappen weg??

By hui (213.157.1.166) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 18:31:

In was für einem Abstand waren die beiden Verstöße?

21 zu schnell innerorts macht
50 € Bußgeld + 1 Punkt + Probezeitverlängerung + Nachschulung

26 zu schnell außerorts macht
50 € Bußgeld + 3 Punkte + Probezeitverlängerung + Nachschulung
ich weiß bloß nicht, ob du 2 Nachschulungen machen musst oder eine

By hui (213.157.1.166) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 18:32:

nochwas:
die aufforderung zur nachschulung kommt später

By Bauer (62.134.121.158) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 12:36:

danke! aber den lappen darf ich behalten oder`??
um wieviel wird die probezeit verlängert??

By faraday (80.135.78.216) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 14:14:

zwei nachschulungen muss niemand machen ! wenn beim ersten mal punkte fällig waren wird der "Bauer" bald ne einladung zum aufbauseminar erhalten. solange er dieses seminar nicht abgeschlossen hat, wird er bei allen weiteren verstößen behandelt wie ein f-führer ohne probezeit.
erst nach der abgeschlossenen nachschulung beginnt die gefährliche Phase !

By faraday (80.135.78.216) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 14:16:

@ bauer

die probezeit wird um 2 jahre verlängert (die ursprünglichen plus 2 weitere) , gerechnet ab erhalt deines führerscheins.

By Bauer (62.134.121.231) on Freitag, den 27. September, 2002 - 14:13:

@ faraday

zusammenfassung:
ich bezahle natürlich zurecht mein bussgeld für beide vergehen......dann mach ich eine nachschulung und die probezeit wird verlängert.... richtig???

ich hab bisher von beiden vergehen noch keine benachrichtigung bekommen.... kann es sein, dass die mir da ich zum 2ten mal innerhalb kurzer zeit auffällig geworden bin, eine heftigere strafe aufbrummen???

By faraday (217.225.217.132) on Freitag, den 27. September, 2002 - 15:42:

heftigere strafe ? ne eigentlich nicht. beim nächsten mal über +21 wirds dann aber heftig.

nachschulung wirst du aufjedenfall machen müssen.


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