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Spanisches Kennzeichen in Deutschland geblitzt

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Spanisches Kennzeichen in Deutschland geblitzt
By werner (172.176.157.124) on Freitag, den 20. September, 2002 - 13:41:

guten tag,

hoffe in diesem Forum könnt ihr auch mir weiterhelfen.

wenn man mit spanischem kennzeichen außerorts in deutschland geblitzt wurde (in autobahnbaustelle 40 km/h zu schnell). was passiert dann?

kooperiert die deutsche polizei mit den spanischen behörden?
wird dann ein anhörungsbogen oder bussgeldbescheid nach spanien gesandt?

können die deutschen behörden noch ein fahrverbot verhängen wenn der führerschein in deutschland gemacht wurde?

herzlichen dank für die unterstützung!
werner

By Leo (193.194.7.158) on Freitag, den 20. September, 2002 - 14:12:

Sehr wahrscheinlich kommt garnichts ! Nur wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung sehr heftig war, dann vielleicht.
Leo

By Chris (144.41.241.55) on Freitag, den 20. September, 2002 - 15:33:

ja, es kann ein FV verhangen werden, aber:

der fahrer muß einwandfrei ermittelt werden. Selbstverständlich ermitteln die Behörden im Punktebereich bei einem deutschen FS weiter.

Fahrer = Halter?

die frage ist also, kann der Fahrer identifiziert werden?

By farendil (217.85.231.32) on Freitag, den 20. September, 2002 - 20:20:

@chris: ja, es kann ein FV verhangen werden,
unabhängig davon, wo der fs gemacht wurde, kann ein fahrverbot nur für d verhängt werden.

By werner (172.176.49.150) on Freitag, den 20. September, 2002 - 22:33:

also der spanische halter des wagens ist eine firma.

da kann man natürlich sagen, das auto ist für alle mitarbeiter zugänglich. von daher eigentlich nicht so das problem denke ich.

können die deutschen behörden denn zum beispiel dann ein fahrtenbuch auferlegen?

was passiert wenn die spanische firma gar nicht auf den AB reagiert?

herzliche grüße und danke für die bisherigen mails.

werner

By farendil (217.85.231.32) on Freitag, den 20. September, 2002 - 23:47:

@werner:
können die deutschen behörden denn zum beispiel dann ein fahrtenbuch auferlegen?
nein

was passiert wenn die spanische firma gar nicht auf den AB reagiert?
wahrscheinlich nix, eventuell wird um amtshilfe gebeten, daß die span. behörden den täter suchen sollen

By Chris (144.41.241.55) on Samstag, den 21. September, 2002 - 01:53:

@farendil:

meine aussage bezog sich natürlich auf deutschland, da es sich ja um einen dt. FS handelt.


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