Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Mr.Eddie (62.225.211.204) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 23:05: |
Hallo,
ich habe von einem Bekannten gehört, dass er, nachdem er geblitzt wurde, mit Hilfe eines Rechtsanwaltes die Eichunterlagen des Blitzgerätes angefordert hat. Daraufhin soll das Verfahren kommentarlos eingestellt worden sein. Was haltet Ihr davon, kann das wahr sein? Wie stehen die Erfolgschancen?
Gruss,
Mr.Eddie
By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 23:27: |
ja es kann wahr sein.
die chancen sind aber sehr gering - es ist der berühmte strohhalm nach dem man greift.
By ferenc (217.9.42.114) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 19:25: |
bekommt man die o.g. unterlagen nur über einen
abwalt oder auch als privatperson?
By farendil (217.85.226.74) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 20:05: |
@ferenc: einsicht in diese unterlagen muß man dir nur in den diensträumen geben.
oft aber sind die so nett und schicken dir kopien zu.
anders beim anwalt. dem müssen sie die unterlagen zusenden.
By ferenc (217.9.42.114) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 20:58: |
ok, woher weiss die polizei so genau, wer anwalt
ist und wer nicht?
also würde ich mich als anwaltskanzlei ausgeben,
mit anderer adresse... was dann? (theoretisch!!)
oder wird das geprüft?
By farendil (217.85.226.74) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 21:21: |
@ferenc: eine straftat dafür, daß du die akten bekommst??
naja, also wenn du die relation angemessen findest...
(nicht jeder darf sich anwalt nennen!)
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