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Lasermessung (98 statt 50) - welche Möglichkeiten gibts?!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Lasermessung (98 statt 50) - welche Möglichkeiten gibts?!
By Kado (80.135.217.157) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 00:15:

Hallo zusammen.

Leider bin ich vor 3 1/2 Wochen außerorts von 2 Motoradpolizisten rausgezogen worden, die eine mobile Messanlage (wohl Laser) aufgebaut hatten. Ergebniss 98 statt den erlaubten 50.

Zur Feststellung der Personalien verlangten die natürlich Führerschein, Papiere und Perso.

Jetzt zu meinen Fragen: -gibt es bestimmte Vorschriften für die Herren in Grün zum Messen? -gibt es ansonsten bestimmte, für mich zum Vorteil nutzbare, Dinge bei der Lasermessung? -welche Fristen gibts zur Versendung des AB? -kann ich ein Fahrverbot, denn darauf läufts ja hinaus, innerhalb eines bestimmten Zeitraums verschieben? -Und, gibts Tipps & Tricks, dem mehr oder weniger ganz zu entgehen (quasi faule Ausreden, Verzögerungstaktik, Anwalt, etc.)?!

Bin dankbar für eure Ratschläge! :-)

Gruß,
Kado

By Chris (144.41.241.55) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 01:00:

nein,
die möglichkeit, daß du aus der sache raus kommst, sind sehr gering. Deine Personalien sind bekannt und du bist bereits identifiziert.

By Kado (80.135.222.224) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 09:46:

Hast mich falsch verstanden, ich will gar nicht aus der Sache rauskommen, sondern nur wissen welche Tipps & Tricks es gibt, um die Sache zu Verzögern bzw. abzumildern. Und, wie die Vorschriften beim Lasern sind!

By Chris (144.41.241.55) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 10:15:

WAS willst du verzögern?
die rechtskraft?
den zeitpunkt deines fahrverbotes?

was willst du denn abmildern? eine gwisse form des abmilderns kommt nur in frage, wenn du noch keine punkte hast und auf deinen FS angewiesen bist.

für eine vernünftige antwort benötigt man neben fragen auch sachinformationen.

By Kado (80.135.208.83) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 10:51:

Hallo Chris.

>>>für eine vernünftige antwort benötigt man neben fragen auch sachinformationen.<<<

Also ich finde meine Fragen 1-4 aus meinem Main-Posting sehr klar formuliert (womit auch deine ersten drei ??? beantwortet sein dürften). Und hätte ich zur Frage 5 bereits eine Antwort, bzw. würde Möglichkeiten sehen, WAS man so machen kann, hätte ich sie nicht gestellt (sie ist an diejenigen gerichtet, denen ähnliches passiert ist, und die mit IRGENDWAS gute Erfahrung gmacht haben). ;-)

By switch69 (194.25.87.204) on Freitag, den 13. September, 2002 - 14:14:

Ein Richter hat die Möglichkeit, so zu urteilen, daß das Fahrverbot aufgehoben wird und im Gegenzug die Geldstrafe raufgesetzt wird. Dazu solltest Du allerdings einen Anwalt befragen, da diese Möglichkeit normalerweise nicht offen dargestellt wird und auch nur bei ansonsten unbescholtenen Bürgern angewendet wird.


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